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Autor Thema: Kauf des Flüssiggastank vom bisherigen Versorger !  (Gelesen 4415 mal)

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Offline hkarry

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Kauf des Flüssiggastank vom bisherigen Versorger !
« am: 10. August 2010, 21:24:22 »
Ob hilfreich oder nicht; ich stelle heute meinen Vorgang dem Forum zur Verfügung, damit es für den Einen oder Anderen hilfreich werden kann.
Ich habe im Jahre 2006 eine Versorgungsvereinbarung für Flüssiggas einschl. der technischen Anlage mit einer Fa. aus Münster abgeschlossen.
Beim Abschluss des Vertrages war mir bewußt, daß diese Anlage nicht mir gehören würde sondern nur zur Miete auf meinem Grundstück eingelagert werden sollte. Die Konditionen seinerzeit 1,52 €/m3 bzw. 0,39 €/L waren recht gut.
Zudem kamen noch eine einmalige Anschlusspauschale von 500 € und die monatlichen Grundgebühren von 9 € hinzu. Wohlgemerkt - alles Nettobeträge.
Das die Rückbaukosten, wie bei fast Allen zu Lasten des Betreibers gehen, brauche ich nicht besonders zu betonen. Aber auch dies war überschaubar. Dafür waren ja der Einbau und die Wartung über Jahre gesichert.
Auf dem Markt konnte ich seinerzeit kein besseres Angebot erzielen.

Aber schon im Jahre 2007 bekam ich eine Preisanpassung von plus 30 % für das Jahr 2008  zugesandt. Nach schriftlichem Widerspruch und Gesprächen mit dem Außendienstmitarbeiter habe ich anschl. einer Erhöhung von 22,1 % zugestimmt. Und dies auch nur, weil zu der Zeit auf dem Markt die Preise sehr stark angezogen hatten und ich nicht jetzt schon den Vertrag kündigen wollte. Hier entsteht zum ersten Male der eigentliche Druck seitens des Versorgers!
Im Jahre 2009, als die Preise  stark zurück gingen, habe ich zum Termin 01.07.2009 eine Preisanpassung von minus 9,049 % zugesandt bekommen obwohl die Preise schon seit Monaten fielen.
Aber schon im Dezember 2009 bekam ich eine erneute Preisanpassung von plus 12,437 % zum 01.01.2010.
Daraufhin legte ich Widerspruch mit der Begründung ein, eine klare Darlegung der Kostensteigerung aufzuzeigen. Man kann nicht im Vorfeld schon Kostensteigerungen angeben und fordern! Die Antwort allerdings war nicht zufriedenstellend. Daraufhin stellte ich die Preisklausel des Vertrages zur Disposition mit der Begründung, daß diese Klausel gegen das Transparenzgebot nach § 307 und …. verstößt. Da hierdurch alle Preisanpassungen sowie Nachlässe unwirksam werden, behielt ich mir eine Rückforderung der zu viel gezahlten Kosten vor.
Die Antwort kam umgehend und unmissverständlich. Der Vertrag wurde seitens des Versorgers sofort gekündigt mit dem Hinweis, daß jetzt die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr zutreffen würden. Komisch, nur trafen diese Voraussetzung schon lange nicht mehr zu! Eigentlich von Anfang an.
Die Gesetzteslage hatte sich bereits verändert. Man bot mir allerdings sofort an, vermutlich wenn die Rechtslage in neuer Textform vorhanden wäre, einen neuen Vertrag vorzulegen. Aber das sollte noch dauern. Und wie sollte der Vertrag wohl aussehen? Bestimmt nicht zu meinem Vorteil !
Ab jetzt hatte ich die Schnautze voll !  Jetzt war zu erkennen, wohin der Zug in Zukunft fahren würde. Dadurch, daß ich dieses Forum kennenlernen durfte, war mein Eindruck nicht getrübt und ich konnte die Handschrift der Versorger wiedererkennen.
Es geht nicht immer um Preisanpassungen; wenn sie vernünftig sind und im Rahmen bleiben und zudem noch begründet sind, noch weniger. Aber es ist die Umgangsform und die Art und Weise, wie jetzt die Einseitigkeit dieses Vertrages und besonders die Handhabung erkennbar wurde. Und ich glaube, genau dieses hat der Moderator Watzl im Forum schon mehr als einmal klar und deutlich dargestellt. Es gibt auch andere Meinungen, aber die teile ich nicht.
Was war zu tun ?                                                                                                               A)  Ich habe mir mehrere Angebote über einen Kauftank kommen lassen. Hier ist zu sagen, das alle Angebote, die über 10 Jahre gerechnet wurden, so wenig Unterschiede in Preis und Leistung aufwiesen, daß ich keines davon hätte nehmen wollen. Sind denn die Preise untereinander so bekannt?
B)  Ich habe mir die Frage gestellt - auf den neuen Vertrag warten und wenn ja, zu welchen Konditionen.                                
C)  Oder aber sofort zu verhandeln. Da die Zeit einem wegläuft und diese Stelle im Verhandlungswesen die kritischste ist, habe ich mich entschieden, sofort einen Anwalt, der in Sachen Flüssiggas vertraut ist, zu suchen. Ab jetzt habe ich den Vorgang anwaltlich weiter betreiben lassen.
Eigenartigerweise hatte nach einem Schreiben des Anwaltes dieser Vorgang sofort eine positive Wendung erhalten. Die Fa. war bereit, außer einem neuen Vertrag wie angekündigt, mir den Flüssiggastank nebst aller weiteren Anlagen, zu verkaufen. Dies hatte ich nicht erwartet. Wäre mir dies auch geglückt und so schnell? Dieses Ansinnen wurde dann in eine klare Angebotsform gebracht und zu weiteren Verkaufsverhandlungen geführt. Ich habe kurzfristig überlegt ob und ja und habe dann sofort dem Kauf zugestimmt. In dem Vorgang wurde die Übergabe aller Unterlagen, des Preises sowie über die Restmenge an Flüssiggas verhandelt. Das Ergebnis war zufriedenstellend. Es hätte noch besser ausfallen können, wäre aber mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen und hätte bestimmt eine gewisse Sturheit heraufbeschworen. Wenig Vernunft.
So ist, entgegen vieler negativer Einwände, wieder ein Gastank an einen Kunden übereignet worden. Ob ich als Privatperson dies auch erreicht hätte? Egal wie es ist, wenn deshalb schon ein Anwalt gerechtfertigt ist, sei es gut so. Aber zum Nachdenken gibt mir der Vorgang schon. Hätte ich es selber nicht auch erreichen können? Aber in Anbetracht der Mitteilungen im Forum glaube ich es weniger. Nur es muß jeder selber wissen, welchen Weg er geht.
Mein Vorgang beim Anwalt kostet mich jedenfalls 19,64 % an Gebühren vom Verhandlungswert und in der Gesamtsumme sind es sogar 24,63 %. Hinzu kommen noch eine einmalige Beratungsgebühr, die der Rechtschutz übernommen hat. Diese Kosten sind ein großer Brocken!
Es kann sich jetzt jeder selber ausrechnen, wie viel Geld investiert werden muss, um aus seinem eigenen Vertrag zu kommen. Ob ich diese Kosten jemals zurück bekomme, bezweifle ich. Aber eins ist klar, ab jetzt bestimme ich. Und sollten sich viele für diesen Weg entscheiden, so könnten die Preise durch Einkaufsgemeinschaften entstehen.
Ich hoffe, der Vorgang war nicht zu ausführlich. Aber ich denke, daß gerade für sogenannte Grünschnäbel so ein komplexer Zusammenhang eine bessere Gesamtübersicht darstellt, als Einzelfragen und Antworten. Die werden später bestimmt auch noch erfolgen.
Für Interessenten einer Flüssiggasanlage müßte demnach klar sein - falle niemals in Abhängigkeit.
hkarry

 

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