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Autor Thema: Eigentümerverein will Geld zurück  (Gelesen 2855 mal)

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Offline Opa Ete

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Eigentümerverein will Geld zurück
« am: 19. November 2009, 09:17:10 »
Moin zusammen
Der Eigentümerverein Haus & Grund in Braunschweig gibt einen Musterbrief raus, mit dem soll für zu hohe Gaspreise Geld zurück gefordert werden. Im Prinzip geht es um das Eon Hanse Urteil. Die Sprecherin von Eon Avacon meint, dass alle Gasneuverträge ab 2007 den gesetzlichen Vorgaben der GGV entsprechen und alle Verträge, die vor 2007 geschlossen wurden, umgestellt sind. Ich habe von einer Umstellung 2007
nichts bemerkt, jemand hier im Forum??
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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Eigentümerverein will Geld zurück
« Antwort #1 am: 19. November 2009, 13:27:58 »
Die Sprecherin von Eon-Avacon hat keine Ahnung ! Die plappert nur nach, was irgendwelche Vorgesetzten ihr gesagt haben. Man glaubt ja nicht, was da manchmal für Bolzen erzählt werden. Z.B. soll die GVV immer automatisch für alle Verträge gelten, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das die Kunden gerne für dumm verkauft werden, sind wir ja von Eon-Avacon gewohnt.
2007 wurde die AVB durch die GVV ersetzt. Das sah so aus : \"Wir informieren Sie heute darüber, dass der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Erdgas geändert hat. Die Grundversorgungsverordnung löst die bisher geltende Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Erdgas (AVBGasV) ab...... Die geänderten rechtlichen Bedingungen gelten auch für Ihren bestehenden Vertrag.... Hierzu müssen Sie nichts unternehmen....\" Mal ganz davon abgesehen, dass schon die AVB nicht wirksam in die Verträge einbezogen wurden, kann man so die AGB in bestehenden Verträgen nicht ändern (siehe auch LG Hamburg 301 O 32/05). Die Grundversorgungsverträge ab 2007 mögen zwar der GVV entsprechen, ein wirksames Preisänderungsrecht in Sonderverträgen wurde deshalb noch lange nicht vereinbart.

Offline AKW NEE

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Eigentümerverein will Geld zurück
« Antwort #2 am: 20. November 2009, 09:41:15 »
Mit Termin in 2007 wurde die GasGVV vom Gesetzgeber eingeführt. Die E.ON Avacon hat darauf die AGB für alle Sondererträge angepasst. Für Neuverträge grundsätzlich kein Problem. Bei den Altverträge ist die E.ON Avacon der Meinung, sie sei zu der einseitigen Änderung der AGB berechtigt und die Verbraucher hätten durch Schweigen zugestimmt.

Für den Tarif Classic wurde ab dem Termin ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift des Kunden eingeführt, was grundsätzlich dafür spricht, dass dieser schon immer ein Sondervertrag war.

Für die Sonderverträge gelten die Regelungen der GasGVV, wenn Sie den Bestimmungen der AGB und den dazu ergänzenden Bestimmungen nicht widersprechen, so die E.ON Avacon in den neuen AGB´s.

Die Preisanpassungsklauseln sind in den einzelnen Sonderverträgen bzw. den dazu gehörenden AGB´s geregelt und beziehen sich in der Regel auf die Bestimmungen der GasGVV. Ob diese Anpassungsklauseln in den Verträgen der E.ON Avacon zulässig sind, wird nur auf gerichtlichem Wege zu klären sein.

 

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