Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rückforderungsverein gegründet  (Gelesen 3745 mal)

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Offline AKW NEE

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Rückforderungsverein gegründet
« am: 08. November 2009, 18:08:12 »
Rückforderungsverein gegründet

06. November 2009) Um die Rückforderungsansprüche gemeinsam besser durchsetzen zu können, hat sich am 22.10.2009 die Interessengemeinschaft geschädigter Energiekunden e.V. (IGE) gegründet.

Vorsitzender ist der Koblenzer Anwalt Oliver Mogwitz.
http://www.energienetz.de/de/start__2229/NewsDetail__9993/

http://www.ig-energiekunden.de/

Herr Mogwitz wird vom BDE als Anwalt mit dem Spezialgebiet: Strom- und Gasabrechnungen, Billigkeitseinwendung, wegen zahlreicher Mandate und besonderer Sachkenntnis besonders empfohlen.
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/


Ist ein solcher Verein sinnvoll oder sollte jeder Kunde oder auch regionale Initiative allein gegen den jeweiligen Versorger vorgehen?

Offline userD0010

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Rückforderungsverein gegründet
« Antwort #1 am: 09. November 2009, 13:59:24 »
@ alle
Warum denn   n u r   ein Rückforderungsverein ?
Wäre es nicht sinnvoller und zielgerichteter, wenn wir uns im BdEv dazu entschließen können, die in den allermeisten Fällen gleichlautenden Streitigkeiten mit den Energieversorgern zentral und gleichlautend zu bearbeiten bzw. bearbeiten zu lassen. Es ist doch auffällig, dass für jeden einzelnen Energieversorger Probleme gepostet werden, die sich gleichen oder ähnlich sind.
Erst eine solche Konzentration würde vermutlich die Energieversorger aufrütteln und auf eine \"geballte\" Gegenmacht hinweisen.
Das würde evtl. auch die Beurteilung durch Gerichte vereinfachen.

Offline berghaus

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Rückforderungsverein gegründet
« Antwort #2 am: 10. November 2009, 02:41:29 »
Ich meine auch, dass der BdEV bei der zunehmend positiven Rechtssprechung Rückforderungssammelklagen von Sonderkunden unterstützen sollte.

Es ist doch so, dass bei Sonderverträgen mit Vertragsbeginn vor 2000 und natürlich unwirksamen Preiserhöhungsklauseln sowohl  bei  dreijähriger wie auch 10jähriger Verjährungsfrist ziemlich hohe Beträge von Jahr zu Jahr verjähren.  Darauf bauen die Versorger, indem sie in die Revision gehen.

Warum noch ein neuer Verein mit weiteren Kosten und Zersplitterung der Kräfte?
berghaus  10.11.09

Offline Cremer

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Rückforderungsverein gegründet
« Antwort #3 am: 10. November 2009, 07:18:57 »
@alle

Ich denke mal einen Verein ist nicht notwendig, um die Rückforderungen geltend zu machen.

In Bad Kreuznach strebt ein Mitglied der BIFEP eine Sammelklage für Rückforderugnen gegen die SW KH an. Alle Interessenten sollen sich bei ihm melden


siehe hier:[url=http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12790]Sammelklage Rückforderungsprozess[/URL]
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

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Rückforderungsverein gegründet
« Antwort #4 am: 10. November 2009, 07:57:44 »
Zitat
Original von berghaus
Ich meine auch, dass der BdEV bei der zunehmend positiven Rechtssprechung Rückforderungssammelklagen von Sonderkunden unterstützen sollte.
Es ist doch so, dass bei Sonderverträgen mit Vertragsbeginn vor 2000 und natürlich unwirksamen Preiserhöhungsklauseln sowohl  bei  dreijähriger wie auch 10jähriger Verjährungsfrist ziemlich hohe Beträge von Jahr zu Jahr verjähren.  Darauf bauen die Versorger, indem sie in die Revision gehen.
Wenn man sich Ihren Thread anschaut, versteht man möglicherweise, warum der BdEV sich da eben nicht dran begibt.
1. Zwar ist die Rechtsprechung zunehmend positiv, aber eben noch lange nicht in allen Bereichen abschließend (z.B. ist die Frage des stillschweigenden Anerkenntnisses von Preiserhöhungen auch bei unwirksamen Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen und Nichtvorliegen eines entsprechenden Widerspruchs noch nicht höchstrichterlich entschieden).
2. Die vertraglichen Situationen (Vertrag liegt vor oder nicht, Kunde will Anfangspreis des Vertrages oder Widerspruchspreis ansetzen, Versorger bestreitet vorliegen eines SV, Kunde will 10-jährige Verjährung statt 3-jährige).

Da kommt eine Menge an Vielfalt zusammen und vor allem ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, welches sich ja aus dem Streitwert ergibt. Der BdEV beschäftigt sich ja nicht ausschließlich mit dem Preisprotest und insofern denke ich, ist es auch nicht gerechtfertigt, ein so großes Kostenrisiko auf sich zu nehmen.
Wenn der Prozess denn so sicher ist, wie Sie vielleicht annehmen, ist es für den einzelnen Kunden ja auch kein Risiko, sein Ziel alleine oder in kleinerer örtlicher Gemeinschaft zu verfolgen.

Ich glaube, der effektivste Weg an sein Geld zu kommen, ist, möglichst lange bei seinem Versorger zu bleiben und über \"Aufrechnungen\" Überzahlungen Schritt für Schritt einzubehalten, sofern man schon den Fehler gemacht hat, zuviel zu bezahlen. Aber selbst beim Einbehalten tun sich manche Leute schon schwer und fallen beim ersten \"Drohbrief\" des Versorgers um und zahlen voll weiter, \"aber unter Vorbehalt\", wie sie betonen.
Die dürfen sich dann aber auch nicht wundern, wenn\'s kein Geld zurück gibt. Der Spruch lautet: \"Ohne Fleiß kein Preis\".
Wenn man Verjährung befürchtet (im wesentlichen dürfte ja die 3-jährige Verjährung betroffen sein, da dort die wesentlichen Preissteigerungen reinfielen und daher dort die höchsten Ansprüche bestehen).

Es reicht mir schon, dass heute Leute versuchen, Zahlungen wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln zurückzufordern, die das Wort \"Preisprotest\" bis zum BGH-Urteil zur unwirksamen Preisanpassungsklausel Ende letzten Jahres noch nicht mal kannten, aber heute in der ersten Reihe der Rückforderer stehen. Solchen Mitläufern möchte ich nicht ihr Verfahren finanzieren. Das dürfen sie gerne selbst finanzieren.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht um die Alten und Bedürftigen, die kaum genug zu essen haben und sich schon gar nicht um eine eigene Verteidigung bemühen können, sondern um die \"Profiteure\", die auf Kosten anderer ihren \"Schnitt\" machen wollen. Und die locke ich mit solchen Zentralverfahren an. Bei örtlichen Verfahren hat man da eher einen Überblick drüber.

Offline userD0010

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Rückforderungsverein gegründet
« Antwort #5 am: 10. November 2009, 08:33:32 »
@bolli
@cremer
Ob des Deutschen liebestes Hobby, einen Verein zu gründen, das Allheilmittel sein kann, möge dahingestellt bleiben.
Allerdings haben wir doch -insbesondere im Bereich der sog. Sonderverträge- vermutlich annähernd gleiche Sachverhalte und Dispute mit unseren Energieversorgern und den zuständigen bzw. nicht zuständigen Gerichten.
Da stellt man sich doch die Frage, warum es nicht möglich sein soll, hier den Beteiligten standardisierte Muster an die Hand zu geben.
Diese würden im gleichlautenden Kontext in der gesamten Republik ggf. den EVU oder auch den Gerichten vorgelegt (natürlich jeweils mit dem Hinweis auf die Gesamtmeinung bundesweit Betroffener).
Ich bin mir sicher, dass Derartiges mehr Wirkung zeigt, als jeglicher Einzelkampf gegen einzelne Versorger. Und da in den meisten Fällen bei den meisten Versorgern auch mehrere \"Protestler\" vorhanden sind, dürfte das Kostenrisiko auf breiteren Schultern verteilt sein, als wenn jeder für sich kämpft.
Und Mitläufer wird es immer geben, so lange Nichtmitglieder für das Herunterladen solcher vorformulierter Texte nicht eine sog. Schutzgebühr entrichten müssen, wenn sie sich denn dieser Texte bedienen wollen.

 

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