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Autor Thema: ErdgasClassic soll gekündigt werden  (Gelesen 10750 mal)

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Offline Christian Guhl

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #15 am: 30. Juni 2010, 23:13:46 »
Wörtlich heißt es : \"Um unsere Verträge noch kundenfreundlicher zu gestalten, haben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst. Damit diese auch für Sie gelten, beenden wir hiermit Ihr Vertragsverhältnis Erdgas zum 31.Juli 2010 und bieten Ihnen mit E.on ErdgasIdeal einen neuen Vertrag an.\" Zu dem Wort \"Kündigung\" hat Eon-Avacon irgendwie ein gestörtes Verhältnis. Vielleicht ist es auch ein Trauma, weil so viele Kunden von sich aus kündigen. Der Tarif wird nicht genannt, damit man dieses Schreiben vielseitig einsetzen kann. Sonst müsste man ja für jeden Sondervertrag ein extra Schreiben entwickeln. Damit wäre diese Firma hoffnungslos überfordert.

Offline RR-E-ft

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #16 am: 30. Juni 2010, 23:23:04 »
Wie wohl einige Gerichtsentscheidungen gezeigt haben, waren ja die bisherigen Sonderverträge im Ergebnis durchaus kundenfreundlich. Dass die neu angebotenen Verträge dem gegenüber kundenfreundlicher wären, darf bezweifelt werden.

It´s  time to say good bye.

Die E.ON Vertriebsgesellschaften entlassen allenthalben ihre Kunden in den Wettbewerb. Nichts wie weg.

Offline Harry01

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #17 am: 01. Juli 2010, 16:33:03 »
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.

Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?

Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.

Offline bolli

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #18 am: 02. Juli 2010, 08:44:50 »
Zitat
Original von Harry01
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.

Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?

Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie es nur nicht verstehen wollen oder es nicht verstehen können:
EON möchte den Gasliefervertrag mit Ihnen kündigen, egal wie dieser nun heißt. Die möchten auch nicht abwarten, ob ihre Meinung, der Erdgas-Classic sei ein Grundversorgungsvertrag, nun tatsächlich richtig ist oder die Rechtssprechung bestätigt wird, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. Daher kündigen sie lieber vorsorglich, wohl wissend, dass sie für den Fall, dass es sich um eine Grundversorgung handelt, nicht kündigen können. Dieses Recht muss man Ihnen wohl zugestehen.

Das sich die ganzen Schreiben manchmal wie Wischi-Waschi anhören hängt wohl damit zusammen, dass man sich natürlich durch unklug verwendete Begrifflichkeiten in Kundenschreiben nicht in anderen Fällen binden will bzw. durch falsch verwendete Begriffe quasi Aussagen für andere Fälle trifft .

Ich an Ihrer Stelle würde aber mal nicht allzuviel Hoffnung da rein setzen, dass nur wegen der unklaren Ausdrucksweise diese Schreiben komplett wirksungslos sind. In vielen Fällen wird ja vom Empfängerhorizont ausgegangen und der besagt nun mal, dass Ihnen, wenn Sie nur einen Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten haben, auch nur dieser eine Vertrag gekündigt werden kann, egal in was für einer Art der Versorgung Sie sich befinden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind (z.B. weil SIE meinen, dass Sie in der Grundversorgung sind und dort in der Regel nicht gekündigt werden kann) müssen Sie halt dagegen vorgehen.

Ich würde mich aber davor hüten, erstmal Jahre mit einer unklaren Vertragssituation ins Land gehen zu lassen, wenn die Gefahr sehr groß ist, dass ich mich statt dessenn in einem ungünstigen Vertragsverhältnis befinde. Und das sehe ich in Ihrem Fall, da ich nach den bisherigen Rechtssprechungen davon ausgehen würde, dass die Kündigung der EON bestätigt würde, auch wenn an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch was nachgebessert werden muss (z.B. Kündigungsfristen oder Lesbarkeit der Unterschriften).

Offline Harry01

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #19 am: 02. Juli 2010, 12:26:11 »
@bolli

Danke für Ihr Statement.

Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde? Das ist doch der Knackpunkt.

Bei mir (und bei anderen bestimmt auch) ist es schonmal vorgekommen, daß ich einen Vertrag schriftlich und rechtzeitig gekündigt habe. Die Kündigung wurde nicht akzeptiert, weil man sie nicht erhielt. Ich konnte den Erhalt nicht nachweisen und war eine weitere Vertragsperiode an den Vertrag gebunden, bis ich wieder kündigen konnte.

Das kann bei EON im Streitfall nicht anders sein.

Sicher, auch wenn ich noch unschlüssig bin, was ich jetzt mache, so würde ich es darauf ankommen lassen, wenn ich mich zu einem Wechsel entscheiden sollte und man mich ab dem 01.08. nach einem teuren Grundtarif abrechnet, daß ich darauf bestehe, daß nicht EON, sondern ich (bzw. der neue Versorger) den Vertrag gekündigt hat und ich die Einstufung in die Grundversorgung für diese Zeit nicht akzeptiere.

Offline Christian Guhl

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #20 am: 02. Juli 2010, 15:00:04 »
Zitat
Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.

Offline Harry01

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« Antwort #21 am: 02. Juli 2010, 15:30:55 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Zitat
Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.

Hochinteressant. Würde mich auch interessieren. Kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Richter auf sowas einläßt. Nicht mal bei Behörden funktioniert sowas. Weshalb wohl stellen die ihre wichtigen Bescheide, wo es gilt Fristen einzuhalten per Urkunde zu?

Offline AKW NEE

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #22 am: 02. Juli 2010, 17:33:29 »
Meine Frage zu dem letzten Schreiben der Avacon ist folgende:

1. Ist ein Schreiben in dem das Wort Kündigung nicht vorkommt eine Kündigung im Sinne des BGB bzw. des Liefervertrages.

2. Ist eine solche Kündigung im Sinne des BGB bzw. des Liefervertrages gültig, wen der Gegenstand, sprich der Vertrag ErdagasClassic, hier nicht benannt wird?

Offline RR-E-ft

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #23 am: 02. Juli 2010, 17:42:27 »
1.

Wenn eine Auslegung des Schreibens ergibt, dass bisherige vertragliche Erdgaslieferungen, die bisher auf einer bestimmten Vertragsgrundlage erfolgen, zu einem bestimmten Termin beendet werden sollen sollen, dann kann darin eine Kündigung gesehen werden. Wenn der Chef zu seinem Angestellten sagt, dass der ab Montag nicht mehr kommen braucht, kann darin wohl auch eine das Dienstverhältnis beendende Kündigung gesehen werden, unabhängig von der Frage, ob eine solche Kündigung der erforderlichen Form entspricht. Das Wort Kündigung muss nicht unbedingt auftauchen, wenn sich nur ergibt, was gemeint ist.

2.

Worauf sollte sich die oben genannte Kündigung denn sonst beziehen, wenn nicht auf den derzeit noch  bestehenden Gasliefervertrag?

Offline bolli

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #24 am: 05. Juli 2010, 08:51:04 »
Zitat
Original von Harry01
Zitat
Original von Christian Guhl
Zitat
Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.

Hochinteressant. Würde mich auch interessieren. Kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Richter auf sowas einläßt. Nicht mal bei Behörden funktioniert sowas. Weshalb wohl stellen die ihre wichtigen Bescheide, wo es gilt Fristen einzuhalten per Urkunde zu?
Gehen Sie mal davon aus, dass sich Richter sehr wohl auf so was einlassen.

Es gab schon einige Fälle, in denen Angestellte angeblich eine Kündigung \"auf den letzten Drücker\" als Boten zugestellt haben, obwohl der Verbraucher felsenfest behauptete, sein Briefkasten sei am fraglichen Tag um 23.59 Uhr noch leer gewesen.
Und auch bei Verfahren in der Grundversorgung sind in der Frage der Billigkeit schon des öfteren Zeugenbeweise in Form von Aussagen von entsprechenden Mitarbeitern der Firma zum Tragen gekommen, selbst in BGH-Verfahren.
Man hat da ein hohes Vertrauen in die Ehrlichkeit der Mitarbeiter in Verbindung mit der strafbedrohten Falschaussage. Allerdings hab ich da auch sehr wohl ne Menge Zweifel, was mir in der Situation wichtiger wäre, nen Job (denn den wäre man in absehbarer Zeit bestimmt los, wenn man gegen den Chef bzw. die Forma aussagen würde) oder ne diffuse Konsequenzen- oder Strafandrohung, die nur zum Zuge kommt, wenn sich die Firma oder der Chef selbst reinreist.

Offline HarryS

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« Antwort #25 am: 12. Juli 2010, 20:33:28 »
Die hier genannten Preise für Goldgas 12 kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. In meinem PLZ Bereich 30xxx unterbreitet man folgendes Angebot:
Arbeitspreis 4,56 ct/kWh
Grundpreis  8,93 Euro/Monat

alles ohne MWSt.

Diese Angebot liegt somit über den Preisen von ErdgasIdeal.

Hat jemand eine Erklärung für die erheblichen Preisunterschiede?

Günstiger erscheint der Tarif Goldgas Trend = 3,65 ct/kWh Grundpeis 14,37 Euro/mon, ebenfalls alles ohne MWSt. allerdings ohne Preisgarantie.

Eine überlegenswerte Alternative scheint Sauber Energie mit den Tarifen Fix 12 sowie Flex zu sein. Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Anbieter gemacht?

HarryS

Offline Christian Guhl

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« Antwort #26 am: 12. Juli 2010, 22:51:09 »
Wer zu spät kommt.....
Zum 01.07. hat Goldgas die Preise im Goldgas12 um 63% angehoben. Wer noch im Juni abgeschlossen hat, konnte sich den günstigen Preis für 1 Jahr sichern. Aber der \"Trend\" ist auch nicht schlecht. Schließlich hatte man ja auch beim Classic keine Preisgarantie und auch bei den neuen Produkten \"Ideal\" und \"Optimal\" sind die Preise nicht fest. Diese Angebote haben zusätzlich den Nachteil, dass sie von Eon-Avacon kommen. Und da gibt es zig Gründe, dort keine Verträge zu unterschreiben !

Offline Didakt

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« Antwort #27 am: 13. Juli 2010, 11:43:48 »
@ HarryS

Zitat
Eine überlegenswerte Alternative scheint Sauber Energie mit den Tarifen Fix 12 sowie Flex zu sein. Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Anbieter gemacht?

Schauen Sie sich doch mal die Kundenbewertungen dieser Anbieter unter Verivox an. Nicht gerade berauschend!

Goldgas ist hochgejubelt worden und inzwischen mit seinem Tarif \"goldgas 12\" tief gefallen. Ich bin mir sicher, der Preisanstieg beim \"Trend\" lässt nicht lange auf sich warten.
Und die AGB von goldgas sind mit Vorsicht zu \"genießen\", wie übrigens die AGB der anderen Anbieter auch, die inhaltlich keine großen Unterschiede aufweisen.

@ Christian Guhl

Ob goldgas die in Textform (per E-Mail) abgegebene Zusage an die Antragsteller bezüglich des bis zum 30.06.10 gültigen Preises einhält, bleibt abzuwarten. Das Gegenteil ist gemäß AGB nicht auszuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit Lieferbeginn.

Offline bolli

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« Antwort #28 am: 13. Juli 2010, 13:34:22 »
@Didakt

Das der Goldgas12 auf Dauer nicht so günstig bleiben würde war denjenigen, die die Szene kennen, auch vorher klar. Schließlich war dieser Vertrag MIT Preisbindung günstiger als der des gleichen Anbieters ohne eine solche (Trend). Das wiederspricht dem bisherigen Markt und gab daher Anlass zur Skepsis. ABER: Wer sich den günstigen Preis gesichert hat, hat seine Schäflein für ein Jahr im Trockenen.
Und bezgl. des Preises kann ich Ihnen mitteilen, das Goldgas bei mir den Preis der Anmeldung und nicht den des Lieferbeginns angesetzt hat, obwohl sich der Lieferbeginn aufgrund Verzögerungen des Vorversorgers  sogar zwei Wochen verzögert hat (7 Wochen).

Sie sagen es ja schon selber: Wer \"saubere\" AGB\'s sucht, muss lange suchen und wird vermutlich den Brennstoff wechseln und das Holz im Wald selbst suchen müssen (letzteres ist natürlich eine Schlussfolgerung von mir). Ohne Beanstandungen gibt\'s ja wohl keine.  Also hilft es an der einen oder anderen Stelle nichts. Da hilft nur: Mut zur Lücke. Hat uns beim § 307 BGb ja auch schon geholfen. Nicht alles was die Versorger in die AGBs schreiben, hält ja auch einer Überprüfung stand.  ;)

Offline Didakt

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #29 am: 13. Juli 2010, 18:06:34 »
@ bolli

Zitat
...und wird vermutlich den Brennstoff wechseln und das Holz im Wald selbst suchen müssen (letzteres ist natürlich eine Schlussfolgerung von mir).

Das ist es. Vorwärts, zurück in die Vergangenheit. Wie sich die Ansichten doch ähneln. Und unsere Wälder sahen in den 50iger Jahren gegenüber heute wie leergefegt aus.

Die aktuelle Marktzsenerie lässt sich mit ironisch, sarkastischer Begleitmusik am allerbesten beschreiben. ;)

 

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