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Autor Thema: Jahresendabrechnung Rückbuchung noch möglich?  (Gelesen 3580 mal)

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Offline biene

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Jahresendabrechnung Rückbuchung noch möglich?
« am: 18. September 2005, 13:43:32 »
Hallo -

tja - nun tüfteln wir hier mit der Jahresendabrechnung vom Gas/Strom - da wir ja bereits im Dez. 2004 schon Widerspruch gegeben haben - ist der ja nicht mit berücksichtigt worden. - da bei uns ja immer zur Jahresmitte abgerechnet wird - ist ja da die 6-Wochen Frist eigentlich abgelaufen - nun müssten wir sehen - dass und wenigstens diese nicht noch weggeht...

Aber ich habe aufgrund des Rechenprogramms - http://www.vzhh.de  ( Rechenprogramm)  etwas Probleme , das nachzuvollziehen ..

Ich hab aber auch nicht grad grosse \"Lust\" soviel am Ende der Rechnung nachzahlen zu müssen.....

Gefordert wird eine Nachzahlung - incl. Strom von über 400 € ( incl. 2x Erhöhung! trotz Widerspruch)

Jetzt rechnet er mir eine Nachzahlung von 92 € ( nur Gas aus )   Mit dem Stromvertrag haben wir ja damals nicht gewusst, daß man da auch dieses anwenden konnte ......  Pech...


Liebe Grüße

Biene

Offline Harry01

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Jahresendabrechnung Rückbuchung noch möglich?
« Antwort #1 am: 18. September 2005, 15:31:25 »
Zitat
tja - nun tüfteln wir hier mit der Jahresendabrechnung vom Gas/Strom - da wir ja bereits im Dez. 2004 schon Widerspruch gegeben haben - ist der ja nicht mit berücksichtigt worden.

Der Widerspruch ist ganz sicher berücksichtigt worden. Nur weil der Versorger meint, er sei im Recht, heißt das nicht, daß der Widerspruch unberücksichtigt ist. Natürlich wird die Verbrauchsabrechnung mit den aktuellen, also den höheren Preisen erstellt. Deshalb müssen Sie selbst eingreifen und die Rechnung kürzen.

Zitat
- da bei uns ja immer zur Jahresmitte abgerechnet wird - ist ja da die 6-Wochen Frist eigentlich abgelaufen -

Was für eine 6-Wochen-Frist?? Meinten Sie die Frist für eine Rücklastschrift? Lesen Sie hier
Zitat
Aber ich habe aufgrund des Rechenprogramms - http://www.vzhh.de  ( Rechenprogramm)  etwas Probleme , das nachzuvollziehen ..

Wozu brauchen Sie ein Rechenprogramm? Sie rechnen bei Gas einfach Ihren Jahresverbrauch in m3 multipliziert mit dem Brennwert und das Ergebnis multipliziert mit dem alten Bruttopreis pro Kilowattstunde abzüglich der gezahlten Abschläge. Beim Strom ist es ähnlich, nur da rechnen Sie gleich mit den Kilowattstunden multipliziert mit dem alten Bruttopreis pro Kilowattstunde abzüglich der Abschläge. Wenn Sie nun beide Beträge zusammenzählen, ergibt sich Ihr Nachzahlungsbetrag, und der sollte dann eigentlich geringer ausfallen, als in der Verbrauchsabrechnung. Sie teilen dem Versorger mit, daß Sie die Rechnung und die nächsten Abschläge kürzen werden bzw. begrenzen die Einzugsermächtigung und weisen darauf hin, daß er gemäß §367 BGB den Rückstand nicht mit den neuen Abschlägen aufrechnen darf.

Zitat
Gefordert wird eine Nachzahlung - incl. Strom von über 400 € ( incl. 2x Erhöhung! trotz Widerspruch)

Ja klar, wie gesagt, freiwillig rechnet de Versorger ganz bestimmt nicht nur mit den alten Beträgen. Darüber sollten Sie sich keinen Kopf machen.

Offline Cremer

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Jahresendabrechnung Rückbuchung noch möglich?
« Antwort #2 am: 19. September 2005, 11:55:09 »
@biene,

wie bereits gesagt, Sie müßten die Abschläge gekürzt haben, um eine Nachzahlung zu haben. Nur dann wirkt sich der Widerspruch auch praktisch (in bare Münze) aus. der Versorger erstattet kein Geld für zu hohe Abschläge wielche mit Widerspruch beaufschlagt sind.  Sie müssen dann einen Rückforderungsprozess anstrengen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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