Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Dürfen die das?  (Gelesen 15170 mal)

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Offline sunny180

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Dürfen die das?
« Antwort #15 am: 09. November 2010, 09:58:39 »
Guten Morgen Ihr lieben,

ich bin \"Kundin\" bei der SVo Energie Gmbh Celle. Den Namen des verantwortlichen Mitarbeiters soll ich ja hier nicht öffentlich nennen ;-)Eine E-mail adresse hab ich von dem persönlich leider nicht nur eine Faxnummer.Mir ist da noch was eingefallen...Wir haben vor etwa 8 Wochen schon mal ärger mit dem Mann gehabt da hatte er uns den Strom schonmal in der neuen Wohnung wegen eines Zahlungsrückstandes der alten Wohnung abgestellt.Da ging es auch um die Zählerstände der alten Wohnung(das war aber unsere schuld da wir dachten wenn man umzieht wird die alte Wohnung automatisch abgemeldet.Da mach ich der SVO keinen Vorwurf.Sollten 637,00€ bezahlen inkl.der entsperrkosten und Wegekosten.Meine Bankberaterin hat mir in der Sache geholfen und da angerufen,haben dann 500,00€ sofort überwiesen,und der Strom war am nächsten Tag wieder an.Danach kam nichts mehr von der SVO.Und gestern hat er das auch als \"Grund\" mit eingebracht warum wir jetzt keinen Strom haben weil da ja noch 137,00 € offen wären.Aber eine Rechnung habe ich nicht bekommen oder sonst was...Aber das ändert ja nichts daran das dies nichts mit der neuen Wohnung zu tun hat oder?Also es war da auch so das wegen der alten Wohnung in der neuen der Strom aus war.Also hab die öffentliche e-mailadresse doch: kundenservice-celle@svo-vertrieb.de

Offline Black

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Dürfen die das?
« Antwort #16 am: 09. November 2010, 12:31:25 »
Zitat
Original von h.terbeck
Sollten wir nicht versuchen, das hohe Roß solcher Versorger zu einem kleinen Schaukelpferd zurückzutrimmen?

Sollen die entsprechenden Versorger vielleicht im Gegenzug mal eine Liste aller säumigen Zahler und Widerspruchskunden veröffentlichen?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Christian Guhl

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Dürfen die das?
« Antwort #17 am: 09. November 2010, 13:22:53 »
Zitat
Original von BlackSollen die entsprechenden Versorger vielleicht im Gegenzug mal eine Liste aller säumigen Zahler und Widerspruchskunden veröffentlichen?
Au ja, würd mich sehr interessieren, wieviel Widerspruchskunden es gibt. Bisher halten die Versorger sich ja sehr bedeckt mit Zahlenangaben in dieser Richtung.
Eine Liste säumiger Kunden wird ja bereits regelmässig im Schuldnerverzeichnis veröffentlicht. Eine gute Idee wäre ein Schwarzbuch der Energieversorger mit einer Rangliste der größten Dumpfbacken.

Offline userD0010

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Dürfen die das?
« Antwort #18 am: 09. November 2010, 14:42:20 »
@Christian Guhl
@Black
Sollen die entsprechenden Versorger vielleicht im Gegenzug mal eine Liste aller säumigen Zahler und Widerspruchskunden veröffentlichen?

Sollten wir nicht versuchen, das hohe Roß solcher Versorger zu einem kleinen Schaukelpferd zurückzutrimmen?

Black:  Welch Empörungsschrei namens bzw. im Auftrag der arg gebeutelten Versorger ?  :P

Christian Guhl:  Es sind doch leider immer noch viel zu wenige Widerspruchskuinden und damit offenbar immer noch zu wenig Grund für die Versorger, mit ihren Zahlentricksereien und \"Kostenkonstruktionen\" trotz geringeren Verbrauchs der Versorgten exorbitante Gewinne einzustreichen vor den Augen und Nasen des Verbraucherschutzes und unserer Politstrategen.
Über die Widerspruchskunden wird die Cosa Nostra der Energie doch nur denken:  Was kümmert es die Eiche, wenn sich daran die ...... scheuert ?

Und wir sollten mit Spannung darauf warten, wie die Begründung der nächsten Strompreis-Erhöhung nach der Atomstromsteuer ausfällt !

AAAAABER:  Im Falle \"dürfen die das\" hätte der Themenstarter doch wohl besser von Anbeginn an die Karten offen auf den Tisch legen sollen !!
Oder war im Ansatz bereits von \"vergessenen\" Restschulden die Rede?
Und woher die Höhe des Rückstands, wo man doch keine Rechnung/Zahlungsaufforderung erhalten haben will?

Offline Gridpem

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Dürfen die das?
« Antwort #19 am: 09. November 2010, 20:33:49 »
@ Sunny180

so wie ich das jetz verstanden habe, wurde 2 mal der Strom in der neuen Wohnung wegen Zahlungsrückständen in der alten Wohnung gesperrt.
Das ist laut Energiewirtschaftsgesetz, Grundversorgungsverordnung und Netzanschlussverordnung nicht zulässig.

Damit wurden euch nach dem Preisblatt von Celle

\"Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung gem. §24 NAV/NDAV
Die Unterbrechung der Anschlussnutzung sowie die Aufhebung der Unterbrechung
und die Wiederherstellung der Anschlussnutzung wird nach Aufwand berechnet,
mindestens jedoch je Anfahrt mit 67,83 EUR (57,00 EUR)\"

für 2 mal Sperren und 2 mal Entsperren insgesmt mindestens 271,32 Euro gesetzeswidrig in Rechnung gestellt.

Nehme Dir einen Anwalt und die Verbraucherzentrale zu Hilfe und fordere die Sperr- und Entsperrkosten zurück.
Auch ein Schreiben an die Bundesnetzagentur würde ich noch absetzen. Hier der Link dazu:

https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/sid_CEF67015BC61D4E49D87C8DA1E2E6ADA/DE/Service/VerbraucherserviceFormular/verbraucherservice_node.html

Wenn ein Versorger Rückstände aus der alten Wohnung eintreiben will, muss er das über den Klageweg tun, aber nicht über eine Sperrung.
Das ist Nötigung und somit ein Straftatbestand. Wenn du einen guten Anwalt hast, ist sogar noch Schadensersatz drin.

Also berichte mal, was draus geworden ist

Gruß aus Meck-Pomm

Offline userD0010

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« Antwort #20 am: 09. November 2010, 21:06:01 »
Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:

- Auszug 01.07.2010
  \"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
    Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !

- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
   Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
   War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden ??????
- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
  Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.

Interessant dabei ist folgende Darstellung:

tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.

Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung ???

Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?

Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl.  -aus welcher Veranlassung auch immer-  der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.

Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.

Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.

Offline sunny180

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Dürfen die das?
« Antwort #21 am: 10. November 2010, 11:35:42 »
Zitat
Original von h.terbeck
Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:

- Auszug 01.07.2010
  \"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
    Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !

- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
   Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
   War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden ??????
- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
  Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.

Interessant dabei ist folgende Darstellung:

tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.

Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung ???

Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?

Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl.  -aus welcher Veranlassung auch immer-  der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.

Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.

Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.

Ganz ehrlich?Ich steig da selber nicht mehr durch.Ich fang nochmal ganz von vorne an.
Am 1.7.10 sind wir aus Wohnung A ausgezogen.Der Vermieter von Wohnung B hat uns bei der SVO als neue Mieter angemeldet.Abschlag für Wohnung B 48.90€ für Strom.Abschlag für Wohnung A lag bei 120,00€ Nach ca 8 Wochen stellte die SVO in Wohnung B den Strom ab,weil wir uns in der Wohnung A nicht abgemeldet haben und somit die abschlagszahlungen weiter liefen.Zählerstände nochmals per Fax durchgegeben+einzugsermächtigung für Wohnung B erteilt.500€für die fehlenden Abschläge gezahlt für Wohnung A+aktuelle Rechnung Wohnung B bezahlt.Nächsten Tag Strom wieder an.AM 26.10. Endabrechnung für Wohnung A erhalten.1.7.10 Strom wieder in Wohnung B abgestellt.Weil wir noch im Besitz des Schlüssels waren und der Vermieter  von Wohnung A nochmal de Zählerstände durchegben muss weil wir zutritt möglichkeit zu Wohnung A hatten.Der Mann am Tel.sagte solange wir einen Schlüssel hätten sind wir für die Wohnung verantwortlich.Nächsten Tag wieder angerufen,das selbe nochmal+die offenen 137,00€ für entsperrkosten von der ersten Stromsperre.Sollen uns darum kümmern das der Vermieter von Wohnung A die Zählerstände durchgibt.Dann werde er berechnen ob noch was verbraucht wurde.Dann werden wir eine Rechnung bekommen die wir zahlen müssen,und dann werde er sehen das wir wieder Strom bekommen.

Offline Cremer

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« Antwort #22 am: 10. November 2010, 14:14:51 »
Aus allem folgt doch als Lehre für künftige Mieter:

Nur Sie als Mieter sollten die An- und Abmeldungen einschließlich Zählerstandsmeldungen beim Energieversorger tätigen.

Voreilige Vermieter \"ich mache dies für Sie\" sollte man strikt zurückweisen.

Es liegt der begründete Verdacht nah, dass Stromkosten aus dem Leerstand einer Wohnung dann der Vermieter dem nachfolgenden Mieter auf diese Weise belasten will.
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0010

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« Antwort #23 am: 10. November 2010, 14:53:43 »
@Cremer
@sunny180

Es liegt der begründete Verdacht nah, dass Stromkosten aus dem Leerstand einer Wohnung dann der Vermieter dem nachfolgenden Mieter auf diese Weise belasten will.
?

Wie kann man hier von Leerstand sprechen, wenn die \"ehem.\" Mieter in der \"ehem.! Wohnung noch einen Teil ihrer Möbel gelagert haben, aus welchen Gründen auch immer?
Kann es nicht doch sein, dass die ehrenwerten Mieter die ehem. Wohnung auch noch abends betreten, um Teile ihres Hausrates herauszuholen und dafür auch den/die Lichtschalter betätigen?

Und eine Ummeldung der Wohnadresse ist üblicher Weise Aufgabe/Pflicht des Mieters und damit einhergehend auch im Falle des Energieversorgers die Sicherstellung der eigenen Interessen durch genaue Abgrenzung von Energiekosten mit der Bekanntgabe des Zählerstandes, den heute fast jeder mittels Fotohandy fotografieren und dokumentieren kann.

Hier in diesem Falle aber scheinen doch noch andere Gründe für das \"vergessene\" Abmelden vorhanden zu sein, wenn man allein die Zahlungen, Forderungen, Rückstände, Sperrmaßnahmen usw. in die logische Reihenfolge stellt.
Ungeklärt ist doch nach wie vor, wer wieviel wann an wen gezahlt oder nicht gezahlt hat und wofür?

Das dortige EVU wird doch nicht so unvorsichtig sein, sich irgendwelche juristische Komplikationen einzuhandeln, wenn auch nur das geringste Risiko von Prügeln besteht.

Offline Cremer

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« Antwort #24 am: 10. November 2010, 15:36:56 »
@h.terbeck,

ich habe es nicht auf diesen Fall gemeint :evil:

Es ist doch eine altbekannte Tatsache, dass Vermieter die An- bzw. Abmeldungen bei den Versorgern deshalb tätigen wollen, um die Energiekosten für die Überbrückungszeit dem ehemaligen bzw. dem neuen Mieter aufzudrücken.
MFG
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« Antwort #25 am: 10. November 2010, 17:41:32 »
@ Cremer

Hatte auch nicht angenommen, dass Sie das auf den aktuellen Fall beziehen.

Und wenn ein Mieter bei Auszug so dumm ist, alle Ab- und Ummeldungen seinem ehem. Vermieter zu überlassen, darf er sich nicht für Überraschungen bedanken.

Aber im vorliegenden Falle glaube ich inzwischen nicht mehr, dass es sich um einen vom Forum aufzuklärenden und berechtigten Fall handelt.
Die Angaben sind weder nachvollziehbar noch durchschaubar.

Offline Gridpem

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« Antwort #26 am: 10. November 2010, 19:03:24 »
@ sunny180,

Zitat \" Nach ca 8 Wochen stellte die SVO in Wohnung B den Strom ab,weil wir uns in der Wohnung A nicht abgemeldet haben\"

Geanu das ist nicht zulässig und gesetzlich verboten.

Unabhängig von den aufgelaufenen Stromkosten und der nicht durchgeführten Abmeldung in Wohnung A darf deshalb der Strom in Wohnung B nicht gesperrt werden. Das Du die Stromkosten, die in Wohnung A nach deinem Auszug entstanden sind bezahlen musst, hast Du deinem \"netten\" Vermieter zu verdanken. Die Kosten musst Du wohl oder übel schlucken.

Aber die Sperr-/ und Entsperrkosten sind auf jeden Fall ungerechtfertigt und die kannst Du Dir zurückholen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline userD0010

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« Antwort #27 am: 10. November 2010, 20:05:07 »
@Gridpem
Wenn das mal nicht schiefgeht.
Wieso soll der Energieversorger unterscheiden, ob die rückständigen Zahlungen für A oder B zu berücksichtigen sind. Der Abnehmer hat doch die Stromentnahme für A nicht abgemeldet, sondern fleißig in B Strom verbraucht, obwohl für A nicht nur Forderungen von 637 Euro offen standen, sondern vermutlich auch noch die Abschlagzahlungen bis 10/2010 nicht entrichtet wurden. Diese Abschlagzahlungen waren zu entrichten bzw. beim EVU in der Forderungsliste eingestellt mangels Abmeldung.
Und woher wissen wir, ob für B überhaupt Abschlagzahlungen geleistet wurden oder ob dort nicht auch die Zahlung vergessen wurde.
Insgesamt ist doch wohl eindeutig, dass dem Versorger, dessen Gebahren ich insgesamt auch nicht für das eines ordentlichen Kaufmannes halte, nur noch ein Druckmittel blieb, nämlich das Licht auszumachen. Denn ohne dieses Druckmittel hätte der Abnehmer vermutlich auch seinen freundlichen Bankmenschen nicht dazu überreden können, auf die zuerst anstehende Forderung von 637,00 Euro einen Abschlag von 500,00 Euro zu entrichten.
Dass danach keine Zahlungen mehr erfolgt sind, hat doch wohl den Versorger veranlasst, wieder die Notbremse zu ziehen, da sich dies als das einzig proibate Mittel zum Forderungseinzug herausgestellt hat.

Übrigens woher wissen wir, ob nicht Wohnung A und Wohnung B im gleichen Komplex bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft befinden oder, wie dies nicht selten ist, sich diese Standorte für Energieversorger als problematisch bzw. prekär darstellen.

Offline bjo

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« Antwort #28 am: 10. November 2010, 22:11:22 »
Zitat
Original von h.terbeck
@Gridpem
Wenn das mal nicht schiefgeht..

Für HT/NT Strombezug gibts Ausnahmen. in allen anderen Fällen gilt,
anderer Zähler anderer Vertrag.

Mit der alten Wohnung war eigenes Verschulden.
in dieser Wohnung hätte man nach Mahnung usw.. den Strom sperren dürfen!

In der neuen nicht!

meine Reaktion wäre
- die Vertragslage darlegen und sofortige Freischaltung fordern!
sämliche Kosten einfordern, wenn keine Zahlungen erfolgen mit zukünftigen Abschlägen verrechnen
- alten Vertrag abwickeln
- nicht telefonieren sondern alles nur schriftlich, Kopieen immer an die zuständigen Behörden!

Offline Gridpem

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Dürfen die das?
« Antwort #29 am: 11. November 2010, 19:24:57 »
@ h.terbeck,

zu Beginn erst einmal folgende Feststellung

Da keine Verträge aktiv geschlossen (unterzeichnet) wurden, muss davon ausgegangen werden dass die Verträge durch die Grundversorgungsverordnung (GVV) zu Stande gekommen sind, zumindest der für die neue Wohnung.

In der GVV ist der Vertragsschluss eindeutig geregelt
ein Vertrag gleich eine Abnahmestelle gleich ein Zähler

Somit sind die Verträge und damit auch die möglichen Sperrungen auseinander zu halten. Auch eine Verrechnung zwischen den Verträgen ist nur mit Zustimmung möglich.

Selbst wenn es sich im gleichen Haus um benachbarte Wohnungen handelt, sind die Stromlieferverträge grundsätzlich auseinander zu halten.

Es ist ja auch noch die Frage zu beantworten, ob die Sperrungen rechtzeitig angekündigt und damit überhaupt zulässig waren.


Gruß aus Meck-Pomm

 

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