Die Energieversorgung Weser-Ems (EWE) ist mit ihrem Ansinnen gescheitert, mein Mahnverfahren vor dem Amtsgericht verhandeln zu lassen. Das AG erklärte sich in solchen Verfahren für sachlich nicht zuständig und verwies den Fall weiter an das Landgericht Osnabrück. Das AG erklärte sich unzuständig im Hinblick auf § 102 Abs. 1 Satz 2 ENWG.
Die Abweisung und auch die interessante Begründung der Zuständigkeit des AG Meppen durch Clifford Chance, werde ich dem Bund der Energieverbraucher vorlegen.
Obwohl Clifford Chance absolut überzeugt ist, dass das AG Meppen sachlich zuständig ist, wurde aber hilfsweise die Verweisung an das Landgericht Osnabrück (Kammer für Handelssachen) beantragt.
Aufgeben wollen Sie noch nicht....wie der \"Kaiser\" immer zu sagen pflegt:\" Schauen wir mal!\"