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Autor Thema: Urteil Amtsgericht Eutin?  (Gelesen 5842 mal)

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Offline rkausg

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« am: 10. März 2010, 15:14:47 »
Liebe Mitrebellen,
Heute flattert mir ein Schreiben des ZVO in den Briefkasten, in dem wird von einem Urteil des Amtsgerichts Eutin erzählt, das angeblich besagt, dass die Erhöhung der Gastarife zwischen dem 01.10.04 und 27.09.07 der Billigkeit entsprechen.
Weiß jemand mehr über das Verfahren beim Amtsgericht Eutin oder über das Urteil??

Offline HOL

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #1 am: 10. März 2010, 18:45:30 »
Hallo rkausg,

das gleiche Schreiben habe auch ich heute bekommen! Allerdings glaube ich nicht so recht an den Wahrheitsgehalt desselbigen. Warum nennt der ZVO nicht gleich Ross und Reiter. Werde die Sache einem Anwalt übergeben.

Gruß HOL

Offline bolli

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #2 am: 11. März 2010, 08:07:13 »
@rkausg und @HOL
fragen Sie mal beim Versorger nach dem Aktenzeichen, vielleicht nennt der es Ihnen ja. Dann können Sie es sich beim AG in Kopie besorgen. Das wird anonymisiert herausgegeben.

Des weiteren war bei Ihnen (zumindest bei @HOL) aber ja fraglich, ob Sie überhaupt rechtswirksam in die Grundversorgung eingestuft wurden. Ohne rechtswirksame Kündigung des Sondervertrag geht da nichts. Denn im Sondervertrag geht es zumeist gar nicht um die Billigkeit sondern um wirksame Preisanpassungsklauseln. Sind die nicht vorhanden, sind die Preiserhöhungen zumindest seit den Widersprüchen nicht wirksam. Wie es mit den unwidersprochenen Preiserhöhungen aussieht, ist vom BGH noch nicht entschieden.

Also insgesamt: Weiterhin nicht bange machen lassen ! ;)

Offline HOL

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #3 am: 14. März 2010, 16:11:35 »
Urteil Amtsgericht Eutin

hallo bolli

habe vom Versorger ZVO das Urteil sowie das Aktenzeichen angefordert.
Bekommen habe ich ein sehr großzügig anonymisiertes Exemplar. Der Absender hat nicht nur Namen und Daten sondern auch das Aktenzeichen geschwärzt. Das Urteil selbst ist haarsträubend in der Begründung und total einseitig zu Gunsten des Versorgers ausgelegt. Ich habe eine Kopie an den BdE geschickt. Ich hoffe, daß man es pupliziert.

Gruß HOL

Offline rkausg

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #4 am: 30. Juni 2010, 18:19:44 »
Hallo, liebe Mitstreiter,
leider ist das Urteil des Amtsgerichtes Eutin nicht in die Urteilssammlung aufgenommen worden und auch ich habe nur eine nutzlose, da großzügig geschwärzte Kopie des Urteils bekommen.
Kommt man denn nicht irgendwie daran ??
Inzwischen ist bei mir eine Abgabenachricht des AG Schleswig an das AG Eutin eingegangen.
Gruß
rk

Offline bolli

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #5 am: 01. Juli 2010, 08:11:43 »
Ein Prozess ist immer ein individueller Vorgang, der maßgeblich von der Vorträgen und Anträgen der Parteien lebt. Aus diesem Grund muss man sich von einem ergangenen Urteil nicht vollständig entmutigen lassen, insbesondere, wenn es auffällig einseitig sein sollte.

Mittlerweile haben sich ja Gott sei Dank doch einige Mindeststandards bei der Überprüfung von Vertragsverhältnissen und auch bei den Billigkeitsprüfungen heraus kristallisiert. Aber insbesondere bei letzteren kommt es immer noch darauf an, deutlich Tatsachen und Hinweise zu benennen, die auf überhöhte, nicht der Billigkeit entsprechende Preise in der Grundversorgung, hindeuten.

Da ist der Rechtsvertreter des Verbrauchers gefragt. Kommen Sie bitte nicht auf die Idee, die Klage gegen die Billigkeit der Preise vor dem AG alleine vertreten zu wollen. Da können Sie das geld auch direkt zahlen und die Prozesskosten spenden.

Offline DieAdmin

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #6 am: 10. Juli 2010, 14:24:05 »
@all,

ich habe ab den ersten Beitrag zu dem \"sagenumwobenen\" Urteil, mit dem die ZVO die rebellischen Kunden erfreut, abgetrennt.

Wenn man alles in einen Thread klatscht, kann das auch mal zur Folge haben, dass möglicherweise wichtige Dinge überlesen werden ;)

Zitat
Original von bolli
@rkausg und @HOL
fragen Sie mal beim Versorger nach dem Aktenzeichen, vielleicht nennt der es Ihnen ja. Dann können Sie es sich beim AG in Kopie besorgen. Das wird anonymisiert herausgegeben.
..


Soweit ich bisher lesen konnte, hat noch keiner von den Hinweisempfängern zu dem Urteil von der ZVO, das Urteil selber versucht vom Amtsgericht zu bekommen?

Vielleicht ist es ja möglich, mit den bisherige Angaben, dann doch eine Abschrift zu erhalten.

Nur zur Erwähnung, weil das vor einiger Zeit auch schon vorkam:
Das Aktenzeichen eines Urteils steht meist links oben. Und da muss nicht zwangsläufig das Wort \"Aktenzeichen\" stehen.  \"Geschäftszeichen\" ist auch häufig zu lesen.

@HOL,

haben Sie das Urteil aus Papier oder via Email an den :bdev: geschickt?

Offline F.Schmidt

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #7 am: 10. Juli 2010, 19:00:45 »
Hallo alle zusammen,

mit diesem Urteil als Wind unter seinen Flügeln hat der ZVO nun ein Verfahren gegen mich angestrengt; als Beweis der Billigkeit ist das Gutachten Deloiette angebracht worden. Auch bei mir ist das AZ ausgelassen, jedoch ist dieses Urteil kein gutes Ohmen.
Ich wurde wohl von einem Anwalt schlecht beraten uns suche nun einen adäquaten Beistand; siehe letzten Thread \"ZVO führt Mahnverfahren Amtsgericht Eutin\".

Viele Grüße

Offline RR-E-ft

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Urteil Amtsgericht Eutin?
« Antwort #8 am: 10. Juli 2010, 21:49:44 »
Omen sind zuweilen nur Omas, siehe Stadtwerke Erfurt.

 

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