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Die Niederlage des Energieversorgers EWE bei ihrem Versuch, vor dem Amtsgericht Meppen von zwei Mitgliedern des Haselünner Vereins Gasrebellen Preiserhöhungen einzuklagen, ist jetzt mit dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung besiegelt. Das Gericht hat sich einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 5. September 2008 in einem ähnlichen Fall angeschlossen. Demnach hat die EWE in den Verträgen im Sonderkundenbereich keine rechtlich ausreichenden Regelungen vorgesehen, um die geforderten Preiserhöhungen durchzusetzen.
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