Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren  (Gelesen 8537 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Cremer

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #1 am: 11. Februar 2010, 15:47:46 »
...und die Sperr-/Entsperrkosten kommen wohl auch noch dazu.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Black

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #2 am: 11. Februar 2010, 15:50:37 »
Gäbe es die gleiche Mitteilung, wenn der örtliche Supermarkt sich weigerte die Frau ohne Bezahlung mit ihren Einkäufen ziehen zu lassen?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #3 am: 11. Februar 2010, 15:52:30 »
Zitat
Original von Black
Gäbe es die gleiche Mitteilung, wenn der örtliche Supermarkt sich weigerte die Frau ohne Bezahlung mit ihren Einkäufen ziehen zu lassen?

Nein, dann gäbe es wohl eine ganz andere Meldung.

Offline Sukram

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #4 am: 11. Februar 2010, 15:57:06 »
Ja. Vieleicht dieselbe bundesweit tränendrüsendrückende, wie wenn ein Schaffner eine 16jährige ohne Fahrkarte \'rauskomplimentiert.


...und dann war dann noch die p.u. Frage, ob \"alleinerziehend\" eigentlich ...
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline Black

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #5 am: 11. Februar 2010, 16:06:44 »
1.500,- Euro Altschulden muss man erst mal hinkriegen. Zum Bsp. in dem man 1 Jahr einfach mal gar keinen Strom bezahlt.

Der Versorger kann weder den Vertrag kündigen (Grundversorgung) noch die Außenstände pfänden (Hartz IV). Wenn er nun auch nicht sperren darf, dann könnte man auch gleich veröffentlichen \"Strom und Gas ab heute für Hartz IV Empfänger kostenfrei\"
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline angeljustus

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #6 am: 11. Februar 2010, 18:23:34 »
Man kann den Versorger auch wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen........

Offline RR-E-ft

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #7 am: 11. Februar 2010, 18:32:03 »
Zitat
Original von angeljustus
Man kann den Versorger auch wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen........

Klar. Das kann man genauso machen, wie man den Versorger auf 3 Mrd. Schweizer Franken Schmerzensgeld verklagen kann. Nur ob eine solche Klage bei rechtzeitiger Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung  von Erfolg gekrönt sein kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. :D

Offline tangocharly

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #8 am: 11. Februar 2010, 18:52:29 »
..... und schließlich soll es auch noch Leute geben, die, weil sie lesen können, nachdem sie in § 19 Abs. 2 Satz 1 StromGVV Einblick genommen hatten, weiter lesen, und dann dabei auf § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV stoßen. § 19 Abs. 2 StromGVV, der normierte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Man erahnt es nur, aber offensichtlich wurden der Alleinerziehenden Ratenzahlungserleichterungen eingeräumt. Es ist unanständig Rechnungen nicht zu zahlen - aber es ist auch unanständig, dann für stärkeren Druck zu sorgen wenn es besonders schmerzt, obgleich sich bemüht wird.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline corsair

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #9 am: 11. Februar 2010, 21:12:44 »
Ich glaube kaum, dass der hier betroffene Lieferant (in seine Rolle als Grundversorger), trotz laufender Ratenzahlungen die Sperrung durch den Netzbetreiber angestrengt hat.
Es wird wohl so gewesen sein, dass auch die vereinbarten Raten nicht mehr gezahlt werden konnten. Hier ist dann oft sofort Schluss und es wird gesperrt.

Bezeichnend ist auch, dass die ARGE erst reagiert und hilf, wenn wirklich gesperrt wurde.
In den meisten Fällen wenden sich die Betroffenen ja im Vorfeld vergeblich an die ARGE.
 
Dennoch... etwas mehr Mitgefühl vom Lieferanten hätte ich hier schon erwartet.

Offline Black

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #10 am: 12. Februar 2010, 11:03:11 »
Zitat
Original von corsair
Dennoch... etwas mehr Mitgefühl vom Lieferanten hätte ich hier schon erwartet.

Eine Sperrung mit Mitgefühl gibt es nicht. \"Mitgefühl\" hätte also bedeuten müssen eben hier nicht zu sperren.

Leider ist der kinderlose Single-Mann, der nur im Sommer seine Rechnungen nicht zahlt eher selten. Dass heißt in 90 % aller Sperrfälle ist

- es Herbst oder Winter
- jemand arm,
- hat Kinder
- Krankheiten
- oder sonst irgendeine traurige Geschichte.

Wenn diese Faktoren immer dazu führen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist, dann könnte man das Recht auf Unterbrechung der Versorgung auch ganz streichen, weil es leer läuft.

Das wäre dann \"Freigas/Strom  für alle\"



Ich gebe aber zu, dass (fast) jede Sperrung menschlich ein ungutes Gefühl hinterlässt. Daher sind viele EVU damit auch eher sehr zurückhaltend.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #11 am: 12. Februar 2010, 12:36:43 »
Zitat
Original von Black
\"Freigas/Strom  für alle\"
    Sicher nicht und die Sozialstaatspflichten haben nicht alleine die EVUs zu erfüllen.

    Sozialleistungen können wohl nur die Grundbedürfnisse sichern, sonst ist der Sozialstaat erst recht gefährdet.

    Vielleicht ist es doch besser, die Leistung wird gesichert und nicht das Geld dafür gegeben. Es kann auch nicht sein, dass bedenkenlos geheizt wird und die Sozialkassen zahlen dann alles. Viele Mitbürger, die das ja finanzieren müssen, sparen dafür, schrauben die Heizung herunter und sitzen im Pullover in der Stube. Das ist die andere Seite der Medaille.

    Aber diese Sozialfallgeschichten sind eigentlich kein Energieverbraucherthema. Sie müssten an anderer Stelle diskutiert werden.

Offline Black

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #12 am: 12. Februar 2010, 12:42:12 »
@nomos

Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline tangocharly

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EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
« Antwort #13 am: 12. Februar 2010, 12:49:26 »
Zitat
@corsair
Bezeichnend ist auch, dass die ARGE erst reagiert und hilf, wenn wirklich gesperrt wurde.
In den meisten Fällen wenden sich die Betroffenen ja im Vorfeld vergeblich an die ARGE.

Wenn es um das Steckenpferd des VIII. Senats geht, das Mietrecht, dann ist erkennbar, dass auch Bundesrichter nicht davor gefeit sind, dass \"zwei Herzen in einer Brust pochen\"
BGH, 21.10.2009, Az.: VIII ZR 64/09
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Offline nomos

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« Antwort #14 am: 12. Februar 2010, 12:49:52 »
Zitat
Original von Black
@nomos

Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
    So ist das mir auch bekannt, hier müsste bedarfsgerecht die Wärmeleistung gesichert bzw. geleistet werden, aber keine Geld fliessen, das dann in manchen Fällen doch wieder anderweitig verwendet wird.

    Auch beim Verbrauch sollte es Grenzen geben und nicht die Heizung für jede  Bruchbude, wo zum Fenster hinaus geheizt wird, finanziert werden. Die Kommunen jammern ja wohl nicht ohne Grund und zu Recht schon gewaltig.

 

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