Gasrebellen bekommen Geld zurück Keine weiteren Prozesse
Die Stadtwerke Dreieich wollen alle Rechtsstreitigkeiten, die sich mit der Preisanpassungsklausel für den Gasbezug befassen, so schnell wie möglich beenden.
Für die Kläger wird das Unternehmen eine Korrekturrechnung vornehmen. Grundlage sind die Preise ab dem Zeitpunkt der Klage bis Ende 2009. Liegen Überzahlungen vor, werden die an die Kläger ausgezahlt; sollten die Kläger zu wenig gezahlt haben, wird der Betrag nachgefordert. Etwas anders sieht es bei den 250 Kunden aus, die den Preisanpassungen widersprochen oder nur unter Vorbehalt gezahlt, aber nicht geklagt haben. Hier, so Lammeyer, wollen sich die Stadtwerke jeden Einzelfall ansehen. Auch für diese Kunden soll eine Korrekturrechnung bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen werden; Preisgrundlage sind die Preise am Tag des Widerspruchs. Im Übrigen gilt dasselbe wie bei den Klägern: Ergibt sich eine Überzahlung, so wird die erstattet. Sollte eine Forderung zugunsten der Stadtwerke verbleiben, so wird die angefordert. Sollten die Kläger oder jene 250 Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, noch Kunden der Stadtwerke sein, so wird für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2010 der „alte Preis“ (zum Zeitpunkt der Klage oder des Widerspruchs) abgerechnet.
42 Kläger und 250 Widerspruchskunden erhalten korrigierte Abrechnungen zu den unwidersprochen gebliebenen Preisen.
Da wird sich nun zeigen, wie sich die Widersprüche der letzten Jahre für die Kunden bezahlt gemacht haben.
6.000 Kunden, die ohne Rechtsgrund brav gezahlt haben, bekommen nur eine Knebelungsprämie, wenn sie sich zukünftig längerfristig zu hohen Preisen an die Stadtwerke binden.
100 Euro gibt es für einen Festpreisvertrag mit sechsmonatiger Laufzeit, 150 Euro für einen mit einjähriger und 200 Euro für einen Festpreisvertrag mit zweijähriger Laufzeit. Auch Kunden mit noch laufenden Festpreisen (Altverträgen), kommen in den Genuss. Läuft ihr Vertrag bis zum 31. März 2011, gibt es eine Gutschrift über 150 Euro, läuft er bis zum 31. März 2012, sind es 200 Euro. Insgesamt können die Stadtwerke dafür auf Rückstellungen von einer Million Euro zurückgreifen.
Durch einen Lieferantenwechsel lässt sich wohl mehr sparen. An den Stadtwerken Dreieich können sich Versorger wie Bremer swb, Berliner Gasag, sächsische GESO usw. gestrost ein Beispiel nehmen. Es geht, wenn man nur will.
Ob weitergehende Ansprüche wegen der unwirksamen Preisänderungsklauseln bestehen, wird sich ggf. nach einem für den 16.06.2010 erwarteten Urteil des BGH (VIII ZR 246/08] ergeben.
Betroffene Kunden sollten sich jedenfalls weitergehende Ansprüche ausdrücklich vorbehalten.
Die Verjährung von Rückforderungsansprüchen dürfte erst mit der Kenntnis von der Rechtslage am 24.03.2010 begonnen haben, so dass Rückforderungsansprüche auf längstens 10 Jahre zurück beschränkt sind, § 199 BGB.