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Autor Thema: Schätzung bei Anbieterwechsel  (Gelesen 2970 mal)

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Offline Christian Guhl

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Schätzung bei Anbieterwechsel
« am: 03. März 2010, 19:59:10 »
Eon-Avacon liest bei einem Anbieterwechsel die Zählerstände nicht ab. Auch wird der Kunde nicht zur Selbstablesung aufgefordert. Obwohl lt. § 11 Abs.3 StromGVV Schätzungen nur zulässig sind, wenn das Grundstück oder die Räume zur Ablesung nicht betreten werden können, wird (aus Bequemlichkeit) bei einem Anbieterwechsel ganz einfach maschinell geschätzt. Dabei kommen dann völlig utopische Werte zustande. Ein Gaskunde soll in drei Monaten soviel verbraucht haben, wie sonst in drei Jahren. Eine Stromkundin soll in wenigen Wochen den gesamten Jahresverbrauch \"verkonsumiert\" haben. Absicht, um vor dem Anbieterwechsel noch einmal abzukassieren ? Einzelfälle ? In den Fällen, die mir bekannt sind, wurde die Zahlung gem. § 17 StromGVV verweigert und um Erstellung einer Rechnung mit realistischen Verbrauchswerten gebeten. Dem wurde bisher auch nachgekommen. Ich bitte mal um Rückmeldung, ob die überhöhten Verbrauchsschätzungen auch woanders vorgekommen sind und somit von einer absichtlichen Fehlschätzung ausgegangen werden kann.

Offline Opa Ete

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Schätzung bei Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 08:49:29 »
Moin zusammen.
also mein Stromwechsel von Avacon weg, klappte reibungslos. Ich hatte den letzten Zählerstand, nachdem mir der neue Anbieter geschrieben hatte, ab wann ich seinen Strom beziehe, der Avacon aber auch selbst mitgeteilt. Es dauerte keine Woche und ich bekam die Schlussrechnung.
Ich war jahrelang im Tarif Akzent und als dieser weg fiel für ein halbes Jahr in der Grundversorgung eingestuft, dann hatte ich mich wegen unsicherer Rechtslage für einen Wechsel entschieden. In der letzten Jahresabrechnung und in der Schlußrechnung bei Anbieterwechsel tauchten urplötzlich Akontozahlungen zu meinen Gunsten auf, alles immer runde Summen, nachdem ich jahrelang Rückzahlungsforderungen an die Avacon wegen des Akzents gestellt hatte. Mal was positives zur Avacon.
Im Bereich Gas Tarif Classic nichts neues, die Avacon Anwälte haben für die Replik keine Zeit. Bin mal gespannt, wie lange das Gericht denen zeit gibt
Gruß Opa Ete.

 

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