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Autor Thema: Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?  (Gelesen 11792 mal)

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Offline reblaus

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #15 am: 11. November 2009, 16:21:37 »
Wenn die AGB in den Vertrag nicht einbezogen wurden, und sich das einseitige Preiserhöhungsrecht aus den AGB ergeben würde, so ist kein einseitiges Preiserhöhungsrecht vereinbart worden.

Eine einvernehmliche Vereinbarung über einen Preis durch Bezahlung der Rechnung kann nach ständiger Rechtsprechung nur auf Basis eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zustande kommen. Da den Parteien nicht bekannt ist, dass eine der Jahresabrechnung zugrunde liegende einseitige Preiserhöhung gar nicht wirksam vorgenommen wurde, kommt über diese Preisbestimmung keine vertragliche Vereinbarung zustande.

Dabei ist unerheblich, dass die Parteien von dem Umstand, dass die AGB dem Vertrag nicht beilag Kenntnis hatten. Auf diesen Umstand kommt es nämlich nicht an, sondern auf den Umstand, dass die Abrechnung fehlerhaft ist. Von dieser Fehlerhaftigkeit haben die Parteien keine Kenntnis und können hierüber folglich auch keine Vereinbarung treffen.

Offline nomos

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #16 am: 11. November 2009, 18:14:13 »
Zitat
Original von Gas-Rebell
@ nomos

Ja, die Antwort von Black gefällt mir besser. Denn sie ist sachlich und vertritt eine nachvollziehbare, wenngleich sicher auch diskutable Auffassung.

Dem gegenüber ist Ihre Antwort in sehr aggressivem Tonfall gehalten und auch in  der Sache nach wie vor alles andere als nachvollziehbar. Ich sehe deshalb davon ab, weiter darauf einzugehen.
    @Gas-Rebell, dann ist ja gut und Sie haben die für Sie nachvollziehbare sachliche Antwort erhalten. Sorry, Sie sollten sich selbst den Schuh anziehen und prüfen, ob Ihre  Konstruktionsentwicklungen  so eindeutig nachvollziehbar sind. Sie müssen auf nichts eingehen, ich verzichte gerne.  Ich für meinen Teil bestreite allerdings weiter, dass da eine \"einvernehmliche Vereinbarung\" vorliegt.

Offline Gas-Rebell

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #17 am: 11. November 2009, 18:20:04 »
Zitat
Original von nomos
@Gas-Rebell, dann ist ja gut und Sie haben die für Sie nachvollziehbare sachliche Antwort erhalten. Sorry, Sie sollten sich selbst den Schuh anziehen und prüfen, ob Ihre  Konstruktionsentwicklungen  so eindeutig nachvollziehbar sind. Sie müssen auf nichts eingehen, ich verzichte gerne.  Ich für meinen Teil bestreite allerdings weiter, dass da eine \"einvernehmliche Vereinbarung\" vorliegt.

@ nomos
Für Black und reblaus war meine Frage offenbar nachvollziehbar genug.

@ reblaus
Ich teile Ihre Auffassung. Gibt es auch schon Urteile, die Selbiges vertreten?

Offline Black

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #18 am: 11. November 2009, 18:33:25 »
Zitat
Original von reblaus
Eine einvernehmliche Vereinbarung über einen Preis durch Bezahlung der Rechnung kann nach ständiger Rechtsprechung nur auf Basis eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zustande kommen.

Sehe ich anders. In der einschlägigen Rechtsprechung des BGH zu § 315 BGB (Tarifkunden) spricht der BGH von einer \"Vereinbarung\" des Preises und nicht von einem deklaratorischen Anerkenntnis.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Gas-Rebell

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #19 am: 11. November 2009, 18:38:25 »
@ black
Das BGH-Urteil bezieht sich auf Tarifkundenverträge, nicht auf Sonderverträge.

Offline Black

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #20 am: 11. November 2009, 18:47:27 »
Zitat
Original von Gas-Rebell
@ black
Das BGH-Urteil bezieht sich auf Tarifkundenverträge, nicht auf Sonderverträge.

Ich weiss, aber ich bezog mich auf reblaus und seine Behauptung (die auch nicht nach Tarif- und Sonderkunden zu unterscheiden scheint) eine einvernehmliche Vereinbarung über einen Preis könne nach der ständigen Rechtsprechung nur auf Basis eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses erfolgen. Und das stimmt eben nicht.
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Offline Gas-Rebell

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #21 am: 11. November 2009, 19:03:34 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von Gas-Rebell
@ black
Das BGH-Urteil bezieht sich auf Tarifkundenverträge, nicht auf Sonderverträge.

Ich weiss, aber ich bezog mich auf reblaus und seine Behauptung (die auch nicht nach Tarif- und Sonderkunden zu unterscheiden scheint) eine einvernehmliche Vereinbarung über einen Preis könne nach der ständigen Rechtsprechung nur auf Basis eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses erfolgen. Und das stimmt eben nicht.

Ich denke, reblaus hat gemeint und auch schlüssig begründet, dass in Sonderverträgen mit fehlendem Preisanpassungsrecht Preiserhöhungen nur durch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis wirksam werden. Allerdings ist mir das als \"ständige Rechtssprechung\" in Bezug auf Gas-Sonderverträge auch noch nicht geläufig.

Offline reblaus

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Wann liegt eine \"kontrollfreie Preishauptabrede\" vor?
« Antwort #22 am: 11. November 2009, 19:50:27 »
Es ist ständige Rechtsprechung, dass Erfüllungshandlungen nur im Rahmen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses eine Willenserklärung darstellen. Ein solches bildet die Basis für die Vereinbarung des Sockelpreises. Diese erfolgt nicht durch die Zahlung sondern durch die weitere Gasentnahme.

Der Sockelpreis kann nach meiner Auffassung grundsätzlich auch auf Sonderverträge angewendet werden. Zwingende Voraussetzung ist jedoch das Vorhandensein einer wirksamen Preisanpassungsklausel. Der BGH hat in drei Entscheidungen viermal darauf hingewiesen, dass nur der zuvor einseitig erhöhte Preis als neuer Preis vereinbart werden kann.

Wenn keine einseitige Preiserhöhungsvereinbarung getroffen wurde, kann ein Preis auch nicht zuvor einseitig erhöht worden sein, so dass es schon an der Voraussetzung fehlt, einen solchen Preis als neuen Vertragspreis zu vereinbaren.

 

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