hallo Stefano,
blättern Sie doch bitte hier im Forum in den Beiträgen etwas zurück, da wurde bereits alles erläutert.
Ist Ihr Schreiben mit Einwand bestätigt worden oder können Sie den Eingang bei Ihrem Versorger glaubhaft belegen?
Ich rate einen Briefwechsel immer mit Einschreiben, wenn es um Fristen, widersprüche oder ähnliches geht.
Bezug auf das Schreiben der EWE machen Sie diese erneut dsaraufaufmerksam, dass gemäß des Widerspruches von Mahnungenabgesehen werden soll. Weisen sie die EWE daraufhin, dass Sperrandrohnungen - hier meine ich konkrete mit Terminsetzung, sollte die EWE sich dazu entscheiden- zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft führen wird.
Allgemeines Geplänkel mit Drohnungen von möglichen Sperren sind nicht konkrekt und deshalb sollte man nicht überhastet reagieren. EWE muss zur Sperre einen Termin setzen bis max. 14 Tage .
Eine Schutzschrift empfehle ich zur Zeit nicht, erst wenn eine konkrete Sperrandrohung erfolgt ist. Eine Hinterlegung einer Schutzschrift persönlich beim Amtsgericht besagt nur, dass die Gegenpartei keine eínstweilige Verfügung ohne Sie zu informieren erwirken kann. Die Hinterlegung erfolgt formlos.
Hier link zur Verbraucherzentrale
http://www.vzniedersachsen.de/Ich denke mal, Sie sollten kurz schreiben, auf Ihren getätigten Widerspruch hinweisen und die nächste Mahnung erst mal abwarten.