Also haben wir doch keinen Sondervertrag mehr und befinden uns in der Grundversorgung.
Von der Erdgas Südwest kann man wohl nicht erwarten, dass sie in der Form die Hosen herunterlässt uns mittzuteilten, dass sie wegen üngültiger Preisanpassungsklausel den Sondertarif gekündigt hat.
Aber 1. haben wird Anspruch auf korrekte Kündigung bzw. korrekte Abrechnung zum jeweils gültigen Termin.
und 2. können doch Rückforderungsansprüche aus dem Vertrag mit üngültiger Klausel geltend gemacht werden
und ? kann ich drittens, in der Grundversorgung mich wieder auf §315 berufen und weiterhin kürzen?
oder kürze ich jetzt um meine Rückforderungsansprüche einzutreiben?
Frage an die Leute die sich mit sowas auskennen.