Guten Tag,
wir wohnen seit September 2007 in einem Mietshaus mit 5 Parteien, sehr alter Altbau (um 1900 herum), im Dachgeschoß.
Beheizung ist Ölzentralheizung, Heizkörper sind eine Mischung als sogenannten Flächenheizkörpern und Rippenheizkörpern. Wenig Dachschrägen (Wohnung ist sehr hoch).
Die Raumhöhen der einzelnen Wohnungen / Etagen (hohe Altbauräume) unterscheiden sich bis zu 50-60 cm.
Keine der Wohnungen ist, wie wir heute wissen, isoliert, auch der über unserer Wohnung befindliche Dachboden nicht, deswegen sehr hohe Heizkosten.
Heizkosten werden im gesamten Hause abgerechnet nach Quadratmeter und eben nach Verbrauch.
Ermittelt werden die Heizkosten mit elektronischen Funk-Heizkostenverteilern.
Diese sollen laut Altmietern ca. Frühjahr 2007 angebracht worden sein. Die von uns derzeit bewohnte Wohnung hat vor unserem Einzug im Herbst 2007 drei Jahre leer gestanden.
Der Vermieter kann jedoch keinerlei Montagekarten oder Anbringungsprotokolle für die zuvorige Tauglichkeitsprüfung der Heizungsanlage gemäß EN834 und danach erfolgter ordnungsgemäßer Einmessung, Programmierung und Installation der Heizkostenverteiler gemäß der EN834 beibringen. Dies gilt für das gesamte Haus.
Ebensowenig wurden seit 2007 die Heizkostenverteiler auf Funktion usw. gemäß der EN834 kontrolliert.
FRAGEN:
1. Sind dann auf diesen Zuständen basierende Heizkostenabrechnungen überhaupt rechtens?
2. Gibt es zu diesem Thema Urteile? Wenn ja, wo?
Ich habe hier tagelang recherchiert, soweit mir das möglich war, komme aber nicht weiter.
Es wäre sehr nett, wenn jemand von Ihnen mir dazu mehr sagen könnte.
Besten Dank vorab und Schöne Grüße
vom boerzel