..... und schließlich soll es auch noch Leute geben, die, weil sie lesen können, nachdem sie in § 19 Abs. 2 Satz 1 StromGVV Einblick genommen hatten, weiter lesen, und dann dabei auf § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV stoßen. § 19 Abs. 2 StromGVV, der normierte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Man erahnt es nur, aber offensichtlich wurden der Alleinerziehenden Ratenzahlungserleichterungen eingeräumt. Es ist unanständig Rechnungen nicht zu zahlen - aber es ist auch unanständig, dann für stärkeren Druck zu sorgen wenn es besonders schmerzt, obgleich sich bemüht wird.