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Autor Thema: Rechnungsempfänger  (Gelesen 4135 mal)

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Offline hauwech

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Rechnungsempfänger
« am: 05. September 2005, 00:32:42 »
Hallo,

ich möchte auch gerne die Gaspreise als unbillig bei meinem Ernergieversorger deklarieren. Die EON Avacon hat sowohl mich, als auch meine Frau immer als Rechnungsempfänger angegeben. Heisst das, dass wir beide den Unbilligkeitseinwand unterschreiben müssen, oder reicht es, wenn nur einer unterschreibt ?

Ich befürchte, dass wenn nur ich unterschreibe, die Rechnung für meine Frau weiterhin \"gültig\" bleibt.

Wie habt Ihr das gemacht ?

Danke für ne Antwort.

Gruss
hauwech

Offline RR-E-ft

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Rechnungsempfänger
« Antwort #1 am: 05. September 2005, 10:14:15 »
@hauwech

Warum lange diskutieren, wenn es doch so einfach ist, dass beide unterschreiben.

Dann ist man auf der sicheren Seite.

Danke jedoch für Ihren Hinweis.

Das juristische Problem, welches dahinter steckt - unterschiedliche Fälligkeiten gegenüber Gesamtschuldnern - ist bisher wohl von nur ganz wenigen durchdacht, auch bei den Versorgern.

Indes:

Man kann auch nicht dem einen gesondert die Versorgung sperren, weil diesem gegenüber dann eine fällige Forderung bestünde, denn Sie sind auch Gesamtgläubiger der vom Versorger zu erbringenden Leistungen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline im

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Rechnungsempfänger
« Antwort #2 am: 05. September 2005, 11:15:40 »
@hauwech

haben auch gemeinsam einen Vertrag mit EVU,
Gemeinsamer Absender, \"ich\" mit \"wir\" ausgetauscht, Musterbrief an den Versorger angepasst, gemeinsam unterschrieben, und ab zur Post.

Allerdings ist anzumerken:

Gemeinsamer Vertrag, aber nur eine Person war Rechnungsempfänger.

Sowas könnte sich schon als Fallstrick erweisen..


mfg
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