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Autor Thema: Haus mit Flüssiggastank  (Gelesen 6323 mal)

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Offline ananpe

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Haus mit Flüssiggastank
« am: 07. Juni 2010, 16:48:25 »
Ich habe mich entschlossen ein 10 Jahre altes Haus zu kaufen. Die Heizung wird mit Flüssiggas betrieben, für mich eine völlig neue Thematik. Der Flüssigtank stört mich zwar aber ich habe keine Alternative.
Nun bin ich an cleveren Vorgehensweisen in solch einem Fall interessiert.
Einen neuen Vertrag mit Primagas abzuschließen ist wohl nicht die beste Variante?
Den Tank Primagas abzukaufen, wird mir wohl nicht gelingen?
Wenn ich keinen neuen Vertrag abschließe, muss ich wohl den Abtransport des Taks zahlen, obwohl ich keinen Vertag mit den Herrschaften habe?

Bin für gute Hinweise dankbar.
Peter.

Offline Watzl

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Haus mit Flüssiggastank
« Antwort #1 am: 07. Juni 2010, 17:10:00 »
Wenn sie das Haus noch nicht gekauft haben, dann lassen sie den Tank doch von dem Vorbesitzer abtransportieren. Weisen sie den Vorbesitzer darauf hin, dass sie wohl ein Haus aber keinen Knebelvertrag haben wollen.

Normalerweise geht mit dem Kauf auch der Gasvertrag auf sie über. Sie sollten daher vorher alles regeln d.h. das Haus dann ohne Vetrag kaufen.
Oder sie mindern den Kaufpreis um die Kosten für den Abtransport des Tanks.

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline ananpe

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Haus mit Flüssiggastank
« Antwort #2 am: 08. Juni 2010, 08:20:55 »
Danke für den Hinweis.
Sind Sie sich sicher, dass ich automatisch mit dem Hauskauf den Vertrag mit Primagas übernehme? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht so richtig vorstellen. Da streubt sich mein Rechtsempfinden. Primagas hat einen Vertrag mit einer völlig anderen Person abgeschlossen. Ich kenne keine Vertragsbedingungen und möchte mich auch nicht vertraglich binden.
Da kann man mir die Abtransportkosten auch nicht in Rechnung stellen.
Vielleicht gibt es im Forum einen Rechtsanwalt oder Notar der uns hier helfen kann.
Freundliche Grüße
Peter.

Offline Watzl

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Haus mit Flüssiggastank
« Antwort #3 am: 08. Juni 2010, 14:30:22 »
Das Forum ist mit Sicherheit keine Anwaltskanzlei.
In allen Fällen, die ich kenne, ist der Flüssiggasvertrag auf den Käufer übergegangen.

Es ist also notwendig, dass sie das mit dem Verkäufer    v  o  r    dem Kauf klären.
Eine Lösung wäre da z.B. vertraglich festzulegen, dass der Verkäufer alle anfallenden Kosten des Rückbaus übernimmt.
Oder dass der Verkäufer mit dem Vertragshändler vor dem Verkauf den Vertrag beendet. Er hätte somit alle damit verbundenen Unannehlichkeiten zu tragen. Bei einem eingegrabenen Tank kann der Aufwand ja durchaus nicht unerheblich sein, den Tank auszugraben und das Gelände später wieder entspreechend anzupassen.

Klären sie das alles vor dem Verkauf mit dem Verkäufer und sparen sie sich das Geld für den Anwalt.

Guten Erfolg weiterhin.


H. Watzl

Offline May

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Haus mit Flüssiggastank
« Antwort #4 am: 17. August 2010, 22:12:19 »
Wir waren ebenfalls in einer solchen Situation und haben mit dem Verkäufer nach dem Kauf abgesprochen, dass wir den Tank nicht übernehmen, siehe auch Anschaffung Gastank und Preise

Ich weiss allerdings nicht, ob er das auch hätte ablehnen können. Vom Gefühl her würde ich sagen \'nein\', denn der Vertrag hat nichts mit dem Verkauf des Hauses zu tun sondern ist explizit mit dem Vorbesitzer geschlossen. Aber ich bin kein Experte :)

Offline ananpe

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Haus mit Flüssiggastank
« Antwort #5 am: 26. November 2010, 14:29:39 »
Nachdem nun etwas Ruhe nach dem Umzug eingekehrt ist, ein kurzer Zwischenbericht.
Ich habe mir also verschiedene Kauftankangebote unterbreiten lassen und mich für einen preiswerten regenerierten entschieden. Leider musste ich in den sauren Apfel beißen und die 1. Tankfüllung zu schlechten Bedingungen beim Lieferanten bestellen.
Mein Hausverkäufer war etwas angefressen als ich ihm mitteilte, er als Vertragspartner solle kündigen und den Tank zu seinen Lasten abholen lassen. Er kannte sich, wie wohl die Meisten, nicht mit den AGB aus.
Ich wollte jedoch etwas kulant sein und die anteiligen Kosten für das vorherige Abpumpen übernehmen. Ich war ja nicht ganz unschuldig an der Situation, hab ja auch nicht weiter nachgefragt wie das mit dem Tank so ist.
Da der Tank aber fast leer war, war kein Abpumpen notwendig und ich bin gut dabei weg gekommen. Deshalb freue ich mich schon auf mein 1. unabhängiges Tanken 2011 oder 2012 (freuen ist natürlich relativ).

Offline Watzl

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Haus mit Flüssiggastank
« Antwort #6 am: 26. November 2010, 18:31:59 »
Ich bin kein Anwalt.
Die letzten 35 Jahre haben mich gelehrt, dass mein Rechtempfinden und das was dann als Recht verkauft wird nicht immer deckungsgleich sind.

Zum Tank:
Der Tank ist quasi fest mit dem Haus verbunden, kann also nicht so einfach, wie ein Möbelstück entfernt werden. Man kann es auch nicht so ohne weiteres selbst erledigen, da es sich schließlich um einen Gastank handelt und man einen Fachmann zu Montage oder Demontage braucht.
Daraus schließe ich als juristische Laie, dass Vertrag und Haus irgendwie zusammen gehören.

Aber:  der Käufer und auch der Verkäufer wissen aber beide nicht, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Man denkt als Verkäufer, dass der Vertrag einfach auf den Käufer übertragen werden kann und dieser dann bei der Vertragsfirma das Gas bestellt usw.  Die Vertragsklausels aber sind es, die bei näherer Betrachtung wahrscheinlich immer dazu führen würden, ein Haus nicht zu kaufen.
Der Verkäufer hätte wahrscheinlich zu der Zeit, als er den Vertrag unterschrieben hat, dies auch nicht getan, wäre ihm die ganze Tragweite dieser Unterschrift bewußt gewesen:

-ich kann das Gas nur noch bei einem einzigen Lieferanten kaufen.
 dieser bestimmt den Preis und ich muss ihn akzeptieren

- kein freier Händler wird mich jemals mit Gas beliefern, auch nicht heimlich, weil das Risiko für ihn viel zu groß ist, erwischt zu werden. Er hat dann mit einer Strafe von mehrer Tausend € zu rechnen.

- endet der Vertrag, so erfolgt der Rückbau, Abtransport usw. vollkommen zu Lasten des Mieters. Das dicke Ende kommt als dann noch


Da man dem Käufer mit dem Verkauf sozusagen auch einen Knebelvertrag verkauft, kann so nocht einfach hingenommen werden. Man kann auch nicht mit der Floskel \"in gutem Glauben\" gehandelt zu haben argumentieren.

Es gehört meines Erachtens zu den Pflichten des Verkäufers auf Mängel am Objekt hinzuweisen. Und ein Gasvertrag ist ein Mangel!

H. Watzl

 

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