Die Sprecherin von Eon-Avacon hat keine Ahnung ! Die plappert nur nach, was irgendwelche Vorgesetzten ihr gesagt haben. Man glaubt ja nicht, was da manchmal für Bolzen erzählt werden. Z.B. soll die GVV immer automatisch für alle Verträge gelten, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das die Kunden gerne für dumm verkauft werden, sind wir ja von Eon-Avacon gewohnt.
2007 wurde die AVB durch die GVV ersetzt. Das sah so aus : \"Wir informieren Sie heute darüber, dass der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Erdgas geändert hat. Die Grundversorgungsverordnung löst die bisher geltende Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Erdgas (AVBGasV) ab...... Die geänderten rechtlichen Bedingungen gelten auch für Ihren bestehenden Vertrag.... Hierzu müssen Sie nichts unternehmen....\" Mal ganz davon abgesehen, dass schon die AVB nicht wirksam in die Verträge einbezogen wurden, kann man so die AGB in bestehenden Verträgen nicht ändern (siehe auch LG Hamburg 301 O 32/05). Die Grundversorgungsverträge ab 2007 mögen zwar der GVV entsprechen, ein wirksames Preisänderungsrecht in Sonderverträgen wurde deshalb noch lange nicht vereinbart.