Hallo Petzina,
auch ich habe die neuen AGB´s auch nicht unterschrieben. Allerdings (und das ist vieleicht der Unterschied) habe ich auch nicht per mail Einspruch eingelegt oder so etwas.
Ich habe zwar 2-3 Aufforderungsschreiben erhalten, diese wurden allerdings alle ignoriert. Seither ist Ruhe.
Ich weis von einer Kollegin, dass sich dort genau das Gleiche abgespielt hat. Auch hier ist mir kein \"Nachteil\" bekannt.
Was bedeutet eigentlich \"Nachteil\"?
Wenn der Sondervertrag gekündigt wurde, fällst Du erstmal in die Grundversorgung. Ist sicherlich im ersten Moment teurer. Wenn Du allerdings hier gegen die (natürlich unausweichlichen) Erhöhungen den Einwand der Unbilligkeit erhebst, wirst Du wohl auf absehbarste Zeit auf diesem Preis bleiben. Das Prozessrisiko ist bei diesen Beträgen und den möglichen Folgen (namlich ein geringerer Preis in der Grundversorgung für alle!) für den Versorger deutlich höher.
Bei all denen, die derzeit (noch) einen Sondervertrag haben, läuft der Grundversorgungstarif als sog. \"Sockelbetrag\" schön mit hoch, so dass im Falle einer Kündigung ein höherer Sockelbetrag zu entrichten ist.
Soweit ich mich im Forum eingelesen habe, ist es wohl schwierig, gegen diesen Betrag noch viel auszurichten, zumindest wenn man kein RA mit viel Freizeit ist.
Ich bin in diesem Zusammenhang am Überlegen, den Sondervertrag allein aus diesm Grund selbst zu kündigen. Habe ich da einen Denkfehler oder wie sehen das die Experten in diesem Forum?
Grüße
Stromi