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Autor Thema: Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel  (Gelesen 6482 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« am: 29. November 2010, 11:04:48 »
Netzagentur zerpflückt Strompreisformel

Mit freindlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Black

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« Antwort #1 am: 29. November 2010, 12:39:32 »
\"Zerpflücken\" würde ich das nicht gerade nennen.

Die fachlich für Vertriebsfragen unzuständige BNetzA behauptet - ohne das Ganze irgendwie näher zu begründen -  dass EEG Strom eigentlich zu einer Stromsenkung führe müsse, da der \"teure Kraftwerksstrom\" weniger nötig sei.

Wie das gehen soll, wenn die EEG Einspeisevergütung  teilweise über dem Preis liegt, den der Endkunde für normalen Kraftwerksstrom zahlen muss, verrät die BNetzA uns leider nicht.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« Antwort #2 am: 29. November 2010, 15:43:15 »
@Black

Sie geben uns hier allzuoft den Schlaumeier.

Der vorrangig einzuspeisende EEG- Strom verdrängt konventionelle Strommengen und dabei nach der merit-order-Preisbildung an der EEX zunächst solche Strommengen mit den höchsten variablen Stromerzeugungskosten.

Hierdurch sinken die Großhandelspreise an der EEX.

Dass EEG- Strommengen teuer sind, bemerkt der Kunde an den EEG- Umlagen, mit denen diese eingespeisten Strommengen (gesondert) abgegolten werden.

Die EEG- Umlagen verteuern sich schon dann, wenn die Großhandelspreise sinken. Sinkende Großhandelspreise führen also auch zu steigenden EEG- Umlagen.

Gesunkene Großhandelspreise Strom in den RWE- Lageberichten

Sinken - wie geschehen- die Großhandelspreise für Strom  um 4 Ct/ kWh und steigt im Gegenzug die EEG- Umlage um 1,5 Ct/ kWh, so müsste beim Letztverbraucher eine Ersparnis von 2,5 Ct/ kWh ankommen, jedenfalls dann wenn Grundversorger iherer gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 36 Abs. 1, 2, 1 EnWG tatsächlich nachkommen und gesunkene Kosten über Preisanpassungen zugunsten der Kunden weitergeben (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].

Ist doch eigentlich ganz logisch. Und darauf weist auch die BNetzA hin.

Könnte es sein, dass Sie (auch) von der Strompreisbildung keine Ahnung haben?

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« Antwort #3 am: 29. November 2010, 16:48:13 »
Für Solarteure gibt es aktuell Rechtfertigungsseminare. Juristen brauchen das (noch) nicht.  ;)
Man fragt sich dort sogar, \"wie seriös ist die EEG-Umlage\"! Hoffentlich ist das Seminar seriös, wenn Profiteure Seminare halten!.  Da sieht man schon weitere Preiserhöhungen für die \"kommenden Monate\". Und das Schwarze Peter-Spiel \"Wir sind nicht die Preistreiber\" geht trotz und mit Netzagentur munter weiter.

Zitat
Der Angriff auf die Photovoltaik läuft. In den kommenden Monaten werden viele Stromunternehmen ihre Preise erhöhen und dabei auf die „teure Photovoltaik“ zeigen. Politisch wird vorbereitet, den PV-Zubau massiv zu drosseln. Höchste Zeit, dass wir uns mit den Grundlagen der Strompreisbildung befassen.

- Wie entstehen die Strompreise an der Leipziger Strombörse EEX?
- Sind es Marktpreise oder Manipulationspreise?
- Wie wird die EEG-Umlage berechnet? Wie seriös ist dies?
- Welchen Einfluss hat der PV-Strom auf die EEX-Preise?
- Warum sind die Börsenstrompreise des Atomlands Frankreich an den
meisten Tagen höher als die des EE-Landes Deutschland?
- Insgesamt: erhöht oder senkt die PV unsere Strompreise – und wie sieht es
in 3 – 5 Jahren aus?

Strompreisseminar für Solarteure ..

Sicher kann man bald die Antworten auf die Fragen in den bunten Reklameprospekten lesen. Sonst macht das Seminar ja keinen Sinn.  ;)

PS: .. und hier sieht die Netzagentur einen Grund zur Begrüssung

Offline RR-E-ft

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« Antwort #4 am: 29. November 2010, 17:20:13 »
@PLUS

Zutreffend ist, dass die permanent wachsende EEG- Strommenge zu erheblich steigenden EEG- Umlagen führt.
Zutreffend ist aber auch, dass die Großhandelspreise für Strom [unter anderem auch durch die gewachsene EEG- Strommenge und den dadurch bewirkten  sog. merit-order-Effekt] gesunken sind.

Die Großhandelspreise sind sogar drastisch gesunken. (Siehe nur RWE- Lageberichte).

Zutreffend ist ferner, dass zB. die Grundversorger unter Beachtung von §§ 36 Abs. 1, 2, 1 EnWG die Allgemeinen Preise der Grundversorgung einseitig festzusetzen haben und sie dabei auch eine Rechtspflicht zur Weitergabe gesunkener Kosten trifft. Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, Allgemeine Preise der Grundversorgung unter Beachtung von §§ 2, 1 EnWG einseitig festzusetzen, anschließend öffentlich bekannt zu geben und sie müssen nach der gesetzlichen Regelung im Bereich der Grundversorgung Haushaltskunden ausschließlich zu diesen (einseitig festgesetzten) Allgemeinen Preisen beliefern. Diese Preise kann \"Verbraucherpreise\" nennen, wer will. Sie werden nach der gesetzlichen Regelung jedenfalls vom Grundversorger einseitig festgsetzt, ohne dass hieran auch nur ein einziger Verbraucher beteiligt wird.

Nimmt man die gegenläufigen Entwicklungen steigender EEG- Umlage einerseits und sinkender Großhandelspreise andererseits  zusammen, müsste per Saldo bei den Stromkunden deshalb eine deutliche Entlastung ankommen.

Die jetzt geplanten Strompreiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden  lassen sich deshalb nicht rechtfertigen.

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« Antwort #5 am: 29. November 2010, 19:39:50 »
@RR-E-ft,
  • dass die Großhandelspreise drastisch gesunken sind ist unstrittig.  Dass das wesentlich auf Merit-Order-Effekte der Zwangs-EE-Einspeisung zurückzuführen ist aber schon. Wie sich feststellbare kurzfristige Effekt insgesamt auswirken ist umstritten;
  • dass der überwiegende Teil der  Versorger gesunkene Kosten, u.a. Beschaffungskosten, nicht weitergeben, ist offenkundig;
  • dass die EEG-Umlage die Strompreise der Verbraucher ab 1.1.11 mit brutto 4,20 cent/kWh belasten ist Fakt.
Dort wo die EEG-Umlage 1:1 in die Preise eingerechnet wird und Kostensenkungen nicht berücksichtigt werden sind Strompreiserhöhungen unbillig. Da muss man sich unter Verbrauchern nicht streiten.

Worum es geht. Die Strompreisentwicklung kennt nur eine Richtung, steil nach oben. Großhandelspreisrückgänge sollten sich beim Einzelhandelspreis wiederfinden. Diese werden aber durch eine extreme Förderung einer unwirtschaftlichen Stromerzeugung regelrecht aufgefressen. Es ist einfach Unfug am 49./50. nördlichen Breitengrad den Solarweltmeister per Förderung zu puschen. Doping schädigt auf Dauer!

Sämtliche Prognosen werden seit Jahren ständig zu Lasten der Verbraucher von der Wirklichkeit eingeholt. Der Einspeiser erfährt dagegen eine zwanzigjährige staatliche Garantie. Der Verbraucher wird vom Staat alleine gelassen, für ihn gibt es keine Grenze, keine Garantie, nur geschönte Zukunftsprognosen, leere Versprechungen und ständig steigende staatlich initierte Preisbestandteile.  Gegenüber dem Einspeiserschutz ist der Verbraucherschutz vergleichsweise ein Stiefkind.

Auf gut Deutsch, jede Abzocke ist nicht in Ordnung und zu kritisieren. Die Abzocke der Verbraucher durch die Versorger und die Abzocke durch die Solarförderung ist unakzeptabel. Aufrechnen geht nicht, mehrfache Abzocke addiert sich!

Bei der Kosten-Nutzen-Rechnung  sieht der geförderte deutsche Solarstrom mit weitem Abstand alt aus.  Der kassierte Förderanteil steht in keinem Verhältnis zum Wert, das gilt für die Zuverlässigkeit, die Leistung. Der wirtschaftliche Saldo ist tief rot. Wenn überhaupt, wird sich die fragliche Wettbewerbsfähigkeit nur bei enormen Strompreissteigerungen einstellen können. Das ist kein Ziel von Verbrauchern!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #6 am: 29. November 2010, 20:13:51 »
@PLUS

Hier geht es doch allein darum, ob die geplanten Strompreiserhöhungen berechtigt sind oder nicht.

Sie sind es nicht.

Die gestiegene EEG- Strommenge hat - unter vielem anderen - auch zum Rückgang der Großhandelspreise beigetragen.

Ob die EEG- Förderung noch zielführend ist oder es bei dieser Abänderungsbedarf gibt, steht auf einem vollkommen anderen Blatt und ist auch nicht Gegenstand dieses Threads.

Wenn die gesunkenen Großhandelspreise und die gestiegene EEG- Umlage weitergegeben würden, dann müssten die Allgemeinen Preise der Grundversorgung per Saldo abgesenkt werden, vgl. oben (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].

Wenn darüber nun unter Verbrauchern kein Streit besteht, dann ist es doch unzutreffend, dass die Strompreise nur eine Richtung kennen würden.    

Die Strompreise kennen nur dann nur eine Richtung, wenn sie gesetzwidrig gebildet werden und Kostensenkungen die Verbraucher nicht erreichen.


Fakt ist auch, dass all die Journalisten Unwahrheiten verbreiten, die behaupten, Millionen Kunden müssten nun wieder höhere Strompreise zahlen.

Die Wahrheit ist:

Kein einziger betroffener Kunde muss das, weil sich alle dagegen zur Wehr setzen können, sei es durch Unbilligkeitseinrede und Rechnungskürzungen grundversorgter Kunden, sei es durch Bestreiten des Preisänderungsrechts bei Sonderverträgen oder sei es durch einen Lieferantenwechsel.  

Wenn die Konzerne und teilweise von diesen gesteuerte Stadtwerke sich höhere Strompreise wünschen, dann passt das eben in die Weihnachtszeit.
Man kann viele Wünsche auf einen Wunschzettel schreiben.
Ob die Wünsche dann aber auch in Erfüllung gehen, haben sie  selbst nicht in der Hand.

P.S.:

Es gab - wenige Versorger - die gesunkene Großhandelspreise zwischenzeitlich über Preissenkungen teilweise an die Verbraucher weitergegebe haben.
Ebenso wie es wenige Versorger gab, die gesunkene Netzkosten teilweise über Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben haben.  
Das sind die großen Ausnahmen, die man mit der Lupe suchen muss.

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« Antwort #7 am: 29. November 2010, 20:36:35 »
@ RR-E-ft, es geht alleine um die Strompreise der Verbaucher. Das steht vieles was den Preis betrifft auf dem selben Blatt. Bei jeder Erhöhung, ob bei Strom, ob bei Gas, melden sich Politiker und auch staatliche Behördern wie die Netzagentur oder das Kartellamt und beklagen die ungerechtfertigten Preise. Aber was tut der Staat wirklich dagegen? Nicht viel,  er gehört ja auch von der Kommune bis zum Bund zu den Nutzniessern der steigenden Preise!

Die Strompreise kennen nur eine Richtung. Wir haben sie ja, die unbilligen, überhöhten und gesetzwidrig gebildeten Energiepreise. Damit wird der Verbraucher schön alleine gelassen, er muss sich selbst wehren.

Offline RR-E-ft

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Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
« Antwort #8 am: 29. November 2010, 20:40:00 »
@PLUS

Wenn Sie hier an dieser Stelle über die Verantwortung des Staates für steigende Energiepreise reden wollen, dann besorgen Sie das Geschäft der Konzerne, die ebenso kommen und dadurch ihre Verantwortung zu verschleiern suchen.
Es ist zu begrüßen, dass auch die Bundesnetzagentur klar die Verantwortlichkeit derjenigen benennt, die nicht nur unredlich, sondern gesetzwidrig höhere Strompreise kalkulieren.

Soll eine Diskussion zielführend geführt werden, dann muss man sich auf einen Kern konzentrieren.
Verantwortung des Staates und Reformbedarf bei den EEG- Regelungen mögen auch gern mal  diskutiert werden, jedoch in einer gesonderten Veranstaltung.

Sonst haben wir hier das Spiel: \"Schraps hat den Hut verloren.\"
Keiner will es gewesen sein.

Alleine gelassen ist wohl keiner. Zumindest der Bund der Energieverbraucher hat ein ganzes Bündel an Unterstützungsleisungen zu bieten.

Zutreffend ist allein, dass die Verbraucher, die weiter pennen und nicht aufwachen, weiterhin nach allen Regeln der Kunst geschröpft werden.

Zitat
Original von RR-E-ft

Fakt ist auch, dass all die Journalisten Unwahrheiten verbreiten, die behaupten, Millionen Kunden müssten nun wieder höhere Strompreise zahlen.

Die Wahrheit ist:

Kein einziger betroffener Kunde muss das, weil sich alle dagegen zur Wehr setzen können, sei es durch Unbilligkeitseinrede und Rechnungskürzungen grundversorgter Kunden, sei es durch Bestreiten des Preisänderungsrechts bei Sonderverträgen oder sei es durch einen Lieferantenwechsel.  

Wenn die Konzerne und teilweise von diesen gesteuerte Stadtwerke sich höhere Strompreise wünschen, dann passt das eben in die Weihnachtszeit.
Man kann viele Wünsche auf einen Wunschzettel schreiben.
Ob die Wünsche dann aber auch in Erfüllung gehen, haben sie  selbst nicht in der Hand.

P.S.:

Es gab - wenige Versorger - die gesunkene Großhandelspreise zwischenzeitlich über Preissenkungen teilweise an die Verbraucher weitergegebe haben.
Ebenso wie es wenige Versorger gab, die gesunkene Netzkosten teilweise über Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben haben.  
Das sind die großen Ausnahmen, die man mit der Lupe suchen muss.

 

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