Original von berghaus
Ich meine auch, dass der BdEV bei der zunehmend positiven Rechtssprechung Rückforderungssammelklagen von Sonderkunden unterstützen sollte.
Es ist doch so, dass bei Sonderverträgen mit Vertragsbeginn vor 2000 und natürlich unwirksamen Preiserhöhungsklauseln sowohl bei dreijähriger wie auch 10jähriger Verjährungsfrist ziemlich hohe Beträge von Jahr zu Jahr verjähren. Darauf bauen die Versorger, indem sie in die Revision gehen.
Wenn man sich Ihren Thread anschaut, versteht man möglicherweise, warum der BdEV sich da eben nicht dran begibt.
1. Zwar ist die Rechtsprechung zunehmend positiv, aber eben noch lange nicht in allen Bereichen abschließend (z.B. ist die Frage des stillschweigenden Anerkenntnisses von Preiserhöhungen auch bei unwirksamen Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen und Nichtvorliegen eines entsprechenden Widerspruchs noch nicht höchstrichterlich entschieden).
2. Die vertraglichen Situationen (Vertrag liegt vor oder nicht, Kunde will Anfangspreis des Vertrages oder Widerspruchspreis ansetzen, Versorger bestreitet vorliegen eines SV, Kunde will 10-jährige Verjährung statt 3-jährige).
Da kommt eine Menge an Vielfalt zusammen und vor allem ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, welches sich ja aus dem Streitwert ergibt. Der BdEV beschäftigt sich ja nicht ausschließlich mit dem Preisprotest und insofern denke ich, ist es auch nicht gerechtfertigt, ein so großes Kostenrisiko auf sich zu nehmen.
Wenn der Prozess denn so sicher ist, wie Sie vielleicht annehmen, ist es für den einzelnen Kunden ja auch kein Risiko, sein Ziel alleine oder in kleinerer örtlicher Gemeinschaft zu verfolgen.
Ich glaube, der effektivste Weg an sein Geld zu kommen, ist, möglichst lange bei seinem Versorger zu bleiben und über \"Aufrechnungen\" Überzahlungen Schritt für Schritt einzubehalten, sofern man schon den Fehler gemacht hat, zuviel zu bezahlen. Aber selbst beim Einbehalten tun sich manche Leute schon schwer und fallen beim ersten \"Drohbrief\" des Versorgers um und zahlen voll weiter, \"aber unter Vorbehalt\", wie sie betonen.
Die dürfen sich dann aber auch nicht wundern, wenn\'s kein Geld zurück gibt. Der Spruch lautet: \"Ohne Fleiß kein Preis\".
Wenn man Verjährung befürchtet (im wesentlichen dürfte ja die 3-jährige Verjährung betroffen sein, da dort die wesentlichen Preissteigerungen reinfielen und daher dort die höchsten Ansprüche bestehen).
Es reicht mir schon, dass heute Leute versuchen, Zahlungen wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln zurückzufordern, die das Wort \"Preisprotest\" bis zum BGH-Urteil zur unwirksamen Preisanpassungsklausel Ende letzten Jahres noch nicht mal kannten, aber heute in der ersten Reihe der Rückforderer stehen. Solchen Mitläufern möchte ich nicht ihr Verfahren finanzieren. Das dürfen sie gerne selbst finanzieren.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht um die Alten und Bedürftigen, die kaum genug zu essen haben und sich schon gar nicht um eine eigene Verteidigung bemühen können, sondern um die \"Profiteure\", die auf Kosten anderer ihren \"Schnitt\" machen wollen. Und die locke ich mit solchen Zentralverfahren an. Bei örtlichen Verfahren hat man da eher einen Überblick drüber.