@Gasalarm2
14- Tage Frist zwischen Sperrandrohung und Sperrtermin eingehalten?
Warum erfahren wir so spät davon?
Fordern Sie Ihren Versorger sofort schriftlich - vorab per Fax - auf, die Sperrandrohung zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unverzüglich zurückzunehmen.
Erteilen Sie vorsorglich Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung!
Verweisen Sie auf
LG Mannheim, Urt.v.16.08.2004 - 24 O 41/04;
AG Heilbronn, RdE 2005, 176 ff.;
LG Köln, RdE 2004, 306;
KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005 - 7 U 140/04;
BGH, Urteile v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 sowie
BGH NJW 2003, 3131
sowie auf Salje et 2005, 278, 279.
Bei fruchtlosem Ablauf nehmen Sie sich einen Anwalt und beantragen eine einstweilige Verfügung so wie AG München.
Siehe auch hier:
http://www.projekt21plus.de/presse/pressemitteilung29_05_2005.htmhttp://www.projekt21plus.de/presse/presse_tz_30_05_2005.htmDie weiteren Gerichtsentscheidungen u.a. Amtsgericht Bad Kissingen finden Sie in der Urteilssammlung auf der Seite.
Sie können auch bei der Bremer Initiative entsprechende Entscheidungen finden.
Erwarten Sie keine weitere Erläuterung zu den genannten Urteilen und Fundstellen.
Informieren Sie dringend die VZ Bayern!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt