Abschrift:
Mitteilung der Energieversorgung Weser-Ems Aktiengesellschaft vom 16.08.1982
Sehr geehrter Kunde
Wir bestätigen hiermit den oder die zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Versorgungsvertrag bzw. Versorgungsverträge. Für den Elektrizitätsversorgungsvertrag gelten die AVBEltV und für den Gasversorgungsvertrag gelten die AVBGasV.
Den festgestellten Verbrauch für Strom und Gas werden wir unter Berücksichtigung des entsprechenden Grundpreises automatisch nach dem für Sie günstigsten Tarif abrechnen (Bestpreisabrechnung). Die Zählerablesungen (ggf. auch für Wasser) erfolgen in der Regel einmal jährlich. Die Rechnung über den Verbrauch und den Grundpreis/Leistungspreis erhalten Sie durch die Post nach der Ablesung zugesandt.
Für Monate in denen nicht abgelesen wird, berechnen wir Ihnen Abschlagsbeträge für den Energieverbrauch. Diese ermitteln wir anhand von Erfahrungswerten, sofern sie nicht vorher mit Ihnen vereinbart wurden. Für die Zeit bis zur nächsten Abrechnung berechnen wir Ihnen monatlich folgende Beträge:
Strom: xx,00 DM; Gas: xx0,00 DM; Wasser: xx,00 DM; Kanalbenutzung: xx,00
DM Gesamtabschlagsbetrag: xxx,00 DM
Diese Beträge sind jeweils bis zum 7. eines jeden Monats bei der Bank oder einer Zahlstelle der EWE einzuzahlen. Für die Einzahlungen benutzen Sie bitte die beigefügten Zahlscheine.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal auf die Vorzüge des Bankeinzugsverfahrens hin. Wenn auch Sie an diesem Verfahren teilnehmen möchten, geben Sie bitte das unten abgedruckte Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Die geleisteten Abschlagszahlungen werden Ihnen bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Übersteigt die Summe der geleisteten Abschlagszahlungen den Betrag für die Energieentnahme einschließlich Grundpreis, werden wir Ihnen den Differenzbetrag unverzüglich zurücküberweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Energieversorgung Weser-Ems AG
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