Das LG Kleve, Urteil vom 27.04.2007 - 5 S 185/06 hat zu Gunsten des Verbrauchers entschieden, dass Verbrauchsschätzungen unzulässig sind.
Ich lese immer wieder Urteile, die Strom betreffen.
Ich habe z.B. einen Vertrag mit einem Flüssiggasanbieter, der eine Flüssiggasanlage bereitgestellt hat, die Versorgung mit Flüssiggas per Vertrag und wo der Verbrauch auch durch einen Zähler festgestellt wird....also das Gas im Tank ist Eigentum des Versorgers, dann läuft das Gas über eine Leitung zum Verbraucherzähler und von dort zur Gastherme...für Warmwasser, Heizen
Im den AGB\'s steht, dass die Versorgungsfirma berechtigt ist den Verbrauch zu schätzen, wenn ihr kein Zählerstand zum Jahresende mitgeteilt wird. Der Vertrag ist aus dem Jahre 2001
Frage: Schätzungen sind unwirksam laut dem obigen Urteil. Gilt das nun auch für Gaszähler oder nur für Strom??? Da bin ich mir unschlüssig!