Hallo, wir haben seit diesem Jahr ebenfalls Flüssiggas von der Firma Tyczka mit Miettank und bereits die dritte Preiserhöhung.
Insgesamt hat sich der Bezugspreis somit um insgesamt 24,6 % erhöht. Damals hieß es vom Architekten, dass die Kosten im Vergleich zu Erdgas in etwa gleich sind und auch der Vertreter von Tyczka hat versichert, das die Preise ziemlich stabil seinen. Dem ist wohl doch nicht so. Während der örtliche Versorger für die KWh 5,41 bzw. im online Tarif sogar nur 4,42 cent seit 2009 nimmt, verlangt Tyczka hier nun 9,21 cent. Das sind nun 70 bzw. 108 % mehr als der Preis für Erdgas.
In meinen Augen ist das Wucher!
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hiergegen vorzugehen?
Habe bereits gelesen, dass man Widerspruch einlegen soll. Ist dies wirklich sinnvoll und mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen? Können/dürfen die im extremfall die Lieferung einstellen. Ich habe bisher nur von öffentlichen Grundversorgern gehört, die die Lieferung nicht einstellen dürfen und man zur Nachzahlung gebeten wird sobald über Musterprozesse entschieden wurde.
Es ist in meinen Augen eine Sauerei, dass man einerseits als Eigentümer in Energieeffizienz investiert und anderseits von Tyczka aufgrund des reduzierten Verbrauchs gleich nochmals zur Kasse gebeten wird und sich die Einsparungen egalisieren.
Welche Möglichkeiten haben hier z.B. die Verbraucherzentralen?