...hmmm wenn die Techem-Spezis
mit im Spiel sind, vermute ich mal stark, dass es sich nicht um Fernwärmelieferung und Abrechnung durch die örtlichen Stadtwerke handelt....
Insofern wäre hier die AVB Fernw. nicht anwendbar....
Ich denke eher, dass es sich um eine Verteilung der Heizkosten im Rahmen der Heizkostenverordnung handelt, also eine \"Verteilrechnung\".
Wie auch immer...
hoffentlich wurden die Zählerstände selbst notiert (schadet nie).
Auch sollte der Wärmezähler über einen Stichtagsspeicher verfügen, der dann auch nachträglich ausgelesen werden kann. (Bei den Kalt- und Warmwasserzähler geht dies i.d.R. nicht)
(Voraussetzung Techem hat diesen Stichtag im Wärmezähler richtig programmiert und bequemt sich auch, diesen dann auszulesen....)
Ansonsten werden nachträglich abgelesene Stände auf den Abrechnungstag zurückgerechnet. Das kann sogar Techem....