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Autor Thema: automatische Preisgleitklausel im Wärmelieferungsvertrag  (Gelesen 3473 mal)

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Offline pepa

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automatische Preisgleitklausel im Wärmelieferungsvertrag
« am: 22. Dezember 2009, 17:57:07 »
Auf der Seite \"Preiserhöhungen legal?\" wird über Preisänderungsklauseln gesprochen. Gibt es einen Unterschied zwischen den Ausdrücken \"Preisänderungsklauseln\" und \"Preisgleitklauseln\"?

Kennst sich jemand mit den \"automatischen Preisgleitklauseln\" von E.On aus? Wie kann ich prüfen ob z. B. in meinem Vertrag die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt berücksichtigt wurden (§ 24 Abs. 3 S. 1 AVB FernwärmeV)? Ich kann auch keine gesonderte Ausweisung des prozentualen Anteils des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors entdecken. Die Formeln in dem Vertrag können ja alles und nichts bedeuten.

Kann man davon ausgehen, dass die Preisgleitklausel gegen § 307 BGB verstößt? Heißt das \"Verstoß gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot\"?

Vielen Dank für Antworten.

Offline Cremer

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automatische Preisgleitklausel im Wärmelieferungsvertrag
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2009, 23:30:42 »
@pepa,

Beim Wärmeliefervertrag ist es ähnlich den Sondertarifen.

Da wurde hierzu schon mal was gesagt, ist schon länger her, vielleicht mal bitte die Suchfunktion nutzen.
MFG
Gerd Cremer
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