Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EON muß Kalkulation offenlegen  (Gelesen 6872 mal)

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Offline stromdesigner

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EON muß Kalkulation offenlegen
« am: 15. September 2005, 13:54:58 »
soeben gelesen:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4750058,00.html

Endlich wieder mal was Positives

Offline Thommes

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #1 am: 15. September 2005, 16:58:37 »
jau, gerade reingeschneit:

Sie erhalten nun eine Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V.


Landgericht Hamburg bestätigt Gasverbraucher

(15. September 2005) Vor dem Hamburger Landgericht hat die erste Verhandlung über eine Sammelklage von 52 Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse begonnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage koordiniert, mit der aus Sicht der Kläger die «Unangemessenheit des Gaspreises» festgestellt werden soll.


E.ON Hanse muss nach Ansicht des Gerichts seine Kalkulation offen legen. Nur so könne überprüft werden könne, ob die drei Preiserhöhungen seit vergangenem Oktober um insgesamt 25 Prozent gerechtfertigt waren, erklärte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer des Hamburger Landgerichts. Die Klage sei überdies zulässig und den Kunden stehe der Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB zu. Eine Entscheidung soll am 8. Dezember verkündet werden.


Die Verbraucherzentrale hatte die Kunden des Unternehmens aufgerufen, die jeweiligen Erhöhungen nicht zu bezahlen.

20.000 Verbraucher sind diesem Aufruf gefolgt. Das sind vier Prozent aller Gaskunden des Versorgers. Hochgerechnet auf bundesweit 17 Millionen Gasverbraucher zahlen 680.000 Verbraucher die Gaspreiserhöhung nicht. Der Bund der Energieverbraucher schätzt die Zahl der Zahlungsverweigerer aufgrund der Zahlen von anderen Gasversorgern bundesweit auf etwa 500.000.


Diese Verbraucher können sich durch die Meinung des Gerichts bestätigt sehen. Das Gericht folgt dabei der gefestigten und langjährigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes.




lg
thommes

Offline RR-E-ft

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #2 am: 15. September 2005, 17:12:49 »
Wir sind erfreut, jedoch nicht überrascht.

Immerhin besteht die Rechtsprechung seit zwnanzig Jahren.

Ein guter Tag für alle Erdgaskunden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BerndA

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #3 am: 15. September 2005, 18:28:46 »
Hallo, liebe Mitstreiter,

wir fragen uns natürlich hier in NRW, warum unsere Verbraucherzentrale NRW nicht Willens, oder in der Lage ist, ebenfalls eine solche Sammelklage anzustrengen.

Dann wäre auch für unseren Bereich möglicherweise eine schnellere und umfassende Klärung der Gaspreisproblematik gegeben.

So kommen nur einzelen Verbraucher zum Teilerfolg und der besteht auch noch darin, dass das ganze Verfahren erst einmal schwebt.

Sind die einzelnen VBZ nicht irgendwie vernetzt ? Kann man nicht die Erfahrungen, die die eine VBZ macht auch an eine andere weitergeben ?

Oder sehe ich das Ganze zu sehr durch die \"rosarote Brille\" ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

B. Ahlers

Offline RR-E-ft

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #4 am: 15. September 2005, 18:54:40 »
@BerndA

Das von Ihnen aufgeworfene Problem liegt vielleicht einfach daran, dass einige VZen ggf. engagierter sind als andere.

Die Erfahrungen aus den Gaspreisprozessen werden in allen VZen diskutiert und es werden Schlüsse daraus gezogen.

Wenden Sie sich doch einfach mal an die VZ NRW und fragen Sie dort nach, warum man es dort ggf. anders halten will als in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg, Thüringen und anderswo.

In all diesen Ländern sind Sammelklagen wie in HH bereits anhängig oder in Vorbereitung.

Mehr dazu heute Abend in den Nachrichten, insbesondere in den dritten Programmen, zB. RBB in Berlin und Brandenburg.

Paderborn legt jedoch beredtes Zeugnis davon ab, dass man nicht darauf warten muss, bis eine VZ sich entschließt, etwas zu unternehmen.

Man kann auch selbst mit anderen gemeinsam die Initiative ergreifen.

Zum aktuellen Stand der Dinge siehe auch hier:

http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2005-09-15T132308Z_01_DEO548182_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-PROZESS-GAS-EON-HANSE-ZF-2005091.xml&archived=False


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #5 am: 15. September 2005, 20:36:38 »
@Forum,

sehr guter Beitrag in der Tagesschau soeben !!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #6 am: 16. September 2005, 06:50:55 »
Trotz des bisherigen Teilerfolges:

Wäre es nicht möglicherweise besser gewesen, den/die Versorger klagen zu lassen (und die beklagten Verbraucher dann durch die VZ zu unterstützen)?

Zusatzfrage: Angenommen es entstehen dem Versorger hohe Kosten durch mögliche Gerichtsprozesse, beauftragte Rechtsanwälte usw.
Sind diese Kosten dann auf den Gaspreis umlegbar (, was ich vermute)?

Dann zahlt schließlich doch der Verbraucher die Zeche, so oder so!

Und die Unternehmen werden sich dann andere Dinge einfallen lassen, wie man \"zu hohe\" Gewinne versteckt (z.B. Gehaltsverdopplung der Unternehmensführung, Beraterverträge etc.) Wer kontrolliert das?

Freundliche Grüße

Monaco

Offline Schwalmtaler

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #7 am: 16. September 2005, 08:44:11 »
Bei Web.de findet man diesen Artikel:Muss E.ON seine Kalkulation der Gaspreise offen legen?      
        
Gericht will im Streit um Gaspreise vermutlich Kalkulation sehen   [ZOOM]   
Hamburg - Im Verfahren um die bundesweit erste Sammelklage von Verbrauchern gegen rasant gestiegene Gaspreise zeichnet sich ab, dass der Versorger E.ON Hanse seine Kalkulation offen legen muss.      
      
Das sei ihre vorläufige Rechtsmeinung, sagte die Vorsitzende Richterin. Nur so könne das Gericht überprüfen, ob die Preiserhöhungen angemessen seien.      
      
Das Gericht folgte in seiner vorläufigen Einschätzung in weiten Teilen den Argumenten der 52 E.ON-Kunden, die mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht hatten. Danach haben die Verbraucher einen Anspruch darauf, die \"Billigkeit\" - so der juristische Fachausdruck - der Preiserhöhungen überprüfen zu lassen.      
      
Die Tochtergesellschaft des E.ON-Konzerns hatte mit Hinweis auf die Ölpreisbindung des Gaspreises ihre Preise in drei Schritten um mehr als 25 Prozent erhöht, ebenso wie andere Versorgungsunternehmen in Deutschland. Neben der Hamburger Sammelklage, die eine Signalwirkung entfalten soll, gibt es ähnliche Verfahren in Bremen und Heilbronn. Die Verbraucherverbände bereiten weitere Klagen in anderen Bundesländern vor. Im Hamburger Fall ist eine Entscheidung für den 8. Dezember angesetzt.      
      
Sprecher und Anwalt der Verbraucherzentrale begrüßten den Verlauf der Verhandlung und erklärten, sie seien guten Mutes für den weiteren Verlauf des Verfahrens. \"Wir nehmen es E.ON-Hanse nicht ab, dass sie nicht in der Lage sind, ohne Ölpreisbindung einzukaufen\", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Günter Hörmann.      
Gruß aus Schwalmtal

Offline nfp

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #8 am: 16. September 2005, 11:41:34 »
Hallo zusammen,

zugegeben, ein schöner Tag für alle Gasverbraucher. Allerdings bin ich hier in der örtlichen Presse (Offenburger Tageblatt vom 14.09.05) auf einen kleinen Artikel gestoßen, den ich hier wortwörtlich zitieren möchte:

\"Gericht erlaubt Gaspreis-Anpassung

Der Widerstand gegen die Erhöhung der Gaspreise musste einen deutlichen Dämpfer einstecken. Im vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher gegen sein Gasversorgungsunternehmen geklagt. Die Klage richtete sich nicht nur gegen die Erhöhung des Gaspreises, sondern sollte außerdem den Gasversorger verpflichten, dem Kunden seine Kalkulationsgrundlagen offenzulegen.
Das Amtsgericht Koblenz (Urteil vom 2. Juni 2005, Az: 141 C 403/05) wies die Klage vollständig ab. Nach Auffassung des Gerichts habe der Gasversorger weder die Vetragsgrundlagen mit seinem Kunden verletzt noch gebe es Bedenken unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten. Der Kunde wurde zur Bezahlung der gesamten Gasrechnung verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens.\"

Leider sind in dem Artikel keine näheren Einzelheiten zu dem Fall erläutert. Doch finde ich es seltsam, das zwei verschiedene Gerichte dem Anschein nach zu vollkommen konträren  Rechtsauffassungen gelangen, obwohl die Rechtslage bei der hinlänglich bekannten Problematik auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung eigentlich eindeutig zu Gunsten der Kunden der EVU  zu sein scheint.
Vielleicht weiß Herr Fricke mehr?

mfG

nfp

Offline RR-E-ft

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EON muß Kalkulation offenlegen
« Antwort #9 am: 16. September 2005, 12:43:05 »
@nfp

Zu den Entscheidungen Euskirchen und Koblenz (jeweils Amtsgerichte) finden Sie hier umfangreiche Infos im Forum, ist alles umfangreich besprochen.

Es zeigt sich eben, dass Landgerichte doch etwas qualifizierter sind, nicht der Versuchung unterligen, sich Arbeit vom Tisch zu schaffen.

@Monaco


Ja man sollte den Versorger klagen lassen.
Nach der Entwicklung in Hamburg wird dies immer unwahrscheinlicher....

Weil E.ON Hanse trotz vieler Zahlungsverweigerungen (VZ HH spricht von 20.000 Kunden, die sich in gegen E.ON Hanse wehren, der BGW von 0,2 Prozent deutschlandweit, also ebenso 20.000 Kunden, die dann alle nur im Norden zu suchen wären) nicht klagte, wurde ja gerade der Spieß umgedreht, ohne dass dies für den einzelnen Verbraucher jedoch sonst erforderlich wäre.

Wer sich hier wegen der Gerichtskosten Sorgen macht, verkennt die Dimension. Stellt sich in dem Prozess heraus, dass die Preiserhöhungeb unbillig und unwirksam waren, geht es um Rückzahlungen an alle Kunden von E.ON Hanse.....

Dagegen sind die Gerichtskosten nichts.

In Heilbronn soll allein die HVG für den Fall der Rechtskraft des Urteils des AG Heilbronn Rückstellungen in Höhe von 1,6 Mio EUR gebildet haben, weitere 300.000 EUR für Prozesskosten.

Es wäre also vollkommen unsinnig, an die Gerichtskosten zu denken....

Es gibt also schon die Gaspreisurteile LG Mannheim, LG Frankenthal, AG Heilbronn und jetzt den Hinweisbeschluss des LG Hamburg.

Die Entscheidung des AG Euskirchen ist in der Berufung.

Das Urteil des AG Koblenz besagt eigentlich nichts, weil die Klage schon als unzulässig abgewiesen wurde.

In einem solchen Fall kann sofort neu geklagt werden, weil in der Sache überhaupt nichts entschieden wurde, was in Rechtskraft erwachsen könnte.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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