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Autor Thema: Stadtwerke Siegen  (Gelesen 9273 mal)

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Stadtwerke Siegen
« am: 17. Juni 2010, 19:39:49 »
Widerspruchskunde sparte bisher über 3.200 EUR beim Gaspreis

Zitat
Die „Bürgerinitiative gegen Behördenwillkür“ machte mobil, eine Reihe von Siegener und Siegerländer Gaskunden legte Widerspruch ein und zahlte lediglich eine zweiprozentige Erhöhung auf freiwilliger Basis. Zu jenen „Gas-Revolutionären“ zählte auch Rolf Haßler, der damalige Vorsitzende der Initiative. Im Mai bekam er Post von den Siegener Versorgungsbetrieben (SVB): Kündigung des alten Gasliefervertrags, neues Angebot und zugleich eine Rechnung über 3255,45 Euro. Die Summe ist seit Haßlers Widerspruch im Jahre 2004 an Erhöhungen aufgelaufen. Binnen einer Woche sollte Haßler das Geld nachzahlen. Wer Haßler kennt, der weiß: Er hat natürlich nicht gezahlt. Vielmehr vertritt er die Auffassung, die SVB-Forderungen aus den Jahren 2004, 2005 und 2006 seien verjährt.


OLG Dresden, mdl. Verh. am 08.06.10 Az. 9 U 93/10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertrag

Wenn die Ansprüche überhaupt bestanden haben sollten, sind sie jedenfalls teilweise verjährt. Kleiner Aufwand sparte viel Geld.

 

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