Und letztlich ist diese Konzessionsabgabe, wie schon gesagt , nur ein Indiz für einen möglichen Sondervertrag (und wahrscheinlich tatsächlich nicht das sicherste). Besser (sprich sicherer) dran ist, wer weitere Indizien findet, die auf einen solchen hindeuten, vorzugsweise welche, die in einem Vertrag schriftlich vorliegen (z.b. Mindestvertragserstlaufzeit, Kündigungsfristen) und die von den gesetzlichen Regelungen (EnWG bzw. GasGVV) abweichen. Dann muss man sich nicht auf solche \"weichen\" Kriterien verlassen.