Hallo Mitstreiter,
habe da noch mal ne spezielle Frage:
Ein Gaskunde hat bisher gegen die Erhöhungen seines EVU im Januar 2005 und im Juli 2005 keinen Widerspruch eingelegt, weil er sich bisher nicht getraut hat.
Das Abrechnungsjahr des EVU geht von August 04 bis August 05 !
Jetzt, nachdem die Endabrechnung vorliegt (August 2005) will er doch noch zwei Widersprüche, bzw. einen kombinierten Widerspruch gegen die beiden Erhöhungen einlegen.
Wie ich in einem anderen Thread gelesen habe, müßte das auch noch möglich sein, selbst wenn die Jahresendabrechnung bereits vorliegt.
Der Kunde hat die Jahresrechnung auch noch nicht bezahlt !
Nun hat ihm das EVU auf telefonische Anfrage jedoch mitgeteilt, dass er gegen die gesamte Jahresendabrechnung ebenfalls Widerspruch einlegen müßte.
Ist das richtig ?
Okay, das wäre aber letzlich auch kein Problem.
Kann der Gaskunde denn mit Hilfe der noch rückwirkend einzulegenden Widersprüche die jetzt vorliegende, aber noch nicht beglichene Jahresendabrechnung noch entsprechend auf die alten Preise vor der Erhöhung kürzen ?
Oder ist das durch die Zustellung der Jahresendabrechnung hinfällig geworden ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
B. Ahlers