Original von bolli
Wichtig wäre auch, dass die Tatsache, das eine Abfrage erfolgte, nicht an andere weitergegeben wird.
Also, ich habe mir natürlich auch schon Gedanken gemacht, und mache denen
natürlich gewaltig Feuer unterm Arsch:
Anfrage bei der SCHUFA folgte als angebliche Vertragsbeziehung mit mir als
Kleingewerbetreibender..... eine aktuelle Kundennummer oder so tauchte nicht
auf.
Ich werde meine Argumentation darauf stützen, dass hier ganz gezielt eine
Kreeditgefärdung erfolgte, da ja nachweislich dr Abfrage überhaupt kein Ver-
tragsverhältnis in der angegebenen Form bestand. Und dass man ganz geziehlt
in Kauf genommen hat, mich in meiner Kreditwürdigung heraubzuwürdigen, denn
die Anfrage hätte ja sonst auch anders erfolgen können, nämlich nicht durch
die Rechtsabteilung.
Wie ich aber schon sagte, will ich bis zur zweiten Januarwoche abwarten, und
dann lege ich los:
Ich denke mir, dass ein Strafantrag gegen die Staftwerke wegen Kredit-
gefärdung in der Sache angemessen ist, die SCHUFA wird zeitgleich darüber
informiert, dass ihr \"Partner\" scheinbar ohne Rechtsgrundlage sich Daten der
SCHUFA einholt, und vor allem werde ich der SCHUFA gegenüber mitteilen,
dass in dieser Sache ein Strafverfahren gegen ihr Mitglied anhänglich ist.
Ich bin schon bewusst, dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird (weil der
Schuldige nicht zu ermitteln ist), aber ich denke mir, damit habe ich dann wieder
für etwas mehr Respekt dem Verbracher gegenüber getan.
Aber ich will jetzt abwarten, die Frist bis mir ein möglicher MB zugestellt werden
kann ist noch nicht abgelaufen....