Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Unmöglicher Zählerstand  (Gelesen 16598 mal)

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Offline Cremer

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #15 am: 19. Januar 2010, 12:53:47 »
@StefanS,

Tip:
mit dem Versorger schriftlich kommunizieren, also um die Richtigstellung der Rechnung mit Verweis auf § 17 abs. 1 Nr,. 1 bitten.

Auf Telefonate können sich im ernstfall kein Sachbearbeiter des Versorgers mehr erinnern.
MFG
Gerd Cremer
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Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #16 am: 19. Januar 2010, 13:23:06 »
Zitat
Original von Cremer
@StefanS,

Tip:
mit dem Versorger schriftlich kommunizieren, also um die Richtigstellung der Rechnung mit Verweis auf § 17 abs. 1 Nr,. 1 bitten.

Auf Telefonate können sich im ernstfall kein Sachbearbeiter des Versorgers mehr erinnern.

Wird gemacht :).

Offline darkstar

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #17 am: 19. Januar 2010, 13:39:28 »
Zitat
Original von StefanS
Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh.

Der Energieanbieter hat vergessen bei Ihrem Auszug abzulesen und will Ihnen den Verbrauch des Nachmieters mit aufdrücken?

Zitat
Original von Cremer
Genau, schiebe auch dem neuen Vermieter die zwischen Auszug und Einzug verbrauchten kWh\'s dem neuen Mieter zu. :D :D :D

ein kräftiges \"Alleh hopp\"

... in den Knast? Das ist eindeutig strafbarer Betrug, werter Herr Vermieter.
Finden wir Mieter überhaupt nicht witzig  X(
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #18 am: 19. Januar 2010, 13:53:10 »
Wenn man dem Versorger nichts darüber mitteilt, weiß der gar nichts von einem Auszug. Es kommt darauf an, einen Grundversorgungsvertrag gem. § 20 StromGVV bei einem Auszug unter Angabe des Endzählerstandes ordnungsgemäß zu kündigen, ohne eine solche ordnungsgemäße Kündigung haftet man als Kunde sowieso weiter für den von der Messeinrichtung angezeigten Verbrauch.

Offline darkstar

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #19 am: 19. Januar 2010, 13:58:32 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn man dem Versorger nichts darüber mitteilt, weiß der gar nichts von einem Auszug.

Sicher richtig. Gut dass Sie darauf hinweisen.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #20 am: 19. Januar 2010, 15:00:55 »
Zitat
Original von darkstar
Der Energieanbieter hat vergessen bei Ihrem Auszug abzulesen und will Ihnen den Verbrauch des Nachmieters mit aufdrücken?
Nein, nein, so wie sich das jetzt gerade darstellt, wurde bei der Übermittlung der Zählerstände das Komma versetzt, sodass aus 7.800kw/h (A) und 8.600kw/h (E) nun 78.000kw/h (A) und 86.000kw/h (E) gemacht wurden. Folgerichtig ist aus diesem Übertragungsfehler die Differenz nun auch von 800kw/h Verbrauch auf 8000kw/h gestiegen. Ich hoffe nun diesen Fehler mit dem vom Vermieter noch zu übermittelnden Einzugsprotokol, welches den richtigen Anfangsstand von 7.800 kw/h ausweist schnell belegen zu können. Der fragliche Zähler dürfte selbst heute noch lange nicht den Wert von 86.000kw/h erreicht haben. Denn dafür wäre es nötig gewesen 79.000kw/h in 1 1/2 Jahren zu verbrauchen. Das ist ungefär soviel wie 52 Singlehaushalte in einem Jahr verbrauchen, wenn ich mich nicht irre ;).

Offline darkstar

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #21 am: 19. Januar 2010, 15:16:08 »
Zitat
Original von StefanS
Ich hoffe nun diesen Fehler mit dem vom Vermieter noch zu übermittelnden Einzugsprotokol, welches den richtigen Anfangsstand von 7.800 kw/h ausweist schnell belegen zu können.
Wenn Sie sich da sicher sind dann können Sie ihn einfach als Zeugen benennen, das ist sicherer weil er dann verpflichtbar ist auszusagen, es könnte nämlich sein, dass er jetzt Angst bekommt die Sache könnte für ihn selbst negative Rechtsfolgen haben und Sie brauchen eine beglaubigte Kopie. Besser Sie bewahren wichtige Dokumente nächstesmal sorgfältiger auf.

Zitat
Original von StefanS
Der fragliche Zähler dürfte selbst heute noch lange nicht den Wert von 86.000kw/h erreicht haben.
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
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Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #22 am: 19. Januar 2010, 15:38:35 »
@darkstar

Logorrhoe?

Die Abrechnung beruht allein auf den vom Kunden für seinen Vertragszeitraum (Anmeldung/ Abmeldung) mitgeteilten Zählerdaten (Zählernummer/ Zählerstände), ohne dass es darauf ankommt, was später mit dem Zähler passierte. Sehr wahrscheinlich ist der Zähler noch an der Abnahmestelle vorhanden und es wurden nach Vertragsbeendigung weitere Ablesungen des Zählers durchgeführt, bei denen die genannten Fehler bei der An- und Abmeldung für den Netzbetreiber offenbar geworden sein sollten.

Offline darkstar

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #23 am: 19. Januar 2010, 15:44:15 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Logorrhoe?

Ich kann als Technowissenschaftler keine toten Sprachen. Dem übrigen stimme ich zu.
*Dankbar dazugelernt*
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Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #24 am: 19. Januar 2010, 16:03:07 »
Zitat
Original von darkstar
Wenn Sie sich da sicher sind dann können Sie ihn einfach als Zeugen benennen, das ist sicherer weil er dann verpflichtbar ist auszusagen, es könnte nämlich sein, dass er jetzt Angst bekommt die Sache könnte für ihn selbst negative Rechtsfolgen haben und Sie brauchen eine beglaubigte Kopie. Besser Sie bewahren wichtige Dokumente nächstesmal sorgfältiger auf.
Meine Freundin hat die besagten Dokumente erst Anfang diesen Monats weggeschmießen, da sie meine Aufforderung auszumisten leider etwas zu pragmatisch sah... Aber der Tipp ihren ehemaligen Vermieter u.U. als Zeugen zu benennen klingt vernünftig. Ich warte aber erstmal auf erhalt des Dokuments. Wenn die nächsten Schritte vorüber sind, gebe ich nochmal bescheid, wie es gelaufen ist.

Zitat
Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen, da meine Freundin besagte Wohnung ja seit fast 1 1/2 Jahren nicht mehr bewohnt und natürlich auch keinen Zugang mehr zu ihr hat. Alles was wir bislang erwarten können ist ein Dokument, welches belegt, dass der Zählerstand zum Einzug um Faktor 10 zu hoch war (Kommafehler). Die Daten zum Auszug scheinen verloren gegangen zu sein. Aber unter der Annahme, dass der gleiche Fehler auch beim Auszug begangen wurde, würde der plausible Verbrauch von 800kw/h entstehen.

Sollte innerhalb der letzten 1 1/2 Jahren kein neuer Zähler eingebaut worden sein, könnte sich jetzt auch theoretisch die Situation ergeben, dass der falsch übermittelte Anfangszählerstand von 78.000kw/h viel höher liegt, als der aktuell angzeigte und sich somit rein rechnerisch Strom produziert statt verbraucht wurde.
Und zwar, wenn man von dem Durschnittsverbrauch (Singlehaushalt) von 1500kw/h p.a., einem von meiner Freundin hinterlassenen Zählerendstand von 8.600kw/h und einer Zeitspanne von 1 1/2 Jahren ausgehen 78.000kw/h - 10.850kw/h = 67.150kw/h...
Würde ich für diesen \"produzierten\" Strom nun eine Rechnung unter gleichen Konditionen an meinen Versorger stellen, zu welchen ich meinen Strom beziehe, dann hätte ich mehr als mein bescheidenes Jahresgehalt wieder raus. ;)

Na ja, ich bin aber erstmal guter Dinge, dass sich alles klären wird :).

Offline darkstar

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #25 am: 19. Januar 2010, 16:18:12 »
Zitat
Original von StefanS
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Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
Lässt sich nicht ohne weiteres sagen

Unmöglicher Zählerstand
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Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #26 am: 19. Januar 2010, 16:24:20 »
Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von StefanS
Zitat
Original von darkstar
Darauf können Sie sich nicht verlassen, der könnte bereits ausgetauscht worden sein, oder stimmt die Zählernummer auf der Rechnung noch?
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Unmöglicher Zählerstand

Logorrhoe?

Offline Emsländer

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #27 am: 19. Januar 2010, 16:30:30 »
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Original von RR-E-ft
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Original von darkstar
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Original von StefanS
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Original von darkstar
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Unmöglicher Zählerstand

Logorrhoe?

Vorsicht! Sonst wird das Gesetzbuch zitiert! Beleidigung soll ja unter Strafe stehen! Gut, als Anwalt kann man sich dann ja selber vertreten....

Offline superhaase

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #28 am: 19. Januar 2010, 16:30:53 »
Nur zur Info:

Es heißt \"kWh\" oder auch \"kwh\" für Kilowattstunden.
Kilowatt ist eine Leistungsangabe, multipliziert mit der Zeit ergibt sich eine Energiemenge. Leistung mal Zeit gleich Energie: P·t = E
Lasse ich eine Herdplatte mit 2 kW Leistung 4 Stunden heizen, dann verbraucht diese 2 kW · 4 h = 8 kWh.

\"kw/h\" gibt es nicht, macht keinen Sinn. Was soll \"Kilowatt pro Stunde\" sein?
Das würde ja folgendes heißen:
2 kW / 4 h = 0,5 kW/h
Wenn ich also die Herdplatte doppelt solange laufen lasse, brauche ich den halben Strom:
2 kW / 8 h = 0,25 kW/h
Hä?

Sorry, aber als E-Techniker stellt mir sowas immer die Nackenhaare auf.
Auch wenns Otto Normalverbraucher nicht interessiert. ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #29 am: 19. Januar 2010, 16:32:55 »
Den Unsinn \"kW/h\" liest man auch in vielen Urteilen.
Für das eigentliche Thema indes ohne Belang.

 

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