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Autor Thema: Grundtarif oder Sondervertrag?  (Gelesen 2912 mal)

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Offline schrabsjockel

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Grundtarif oder Sondervertrag?
« am: 20. Januar 2010, 13:25:13 »
Hallo zusammen,

auch ich habe Anfang November eine Zahlungsaufforderung (knapp 800 EUR will die EnBW) mit Verweis auf die Urteile des AG Stuttgart und AG Böblingen bekommen. Hab wie hier geraten erst mal die Urteile angefordert & werde nun darauf verweisen, dass zumindest das vom AG Stuttgart noch nicht rechtskräftig ist. Weitere Mahnungen oder einen Mahnbescheid habe ich noch nicht bekommen.


Soweit ich es hier lese, ist ja von nicht geringer Bedeutung, ob man in der Grundversorgung oder Sondertarifkunde ist.

Kann mir denn jemand sagen, was ich bin???

Habe nie einen \"Vertrag\" als solchen bekommen, sondern lediglich ein Blatt \"Versorgungsdaten Gas\", auf dem u. a. auch der damals gültige (und von mir bislang gezahlte) Arbeitspreis vermerkt ist:

Arbeitspreis: 0,0725 EUR (bis 2160 kWh)
Arbeitspreis: 0,0602 EUR (2160 kWh - 4320 kWh)

usw.

bis  Arbeitspreis: 0,0388 EUR (ab 18.000 kWh)


Eine RAin vom BdEV sagte mir telefonisch mal, diese Staffelung würde als Sondervertrag gewertet. Ich habe da aber meine Zweifel, diese Staffelung nach Zonen ist doch bei der EnBW absolut üblich, dann wären doch fast alle Sondervertragskunden, oder??


Mein jährlicher Verbrauch liegt übrigens über 10.000 kWh; auch diese wurde hier im Forum mal als ein Hinweis auf einen Sondervertrag gewertet.

Weiß jemand, wieso?

Wäre schön, wenn ich mich nicht nur darauf berufen könnte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sondern auch auf den Sondervertragsstatus.

Noch eine Frage zur Verjährung:

Ein (leider nur sehr geringer) Teil der geforderten 800 EUR stammt von einer Abrechnung von 2006 - dieser dürfte doch seit 31.12.2009 verjährt sein, oder?

 

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