Ich bin zwar Laie, aber die Pressemitteilung des BGFH zu 145/70 vom 14.7.2010
hört sich nicht ganz so positiv an: denn m.E. betrifft die Rückforderungsmöglichkeit nur Verträge, welche ab dem 1.4.2007 nach den dann geltenden Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden.
Und noch ein Knackpunkt, welcher mich nachdenklich stimmt:
\"Der Bundesgerichtshof hat heute über eine weitere Klage von Erdgas-Sonderkunden gegen Gaspreiserhöhungen entschieden. Dabei hat er die von dem Versorgungsunternehmen in älteren Verträgen verwendete Preisänderungsklausel für wirksam, die in jüngeren Verträgen verwendete Klausel hingegen für unwirksam erklärt. \"
und: gültige Vereinbarung:
\"Der Auftrag erfolgt aufgrund der \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitäts- und Gasversorgung von Tarifkunden\"(AVBEltV/AVBGasV) vom 21. Juli 1979 einschließlich der \"Ergänzenden Bestimmungen der EWE Aktiengesellschaft\" in jeweils gültiger Fassung\".
\"Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass eine Preisanpassungsklausel, die das im Bereich der Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 5 Abs. 2 GasGVV* (vor deren Inkrafttreten am 8. November 2006: das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV**) unverändert in einen Normsonderkundenvertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB standhält (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2009 – VIII ZR 225/07, Pressemitteilung Nr. 153/2009, und VIII ZR 56/08, Pressemitteilung Nr. 152/2009)
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von dem Versorgungsunternehmen vor dem 1. April 2007 verwendete Preisanpassungsregelung der Inhaltskontrolle standhält und somit wirksam ist.\"
Und nun? Heisst das etwa, dass auch bei allen hiesigen Widerspruchskunden diese uralte Regelung der AVBEltV/AVBGasV doch mit
einem Male wieder Gültigkeit erlangt für die Sondervertragskunden.
Wenn ja, machen wir alle dicke Backen ....