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Autor Thema: Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?  (Gelesen 12707 mal)

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Offline kubipam

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« am: 09. Januar 2010, 13:33:59 »
Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt? Wer macht mit?
Bitte meldet Euch in diesem Thread zum Austausch von Erfahrungswerten, für Diskussionen...
Ich selber zahle seit Ende 2005 durchgängig einen von mir bestimmten Gaspreis an die BEW (das ist der Gaspreis von Dez 2005).

Habe am 09.01.2010 einen Mahnbescheid erhalten und werde diesem widersprechen.
Wie die BEW reagiert, weiss ich nicht.
Angemahnt werden Restforderungen für Strom, Wasser, Gas, Wärme in Höhe von ca. 1.000,00 € (inkl. versch. Kosten für Anwalt etc.).

Mich interessiert, wieviele \"Gleichgesinnte\" es in Bocholt gibt, die ebenfalls Ihren Gas- bzw. Strompreis nicht gebilligt und widersprochen haben und die Abschlagszahlungen gekürzt haben.
Ich habe das Gefühl, dass die BEW vielleicht doch vor das Gericht ziehen wird.
Es wäre schön, sich gemeinsam zusammen zu setzen und über das bisher Geschehene spricht und diskutiert.

Bitte bei mir melden per email: michael-kubik@versanet.de oder Telefon BOH/2415043.

Ich werde übrigens demnächst Gaskunde von TelDaFax sein, die bieten die kWh für einen Cent weniger an!
Michael Kubik

Offline dammeier

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #1 am: 11. Juli 2010, 12:02:59 »
Hallo Herr Kubik,

wie bereits vorher besprochen zahlen wir ebenso einen von uns bestimmten Gaspreis ( je ca. + 2 % Kostenerhöhung p.a. ) und widersprachen ebenso dem Mahnbescheid vom 04.01.2010. Nun erhalten wir vom AG Hagen die Info das die Zivilabtlg. des AG Bocholt die Angelegheit übernommen hat.

Wir verhalten Sie sich nun?

Schönen Gruss
Hendrik Dammeier
BOH

Offline kubipam

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #2 am: 25. Juli 2010, 21:40:17 »
Der Rechtsstreit der BEW gegen uns geht in die nächste Runde.
Am Samstag, 24.07.2010 wurde uns vom Amtsgericht Bocholt ein Schreiben zugestellt.
In diesem Schreiben wurde uns eine beglaubigte und eine einfache Abschrift der am 07.07.2010 beim Amtsgericht eingereichten Anspruchsbegründung und eine beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung zugesendet.

Hierbei haben wir zwei Fristen zu beachten:

1. Wir sind aufgefordert dem Gericht innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob wir uns gegen die Klage verteidigen wollen.
- Antwort: Ja, das dementsprechende Schriftstück wird innerhalb der zwei-Wochen-Frist weggeschickt.

2. Schriftliche Erwiderung auf die Anspruchsbegründung innerhalb von drei Wochen, jedoch erst nach Ablauf der ersten zwei Wochen. Also insgesamt 5 Wochen Frist - Hierzu werden wir sicherheitshalber einen Anwalt einschalten.

Ich finde es \"unschön\" seitens der BEW, dieses Schreiben in den Sommerferien einzuwerfen, wohl wissend, dass nicht jeder, der die Versorgungspreise gekürzt hat, in der gesetzten Frist reagieren kann.

Vertreten wird die BEW von Scholz-Fyrnis & Hying aus Bocholt.

Ich hoffe, dass sich noch weitere Protestler melden werden.

Auch wenn wir schlecht zu erreichen sein sollten, mindestens 1 x die Woche lese ich meinen Internet-Verkehr! Spätestens hier kann Kontakt aufgenommen werden.

Gruss
Michael Kubik
Michael Kubik

Offline dammeier

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #3 am: 01. September 2010, 14:11:36 »
Wir erhalten von der BEW ein Bindungsangebot zu reduzierten Preisen - monatl. kündbar ( sogen. \"WattExtra Erdgas für alle\" ). So wir dieses Angebot annehmen, verwirken wir dann unseren Einspruch wg. Unbilligkeit der Gaspreise?

Offline eon-rebell

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 15:44:20 »
für die Zukunft: JA
für die Vergangenheit: NEIN

Denn es gilt immer der letzte unwidersprochene Preis!!!

Offline dammeier

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #5 am: 01. September 2010, 16:12:41 »
Was würden Sie machen?

Offline eon-rebell

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #6 am: 01. September 2010, 16:36:20 »
Sind Sie ein \"Spielertyp\"? Falls ja: Weiter pokern!!!

Aber: Vor Gericht und auf hoher See weiß man nie so genau, was rauskommt. Außerdem kostet ein Gerichtsverfahren - v.a. dann, wenn man keine bzw. nur wenige jur. Kenntnisse/Rechtsschutzvers. hat - ggfs. Geld und u.U. viele Nerven.

Ich würde über Verivox bzw. Toptarif im Internet einen Preisvergleich anstellen und anschl. das Ergebnis mit dem Angebot der BEW vergleichen (lohnt ein Wechsel?).

I.d.R. ist es auch so, dass der bisherige Versorger spätestens dann den Sondervertrag kündigen wird, wenn er feststellt, dass er vor Gericht verlieren wird - so jedenfalls meine Erfahrung mit E.ON Hanse, die während des laufenden Berufungsverfahren (Niederlage für E.ON Hanse i.d. I. Instanz vor dem AG) den Sondervertrag gekündigt haben.

Offline dammeier

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #7 am: 01. September 2010, 17:29:19 »
Danke für die Hilfe! Die Preisvergleicher bringen einiges zum Vorschein!

Offline kubipam

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2010, 20:22:34 »
Unser Rechtsstreit ist mittlerweile vom Amtsgericht Bocholt an das Landgericht Dortmund abgegeben worden.

Das Landgericht Dortmund hat eine \"Ladung\" zugeschickt. Der anberaumte Termin ist ein Gütetermin und Verhandlungstermin. Mal sehen, was passiert.

MfG
Michael Kubik

Offline bolli

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #9 am: 07. Oktober 2010, 08:23:22 »
Zitat
Original von kubipam
Unser Rechtsstreit ist mittlerweile vom Amtsgericht Bocholt an das Landgericht Dortmund abgegeben worden.

Das Landgericht Dortmund hat eine \"Ladung\" zugeschickt. Der anberaumte Termin ist ein Gütetermin und Verhandlungstermin. Mal sehen, was passiert.

MfG
Hat das Amtsgericht von sich aus die Zuständigkeit des LG gesehen oder wurde diese von Ihnen oder dem Versorger beantragt ?

Geht es bei Ihnen um einen (mehrere) Sondervertrag oder um die Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung? Wenn letzteres der Fall ist, soll sich Ihr Anwalt gut auf die betrebswirtschaftlichen Aspekte vorbereiten, die im Rahmen der Billigkeitskontrolle wichtig sind. Das ist nicht mal eben so aus der Hand zu schütteln, wenn man auf diesem Gebiet noch keine Erfahrungen hat. Da gibt\'s hier im Forum auch schon gute Anhaltspunkte, die genannt wurden. Ich hoffe mal für Sie, dass Ihr Anwalt da fit ist.

Außerdem steht einem normalerweise der Weg zum Kartellsenat des BGH statt des versorgerfreundlichen VIII. Senats offen.  ;)

Offline kubipam

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #10 am: 07. Oktober 2010, 12:37:21 »
Unser Anwalt, der auch hier auf den Seiten des \"Bund der Energieverbraucher\" genannt wird, hat die Verlegung der Klage vom Amtsgericht Bocholt zum Landgericht Dortmund erwirkt.

Wir sind Sondervertragskunden und berufen uns auf den §315 BGB (Unbilligkeit der Gaspreiserhöhungen).

Ich vertraue ihm da schon sehr - er wird das machen...
Erfahrungen hat er bereits gesammelt.
Michael Kubik

Offline bolli

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #11 am: 07. Oktober 2010, 13:49:05 »
Zitat
Original von kubipam
Wir sind Sondervertragskunden und berufen uns auf den §315 BGB (Unbilligkeit der Gaspreiserhöhungen).

Ich vertraue ihm da schon sehr - er wird das machen...
Erfahrungen hat er bereits gesammelt.
Haben Sie sich bisher auf § 315 BGB berufen oder ist auch Ihr Anwalt der Meinung, dass dieser § im vorliegenden Verfahren einschlägig ist?

Ich frage nur deshalb, weil die Anwendung des § 315 BGB in Sonderverträgen ne ganze Menge Voraussetzungen hat, die meist schon gar nicht erfüllt sind. Zu nennen wäre da die wirksame Einbeziehung von AGBs, in denen eine Preisanpassungsklausel enthalten ist, in einen Vertrag, dann des weiteren die Wirksamkeit dieser Preisanpassungsklausel (die dann wohl das einseitige Leistungsbestimmungsrecht aus der GasGVV als Inhalt hat) und, wenn mich nicht alles täuscht, im vorliegenden Fall auch noch die wirksame Einbeziehung der GasGVV in diesen Vertrag, da man nur dann zum Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB kommt.

In der Vergangenheit sind die Sonderverträge schon meist an der ersten oder ztweiten Hürde gescheitert, weshalb es mich wundrn würde, wenn es bei Ihnen bzw. Ihrem Versorger anders wäre.

Wenn es allerdings nur so ist, dass Sie sich bisher darauf berufen haben (haben ja die meisten, da es bis 2008/2009 auch so empfohlen wurde, da gab es das BGH-Urteil zur Unwirksamen Preisanpassungsklausel im Sondervertrag noch nicht  ;) ) und Ihr Anwalt jetzt einen anderen Weg geht (§ 307 BGB, Wirksamkeit von AGB) dann ist es o.k..

Einfach mal nachfragen. Vertrauen ist gut, Nachfragen besser.  ;)

Offline kubipam

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Wer hat auch die BEW-Preise gekürzt?
« Antwort #12 am: 20. Juli 2011, 12:32:02 »
Die BEW hat eine Woche vor dem angesetzten Gerichtstermin ihre Klage zurückgenommen. Somit hat sich meine Beharrlichkeit ausgezahlt.

Vorher wurde seitens des Versorgers ein persönlicher Kontakt zwischen mir und dem Geschäftsführer hergestellt. Meinen Protest habe ich aber auch nach dem Gespräch aufrecht erhalten.

Ich kann nur empfehlen durchzuhalten!

Gruß
Michael Kubik
Michael Kubik

 

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