Hallo an alle,
Ich bin seit 2006 Protestkunde bei E.ON Bayern. Bereits 2007 wuirde mir vom Energieversorger mit einer Versorgungseinstellung gedroht, die ich damals mit Hilfe des Forums abwenden konnte, und daraufhin nach diversen Anschreiben (bayr. Staatsministerium, Bund d. Energieverbraucher, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentlale) auch eine schriftliche Entschuldigung von EON erhalten habe.
Seit 01.12.2009 bin ich nun zu einem anderen Energieverorger gewechselt, der Preise anbietet, die fast so günstig sind wie meine Protestpreise bei EON. EON hat eine Abschlussrechnung gestellt, der ich wie bisher auch, widersprochen habe. Nun kommt heute ein netter Brief, in den es heisst:
\"Geht der Betrag nicht bei uns ein, werden wir den zuständigen Netzbetreiber beauftragen, die Energielieferung in Ihrer jetzigen von uns versorgten Verbrauchsstelle einzustellen. Oder wir geben die Forderung an unseren Inkassodienstleister ab, der gegebenenfalls in ein gerichtliches Mahnverfahren eintreten wird. In beiden Fällen entsehen weitere Kosten für Sie.\"
Ich versteh nicht ganz: Seit 01.12.2009 beziehe ich kein Gas mehr von EON. Kann EON wegen dem ausstehenden Betrag trotzdem die Gasversorgung durch den Netzbetreiber (der ja hier auch EON ist) sperren lassen? Oder weiss bei denen wieder mal die eine Hand nicht, was die andere so tut?
Lieben Dank für Anworten, Milena