Original von Heizer
EWE schreibt nach und nach explizit jeden Kunden an. Dieser kann dann halt entscheiden, ob er die neuen Vertragsbedingungen akzeptiert oder nicht.
Der Kunde kann den Eingang des Schriftsatzes von EWE zur Kenntnis nehmen und abheften. Er hat dann nicht zugestimmt ....
@Heizer
Wie schon an verschiedenen Stellen hier im Forum ( u.a.
hier ) beschrieben, nützt dem Versorger ein Übersenden der neuen Bedingungen und der Aussage, dass ein Nichtunterschreiben keine ZTustimmung bedeutet, erstmal nichts. Selbst wenn Sie die neuen nicht unterschreiben (und damit quasi nicht zustimmen) gilt weiterhin der alte Vertrag
bis er frist- und formgerecht vom Versorger
gekündigt wird. Ein \"einfaches\" Massenschreiben mit allgemeinem Geschwafel und im Anhang einem neuen Vertrag dürfte in den meisten Fällen keine Kündigung darstellen, die den
gesetzlichen Erfordernissen genügt. Das ist aus den von mir im vorigen Thread erwähnten Gründen meist vom Versorger auch nicht beabsichtigt sondern soll dem \"einfachen\" Verbraucher nur bestimmte Dinge suggerieren.
Natürlich kann der Versorger im Nachgang zu seinen allgemeinen Schreiben denjenigen, die keine neuen Veträge unterschrieben haben, form- und fristgerecht kündigen. Dieses geschieht, wenn überhaupt, aber meist erst deutlich später. Bis dahin gelten mal noch die alten Vertragsbedingungen.
Übrigens zeigen die Erfahrungen, dass ein schriftlicher Widerspruch gegen die neuen Bedingungen die Versorger eher herausfordert, zu kündigen, als einfach Stillzuschweigen, was
für diesen Fall durchaus ausreicht.