Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka  (Gelesen 18107 mal)

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Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #15 am: 27. Dezember 2010, 12:38:09 »
Das schreibt sich so leicht!

Allles Aufgraben, Tank kaufen, Betonplatte in den Garten, und weniger Platz im Garten! Ich weis ja nicht! Wenn ich Kosten und Nutzen dabei sehe!

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Offline Cremer

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #16 am: 27. Dezember 2010, 12:52:47 »
@rbm,

wie schon bjo schreibt: drauf ankommen lassen.

Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden.

das ist vielleicht bei den Jungs im Vorstand von T.. noch nicht angekommen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline breneu

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #17 am: 27. Dezember 2010, 18:23:11 »
Auch bei uns ist jetzt das neue Schreiben zur Preiserhöhung ab Februar 2011 auf nunmehr 9,21 ct/kwh (incl. Energie- u. MwSt) angekommen. Wir finden es schon ziemlich unverschämt, dass Tyczka bei Preiserhöungen immer an erster Stelle steht. Unseren Widerspruch gegen die letzten Erhöhungen hatten wir zurück genommen, da uns die Firma mit Kündigung des Vertrages gedroht hatte. Aber bei der sich ständig nach oben drehenden Preisschraube bleibt uns wohl keine andere Lösung als erneut Widerspruch einzulegen. Oder kann jemand andere Alternativen anbieten. Wir sind leider nicht Eigentümer des Tanks und haben daher auch nicht die Möglichkeit einen freien Anbieter zu nehmen.  Und alle Abnehmer der Gemeinschaft wegen des Widerspruchs unter einen Hut zu bekommen, wird sicher auch schwer aber wir werden es diese Mal auf diesem Weg versuchen (mit hoffentlich mehr Erfolg).

@ Cremer
Zitat
Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden.
das ist vielleicht bei den Jungs im Vorstand von T.. noch nicht angekommen.
Das liest sich so einfach, aber wenn der Versorger mit Kündigung oder Sperrung droht, ist es für die Betroffenen schon eine andere Sache. Und leider hat nicht jeder eine Rechtsschutzversicherung, die ggf. die Kosten für einen langwierigen Rechtsstreit übernimmt.

Offline Cremer

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #18 am: 27. Dezember 2010, 18:48:15 »
@breneu,

hallooooooooooo

wohl nicht genau meinen Thread gelesen? X(

Hier nochmal:

Zitat
Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden

das sollte man auch der T.. gleich schriftlich mitteilen.

Und nicht einschüchtern lassen !!!  
So schnell werden die nicht sperren, dazu müssen sie das auch schriftlich ankündigen und dann kann man noch weitere Schritte einleiten.

Mal hier u.a. lesen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Ihr-gutes-Recht__221/ContentDetail__2947/

Aber wenn man gleich den Kopf in den Sand steckt..........
MFG
Gerd Cremer
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Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #19 am: 27. Dezember 2010, 19:30:21 »
Sie haben es letztes mal angekündigt, das Sie für den alten Preis nicht mehr liefern können!

Um die Versorgung sicher zu stellen, mußte der Widerspruch zurück genommen werden!

Auch dieses mal wird es auf das gleiche Spielchen raus laufen! Ich vermute auch mal ganz stark das so olle Rebellen, die schon mehrmals Widerspruch eingelegt haben, eh ein Klotz am bein für die sind!

Offline Watzl

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #20 am: 28. Dezember 2010, 18:48:22 »
Bei diesen gemeinschaftlich genutzten Tankanlagen scheint es offensichtlich so zu ein, dass etliche Teilnehmer über genügend Geld verfügen und immer brav die neuen und höheren Rechnungen bezahlen.

Nur ein geringer Teiol oder gar nur einer hat sich schlau gemacht und will das Spielchen nicht meht mitmachen.

Es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Gründen, hierbei keine gemeinsame Aktion gegen den Versorger gestarte werden kann.

Ist es Bequemlichkeit, Unwissen, Unwillen, Arglosigkeit, ......?

H. Watzl

Offline bjo

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #21 am: 28. Dezember 2010, 20:19:59 »
Zitat
Original von Watzl
Ist es Bequemlichkeit, Unwissen, Unwillen, Arglosigkeit, ......?

H. Watzl

oder auch \"Vertrag ist Vertrag, ich hätte ja nicht unterschreiben müssen\"
diesen Spruch hab ich schon oft gehört auch wenn derjenige gar keine Vertragsalternative hatte!

Offline AudiTTR

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #22 am: 28. Dezember 2010, 22:14:26 »
Hallo, wir haben seit diesem Jahr ebenfalls Flüssiggas von der Firma Tyczka mit Miettank und bereits die dritte Preiserhöhung.

Insgesamt hat sich der Bezugspreis somit um insgesamt 24,6 % erhöht. Damals hieß es vom Architekten, dass die Kosten im Vergleich zu Erdgas in etwa gleich sind und auch der Vertreter von Tyczka hat versichert, das die Preise ziemlich stabil seinen. Dem ist wohl doch nicht so. Während der örtliche Versorger für die KWh 5,41 bzw. im online Tarif sogar nur 4,42 cent seit 2009 nimmt, verlangt Tyczka hier nun 9,21 cent. Das sind nun 70 bzw. 108 % mehr als der Preis für Erdgas.

In meinen Augen ist das Wucher!

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hiergegen vorzugehen?

Habe bereits gelesen, dass man Widerspruch einlegen soll. Ist dies wirklich sinnvoll und mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen? Können/dürfen die im extremfall die Lieferung einstellen. Ich habe bisher nur von öffentlichen Grundversorgern gehört, die die Lieferung nicht einstellen dürfen und man zur Nachzahlung gebeten wird sobald über Musterprozesse entschieden wurde.

Es ist in meinen Augen eine Sauerei, dass man einerseits als Eigentümer  in Energieeffizienz investiert und anderseits von Tyczka aufgrund des reduzierten Verbrauchs gleich nochmals zur Kasse gebeten wird und sich die Einsparungen egalisieren.

Welche Möglichkeiten haben hier z.B. die Verbraucherzentralen?

Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #23 am: 28. Dezember 2010, 22:34:51 »
@AudiTTR

bin auch leidgeplagter T... Kunde, hatte auch schon mehrfach den Preiserhöhungen wiedersprochen! Bei der letzten Preiserhöhung wo ich wieder Widerspruch eingelegt hatte, kam dann ein Schreiben, was indirekt eine Kündigung von T....... Ihrer Seite zu deuten war, wenn ich den Widerspruch nicht zurück nehme!

Hier wird es wirklich nur mit Anwaltshilfe was werden!

Gruß rbm

Offline bjo

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #24 am: 28. Dezember 2010, 23:36:36 »
nicht nur im Forum lesen!
sondern auch die anderen Seiten
http://www.energienetz.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren__2130/ContentDetail__7078/


Tycka war beim Gaskartell dabei. d. h. GELD zurückfordern ist angesagt!
Die werden jetzt kleine Brötchen backen.

Offline AudiTTR

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #25 am: 29. Dezember 2010, 09:11:25 »
Das Bußgeld stammt allerdings aus dem Jahr 2008 und bis heute hat sich an der Preisgestaltung offensichtlich nicht viel geändert.

Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #26 am: 29. Dezember 2010, 10:18:24 »
Meine Adressdaten hatte ich damals in dem Link auch eingegeben, bis heute kein Feedback!

Man müsste es wirklich auf eine Klage ankommen lassen und die Folgen (eigener Tank, Leitungen verlegen..........) in Kauf nehmen!

Aber wer macht den Anfang :(

 

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