@all,
ich habe ab den ersten Beitrag zu dem \"sagenumwobenen\" Urteil, mit dem die ZVO die rebellischen Kunden erfreut, abgetrennt.
Wenn man alles in einen Thread klatscht, kann das auch mal zur Folge haben, dass möglicherweise wichtige Dinge überlesen werden
Original von bolli
@rkausg und @HOL
fragen Sie mal beim Versorger nach dem Aktenzeichen, vielleicht nennt der es Ihnen ja. Dann können Sie es sich beim AG in Kopie besorgen. Das wird anonymisiert herausgegeben.
..
Soweit ich bisher lesen konnte, hat noch keiner von den Hinweisempfängern zu dem Urteil von der ZVO, das Urteil selber versucht vom Amtsgericht zu bekommen?
Vielleicht ist es ja möglich, mit den bisherige Angaben, dann doch eine Abschrift zu erhalten.
Nur zur Erwähnung, weil das vor einiger Zeit auch schon vorkam:
Das Aktenzeichen eines Urteils steht meist links oben. Und da muss nicht zwangsläufig das Wort \"Aktenzeichen\" stehen. \"Geschäftszeichen\" ist auch häufig zu lesen.
@HOL,
haben Sie das Urteil aus Papier oder via Email an den :bdev: geschickt?