Hallo erstmal in die Runde,
lese hier schon geraume Zeit passiv mit und hab mich nun entschieden auch aktiv zu werden.
Mein bescheidener Werdegang als \"Gas-Rebell\" ist vielen der bisher hier geschilderten Fälle ähnlich.
Schritt eins erfolgte im Januar 2005 - vorsorglich hatte ich da die Abschlagszahlung auf Dauerauftrag umgestellt o h n e allerdings den Musterbrief hinterher zu senden.
Selbst nach der Jahresabrechnung 2004, im April 2005 (in welcher mir natürlich auch die monatl. Abschlagszahlung von zuvor EUR59,00 auf EUR69,00 erhöht wurde, ich aber selbstverständlich bei EUR59,00 blieb) schob ich das weiter vor mir her ...
Im August bekam ich Post von der E-ON Bayern:
Mahnung, den fälligen, ausstehenden Betrag in Höhe von EUR30,00 unter Drohung der Einstellung der Gasversorgung zu begleichen! Starker Tobak, finde ich - wegen EUR30,00 gleich das Gas abdrehen!
Das endlich hat mich aufgerafft und den Musterbrief mit Berufung auf die Erhöhung der Gaspreise zum 01.08.2005 abgesenden lassen.
Antwort hab ich auch schon:
Den üblichen Musterbrief von E-ON Bayern für widerspenstige Kundschaft, welcher sich im Wortlaut kaum von den hier zitierten unterscheidet. Ein Satz allerdings ließ mich aufhorchen:
\"Ihren Widerspruch/Vorbehalt nehmen wir zur Kenntnis, halten ihn aber für nicht gerechtfertigt.\"
Hörte sich für mich eigentlich schon fast an, wie:\"Alles wird gut!\" - Sogar die Drohgebärden bleiben vollständig aus. Nur, ... \"die Abschlagsforderung beträgt unverändert monatlich EUR69,00\"... - ich darf aber gern anrufen, um es mir noch mal von den netten Damen und Herren telefonisch erklären zu lassen.
Dank dieses Forums hier hab ich so einiges erfahren, welches viele, aber leider nicht alle Fragen beantwortet - und diese möchte ich nun gern hier stellen:
1.) In welcher Form muß das GVU Preisänderung bekanntgeben? Genügt die Veröffentlichung in der regionalen Presse, oder muß jeder Kunde persönlich angeschrieben werden? - Hintergrund: Mein Nachbar bekam die Preiserhöhung per Post von E-ON Bayern mitgeteilt, ich aber nicht!
2.) Natürlich bleibe ich bei meinem Abschlag, in Höhe von EUR59,00 - möchte auch die Gaspreise von vor dem 01.10.2004 als Berechnungsgrundlage für zukünftige Zahlungen ansetzen.
Kann ich, obwohl ich erst der Erhöhung, der Gaspreise zum 01.08.2005 widersprochen habe das ohne erneutes Schreiben tun, oder muß ich das Musterschreiben nochmals unter Berufung auf alle Preiserhöhungen rückreichend bis Oktober 2004 absenden?
Im Vorraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
Es grüßt freundlichst:
HerrLehmann