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Autor Thema: Tarifänderung  (Gelesen 5031 mal)

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Offline biene

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Tarifänderung
« am: 09. September 2005, 20:31:18 »
hallo ans gesamte Team,

mal ne allgemeine Frage:

wir haben inzwischen den Tarif beim Gasvertrag gewechselt - sind aber immer noch beim gleichen Anbieter - muß ich nun die Widersprüche alle neu schreiben - oder gilt das auch für die vorherige Zeit noch?

Gruß  Biene

Offline RR-E-ft

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Tarifänderung
« Antwort #1 am: 09. September 2005, 20:44:35 »
@Biene

Tarifwechsel ist schlecht!

Wer wie wir vorgegangen ist, der hat heute wohl den günstigsten Tarif, Preisstand August 2004 - eingefroren.


Der alte Vertrag ist beendet. Über den braucht man dann nach Endabrechnung nicht mehr diskutieren, allenfalls Überzahlungen zurückklagen.

Der neue Vertrag führt ein eigenes Leben.
Bei Preiserhöhungen § 315 BGB.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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Tarifänderung
« Antwort #2 am: 10. September 2005, 08:38:29 »
@Fricke

mhm - soll ich da noch was ändern?

lt. Schreiben der EWE steht jetzt:  das der \"EWE regio\" Tarif mit Wirkung vom 1.Sept. 2005 in Kraft tritt.  ( Abgeschlossen wurde das am 16. August 2005)

Beim Abschluß steht drin:
Vertragsbeginn/Laufzeit: - Der stromlieferant zu diesen Konditionen tritt mit dem in der Vertragsananahmebestätigung genannten Datum in Kraft. Das ist in der Regel der nächste Monatserste nach dem Vertragsantrag des Kunden.
Vertragslaufzeit = 6 Monate und verlängert sich um weitere drei Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird......


Gruß Biene

Offline Cremer

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Tarifänderung
« Antwort #3 am: 10. September 2005, 13:08:19 »
@biene

warum haben Sie einenTarifwechsel durchgeführt? Damit stehen Sie jetzt aller Wahrscheinlichkeit schlechter.

Es sieht so aus als haben Sie jetzt einen Tarif vereinbart bei welchem § 315 BGB nicht mehr möglich ist, da dieser Tarif eine feste Vertragslaufzeit hat und damit auch die Preise festgeschrieben sind.
Alle drei Monate setzt Ihnen die EWE einen neuen Vertrags vor die Nase, bzw. wird fix verlängert um drei Monate mit neuen Preisen.

Damit ist § 315 BGB nicht mehr anwendbar.
MFG
Gerd Cremer
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Offline biene

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Tarifänderung
« Antwort #4 am: 10. September 2005, 21:08:42 »
@ Cremer
@ RR-ft

Danke für die Hinweise - nur das Problem - der Verbraucherberater hat uns darauf hingewiesen - sonst wären wir ja gar nicht auf die Idee gekommen....

Hätte es noch einen Sinn dies in den alten Tarif zurückzuverwandeln?
aufgrund der \"falschen Beratung\"?

Biene

Offline Cremer

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Tarifänderung
« Antwort #5 am: 11. September 2005, 11:36:01 »
@ biene,

da hat wohl die Verbraucherzentrale etwas falsch empfohlen.

Sie hätten diese Frage des Wechsels zu einem \"Fetstarif\" hier im Forum mal stellen sollen, schließlich waren ja 4 Wochen zeit gewesen zwischen Ihrer Anmeldung im Forum und dem Vertragsabschluß.

Ob dies jetzt wieder zu empfehlen ist, alles zurückzuruderen, bin ich überfragt. Lertztlich kann das nur der Einzelne entscheiden.  Lesen Sie mal díe Allgemeinen Bedingungen des Vertrages genau durch, ob da eine Möglichkeit nach §315 besteht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline biene

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Tarifänderung
« Antwort #6 am: 12. September 2005, 08:30:12 »
hallo

man ich kann wieder aufatmen -
diesmal hat sich das \"Problem mit der EWE \" wohl gelöst....

jetzt lag der Fehler bei uns - das kommt weil bei uns die EWE gleichzeitig Gas und auch Strom liefert!

Und für den Strom ist der Regiotarif  neu umgestellt worden - nicht für Gas!
Dann bleiben meine Widersprüche für Gas ja erhalten  - oder seh ich das falsch?

Man - wir werden halt schon alt - LOL


Biene

Offline Cremer

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Tarifänderung
« Antwort #7 am: 12. September 2005, 08:32:35 »
@ biene

wenn dem so ist, dann wirdsa schon in Ordnung sein !

Aber warum haben Sie für Strom keinen Widerspruch nach § 315  eingelegt?
MFG
Gerd Cremer
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