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Autor Thema: EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken  (Gelesen 3248 mal)

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Offline RR-E-ft

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EU- Kommission billigt Quersubventionen bei Stadtwerken

Die EU- Kommission hat nur festgestellt, dass die Quersubventionierung  keine staatliche Beihilfe darstelle.

Offline userD0010

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EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
« Antwort #1 am: 17. Februar 2010, 18:46:03 »
Da werden sich aber die vielen Stadtwerke sehr freuen und schon jetzt einen Schraubendreher hervorkramen, um am Stellschräubchen der Gebühren kräftig zu drehen.
Nach dem FDP-Motto:  Mehr Netto vom Brutto

Offline nomos

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EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
« Antwort #2 am: 18. Februar 2010, 10:43:43 »
Zitat
Original von h.terbeck
Da werden sich aber die vielen Stadtwerke sehr freuen und schon jetzt einen Schraubendreher hervorkramen, um am Stellschräubchen der Gebühren kräftig zu drehen.
Nach dem FDP-Motto:  Mehr Netto vom Brutto
    @h.terbeck, das hat jetzt mit FDP/Motto/Netto/Brutto nichts zu tun. Dieses  \"Kommunaltheater\" wird mehr oder weniger bundesweit und parteiübergreifend aufgeführt. Die FDP ist da eher weniger daran beteiligt.

     Es ist einfach unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit Kommunalpolitiker wieder mal versuchen Kapital aus einer begrenzten Entscheidung zu schaffen. Die Bürger werden hier bewusst hinters Licht geführt. Warum ist das nicht mindestens EU-weit strafbar? ;)

    Es wurde lediglich festgestellt, dass die die Quersubventionierung keine staatliche Beihilfe darstellt. Das wäre ein Wettbewerbsnachteil für eine private Konkurrenz z.B. Busunternehmen. Dazu wird ja die Subvention z.B. von den Gas- und Stromverbrauchern über unfaire Preise und nicht aus dem Kommunalhaushalt bezahlt.

    Keinesfalls wurde damit die bei deutschen Stadtwerken praktizierte Quersubventionierung defizitärer Sparten wie Bäder, Nahverkehr etc. aus dem beim Verkauf von Energie erzielten Gewinn als zulässig bestätigt und alle Gesetze und z.B. Kommunalverordnungen außer Kraft gesetzt.

    Da ist kein Rückenwind auch nicht in Sachen Buslinien.  

    Warum Bürger sich widerspruchslos so an der Nase herumführen lassen ist nicht zu fassen. Das wird dann von Jornalisten einer \"unabhängigen\" Zeitung wieder mal kommentarlos gedruckt und verbreitet.
PS:
auch der BGH kann dazu zitiert werden:

BGH, Urteil vom 21. 9. 2005 - VIII ZR 7/ 05

Zitat
18
Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die öffentliche Hand, wenn sie sich entschließt, Leistungsverhältnisse im Rahmen der Daseinsvorsorge in privatrechtlicher Form zu regeln, bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte auch öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten hat. Sie hat neben den Grundrechten jedenfalls die grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens zu beachten (Urteil vom 5. Juli 2005, aaO, unter II 2 c bb (1); BGHZ 115, 311, 318; 91, 84, 96 f.). Entscheidend dafür ist die Schutzbedürftigkeit des einzelnen Bürgers gegenüber der Erschließung gesetzwidriger Finanzquellen durch die öffentliche Verwaltung, die dem Bürger nicht Entgelte für Leistungen abverlangen soll, für die bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses Abgaben nicht erhoben werden dürften (BGHZ 115, 311, 318; 91, 84, 97).

Offline userD0010

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EU- Kommission billigt Quersubventionierung bei Stadtwerken
« Antwort #3 am: 18. Februar 2010, 11:40:28 »
@nomos
wird das FDP-Motto \"Mehr Netto vom Brutto\" durch diese Entscheidung nicht weniger wahr? Wenn die Stadtwerke jetzt weiterhin widerspruchslos am Gebührenschräubchen drehen können und dürfen, wird wahrlich vom Brutto weniger Netto übrigbleiben.
Wir sehen das doch an den teils drastischen Gebührenerhöhungen diverser Stadtwerke, z. B. bei Abwassergebühren, die bis zu 25 Prozent angestiegen sind, ohne dass im Gegenzug eine Kläranlage um-, aus- oder neu gebaut wird.

Ein weiteres probates Mittel ist die Anhebung der Niederschlagsgebühr.
Vielleicht werden wir ja demnächst auch eine Schneefallgebühr zu zahlen haben, weil die Gemeinden größere Salzvorräte kaufen und verstreuen müssen oder weil die städt. Mitarbeiter in solch starken Wintern Sonderschichten zu absolvieren haben.
Gründe lassen sich doch für Alles finden, da ist der Ideenreichtum der Politiker unbegrenzt.

 

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