@ stromgasio
An wen richtet sich der Schriftsatz? Geht es um ein ziviles Gerichtsverfahren, an dem Sie als Kläger oder Beklagter beteiligt sind? Geht es um eine Strafanzeige wegen Betrugs oder um ein verwaltungsrechtliches Verfahren? Oder sollen Kartellbehörden, Kommunalaufsicht oder Parlamente auf Kommunal-, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene adressiert werden?
Die Kostenfallen durch \"Falscheinstufung , Ratenzahlungsvereinbarung mit Abnahmeknebelung etc. \" sind vergleichsweise harmlos gegen den Betrug z. B. durch manipulierte Strombörsen, durch Nichtweitergabe von Preissenkungen im Einkauf von Gas und Strom, durch Einpreisen kostenloser CO2-Zertifikate in den Strompreis, durch Abschotten der Energiemärkte auf der Vorleistungsebene gegen Wettbewerber aus dem Ausland. Zu jedem dieser Themen finden Sie hier im Forum oder in Fachzeitschriften wie der ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) viel Informationsmaterial.
Ich selbst hatte in den letzten drei Jahren zahlreiche Strafanzeigen und Beschwerden verfasst, konkret herausgekommen ist überhaupt nichts. Gescheitert bin ich an weisungsabhängigen Staatsanwälten, an parteitreuen Kommunalaufsichten, an personell unterbesetzten Kartellämtern, an fachlich inkompetenten Ministerialbeamten oder an Referatsleitern der EU-Generaldirektion Wettbewerb, die kurz nach Ablehnung meiner Eingabe die EU verlassen haben und zum Lobbyisten einer Brüsseler Großkanzlei wurden.
Wer soll denn Ihrer Meinung nach Ihre Beschwerde ernsthaft und mit der gebotenen Sorgfalt verfolgen? Wenn Sie dafür einen guten Plan haben, stelle ich Ihnen gern all meine Unterlagen in mehreren Emails zur Verfügung. Ohne einen solchen Plan, wie Ihre Beschwerde wirklich Gehör findet, sollten Sie sich die viele Mühe sparen, die Sie mit Ihrem Schriftsatz auf sich nehmen. Sie ersparen sich all die großen Enttäuschungen, die ich erlebt habe.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de