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Autor Thema: Kontrollpflichten des Aufsichtsrates der SW KH  (Gelesen 2876 mal)

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Offline Cremer

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Kontrollpflichten des Aufsichtsrates der SW KH
« am: 30. Dezember 2009, 13:13:01 »
Schreiben der BIFEP an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Kreuznach und Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach Andreas Ludwig:


Kontrollpflichten des Aufsichtsrats der Stadtwerke Kreuznach

Sehr geehrter Herr Andreas Ludwig,

aufgrund der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in bereits mehreren ergangenen Urteilen (28.10.09, 15.7.09, 23.6.09, 17.12.08, 19.11.08, 29.4.08) sowie von mehreren Landgerichten (z.B. LG Hannover, Potsdam, Regensburg, Köln, Hamburg-Blankenese, etc.) und Oberlandesgerichten (z.B. OLG Düsseldorf, Hamm, Frankfurt, München, etc.) ist nach Auffassung der BIFEP davon auszugehen, dass die Preisänderungsklauseln in den Sonderverträgen der Stadtwerke Kreuznach (Kreuznacher Stadtgas, Kreuznacher Stadtstrom, Gas-Sondervertrag A, Stadtgas Fix, Wärme-Contracting) unwirksam sind.

Angesichts der bevorstehenden Jahresabrechnungen 2009 warnt die BIFEP die Stadtwerke vor rechtswidrigen Preiserhöhungen bei den betroffenen Tarifen (teilweise haben bereits Kunden am 28. Dezember 2009 die Jahresrechnungen mit Datum 31.12.2009 erhalten !!!!).

Wer in Kenntnis der höchstwahrscheinlich unwirksamen Preisänderungs-klauseln in den Kundenverträgen die erhöhten Strom- und Gaspreise abrechnet, setzt sich dem Verdacht aus, in betrügerischer Absicht zu handeln.

Die BIFEP fordert den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bad Kreuznach auf, seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden und das Gebaren der Geschäftsführung sorgfältig zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss der Aufsichtsrat die eventuell geplanten und rechtwidrigen Preiserhöhungen sowie Abrechnungen untersagen. Sollte der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten missachten, steht er selbst in der Mitverantwortung für einen bei den Kunden verursachten Schaden. Jedes Mitglied im Aufsichtsrat sollte sich bewusst machen, dass es möglicherweise zur Rechenschaft gezogen wird. Niemand kann sich damit herausreden, er habe nichts gewusst oder er habe geglaubt, die Verantwortung läge allein bei der Geschäftsführung.

Die Stadtwerke befinden sich gerade noch mit einem Prozent mehrheitlich in der Hand der Stadt als Hauptgesellschafter. Die Kunden, die zugleich Bürger der Stadt sind, dürfen daher damit rechnen, dass die Strom- und Gastarife nicht durch sachfremde Erwägungen zu ihren Lasten beeinflusst werden. Für die Stadtwerke gilt dies im besonderen Maße, weil sie als kommunal beherrschte Gesellschaft wegen ihrer besonderen Verpflichtung zur Gesetzmäßigkeit gegenüber ihren Kunden gehalten ist, eine rechtskonforme Tarifgestaltung vorzunehmen. Dass sie diese Pflicht eingehalten haben, versichern die Stadtwerke stillschweigend, wenn sie gegenüber ihren Kunden auf der Grundlage der Tarife abrechnen. Nach Auffassung der BIFEP erwächst daraus nicht nur für die Geschäftsführung sondern insbesondere auch für den Aufsichtsrat und die Stadt eine gesteigerte Treuepflicht gegenüber den Kunden. Diese Treuepflicht wird sträflich verletzt, wenn das berechtigte Vertrauen der Kunden auf die Richtigkeit der Abrechnung missbraucht wird, indem rechtwidrig erhöhte Preise in die Abrechnung eingestellt werden.

Dieses Schreiben ist an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bad Kreuznach gerichtet. Die Stadtverwaltung wird um umgehende entsprechende Weiterleitung an den gesamten Aufsichtsrat gebeten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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