Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?  (Gelesen 12696 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« am: 22. September 2010, 20:20:54 »
Entscheidung bei EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?

Zitat
Aller Voraussicht nach wird der Oldenburger Energieversorger EWE am 1. Oktober darüber entscheiden, ob er seinen Kunden die Gaspreiserhöhungen von 2007 bis 2009 in voller Höhe, teilweise oder gar nicht zurück erstattet.

Amtsgericht Oldenburg hofft auf neue Richterstellen

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline WRVOL

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2010, 08:31:25 »
Heute, 01.10.2010, berichtet die NWZ, das die EWE nur die Hälfte zurückzahlen wird.
Daraus ist im Umkehrschluß doch abzuleiten, das die EWE nur noch die Hälfte der Rechnungsbeträge erwartet. Oder lese ich das falsch?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2010, 10:32:52 »
Zu lesen ist, dass noch nichts beschlossene Sache sei.

Entgegen Scherfs kolportierter Meinung wäre die EWE im Umfange von 200 Mio EUR ungerechtfertigt bereichert, sollten in diesem Umfange von den betroffenen Kunden auf die unwirksamen Preiserhöhungen seit 2007 und somit ohne Rechtsgrund Zahlungen geleistet worden sein (BGH VIII ZR 199/04, VIII ZR 246/08].

Zitat
Betroffen sind rund 600 000 Gaskunden des Versorgers. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli Klauseln zur Preisänderung in den Verträgen von EWE-Sonderkunden für unwirksam erklärt. Von dem Urteil sind alle Preiserhöhungen seit April 2007 betroffen.

Nach NWZ-Informationen können die Kunden mit Rückzahlungen etwa in der Bandbreite von 70 und 180 Euro rechnen. „Die Höhe des Betrags wird individuell auf Basis des jeweiligen Verbrauchs ermittelt“, heißt es in dem Vorschlag. Der Sonderzahlungsbetrag solle per Gutschrift in der Jahresabrechnung berücksichtigt werden.

Wie es weiter hieß, soll die Lösung von Scherf „das Vertrauensverhältnis zwischen EWE und der Mehrheit seiner Kunden“ wiederherstellen. Für streit- und klagewillige Kunden soll das Angebot nicht gelten.

Klingt danach, als ob sich EWE mit jedem betroffenen Kunden individuell mit diesem Angebot vergleichen wollte. Wer es nicht annimmt, soll klagen müssen.

Sollte es zu einer entsprechenden Prozesslawine kommen, die die Gerichte bereits erwarten, kommen auf EWE weit höhere Kosten zu, denn die Erfolgsaussichten der betroffenen Kunden sind nicht schlecht. Zu den eigentlichen Rückforderungsbeträgen kämen auf EWE die entsprechenden Verfahrenskosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten zu. Klagt ein Kunde vor dem Amtsericht zum Beispiel  erfolgreich von ihm geforderte 250 EUR ein, so hätte EWE Verfahrenskosten bei Beteiligung von zwei Anwälten in Höhe von 271,36 EUR zu tragen.

Offline WRVOL

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2010, 11:21:53 »
Danke für die sachliche und gute Darstellung.

Das kann ich auch ohne Rechtschutz wuppen.

Mal sehen, was die Gruppe am kommenden Mittwoch dazu sagt.

Offline chilihead

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #5 am: 01. Oktober 2010, 15:38:43 »
... wenn das wirklich so kommt, ist es eine noch größere Sauerei und Abzocke als die überhöhten Preise zu fordern.

Ich weiss gar nicht was an dem Urteil nicht zu verstehen ist, alle Summen die seit dem gerichtlich festgesetztem Datum zu viel eingenommen wurden, sind zurückzuzahlen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline nachtspeicher99

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 39
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #7 am: 01. Oktober 2010, 18:32:51 »
Hallo,

dass ist ja keine neue Aussage für mich, die gleiche Ansicht hatte ich ja schon vor Wochen kurz nach dem Urteil vertreten, leider ohne scheinbar notwendigen Prof.-Titel...

Ein Schlichter macht doch nur Sinn, wenn es Unklarheiten gibt. Die BGH-Entscheidung hat eben alle diese Unklarheiten beseitigt und meines Erachtens will die EWE jetzt nur noch so billig wie möglich das unangenehme Problem durch einen unsinnigen Schlichter verschleiern lassen, mehr nicht.

Bei den Leuten, die bereits ihre Abschläge entsprechend reduziert haben, besteht also keinerlei Handlungsbedarf....

Die Anderen sollten klagen, solche Aussichten, die Klage zu gewinnen und hohe Kosten für die EWE zu verursachen, kommen nie wieder!

Gruß

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #8 am: 01. Oktober 2010, 23:02:55 »
EWE PM: Kunden erhalten einmalige Sonderzahlung

Woher Henning Scherf wissen will, wie sich die Kosten der EWE tatsächlich entwickelt haben, ist nicht ersichtlich.
Seinem Vorschlag mag eine entsprechende Annahme zu Grunde gelegen haben.

Nebenbei erfährt man, dass EWE schon lange eine weitere Preiserhöhung beabsichtigt, die im Dezember kommen soll.

620.000 Kunden haben wohl allen Grund, den Lieferanten dann zu wechseln.
Einige andere Lieferanten bieten neben günstigeren Preisen - teilweise bei Preisgrantie - ein einmaliges \"Begrüßungsgeld\".

Erste Reaktionen laut HB

Erste Reaktionen laut Ostfriesische Nachrichten.

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2010, 10:19:21 »
Aus PM von EWE:
Zitat
•     Kunden, die sich bezüglich Gaspreiserhöhungen mit EWE im Rechtsstreit befinden, erhalten keine Sonderzahlung.

Na klar, die erhalten erheblich höhere Erstattungen, nur etwas später!!   :D

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #10 am: 02. Oktober 2010, 23:20:30 »
Wer gut beraten war, hatte den Preisänderungen widersprochen und Abschlags- sowie Rechnungsbträge entsprechend gekürzt.
Logisch, dass diejenigen, die ihre Rechnungen selbst kürzten nun keine einmalige Sonderzahlung bekommen können.

Offline WRVOL

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #11 am: 04. Oktober 2010, 12:48:15 »
Ich habe am 10.08.2010 meine Rückzahlungsansprüche mit dem Musterschreiben der Initiative angemeldet. Als Termin habe ich den 25.08.2010 angeführt. Am 02.09.2010 kam dann das Rundschreiben der EWE.
Daraufhin habe ich am 21.09.2010 eine Zahlungserinnerung erstellt und als Termin den 01.10.2010 angegeben.
Am 30.09.2010 erhielt ich dann ein Schreiben der EWE:
Abschrift
Urteil BGH 14.07.2010
Guten Tag Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2010,
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Entscheidung mitteilen können. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Bis Mitte Oktober werden Sie von uns ein Schreiben erhalten.
Freundliche Grüße nach Oldenburg
EWE Energie AG
Geschäftsregion Oldenburg/Varel
i.A. (leserlich)       i.A. (leserlich)
Ende der Abschrift

Was mach ich jetzt als nächsten Schritt?
Anwalt und Pfändung?

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #12 am: 04. Oktober 2010, 13:51:14 »
WRVOL:
  • Was mach ich jetzt als nächsten Schritt?


Da würde ich erst mal bis Mitte Oktober warten (und Tee trinken), denn die Vermittlungsentscheidung ist ja erst in den letzten Tagen gefallen. Vielleicht geht EWE ja auf Ihre Rückzahlungsansprüche voll ein.  :]
Wenn nicht: hier weiter Rat einholen. Das wird dann ja wohl eine \'\'Massenbewegung\'\'.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #13 am: 04. Oktober 2010, 15:26:51 »
Grüne unzufrieden mit EWE – Schlichterspruch

nachzulesen hier: http://www.radiojade.de/index.php?a=0300&nid=16102

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #14 am: 06. Oktober 2010, 14:14:03 »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz