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Autor Thema: Jahresabrechnung erhalten - noch nicht abgebucht - wie verha  (Gelesen 4400 mal)

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Offline biene

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Hallo ans Team,

ich habe  ja die Jahresabrechnung inzwischen erhalten - der Betrag ist noch nicht abgebucht worden - das wird sicher zum 1. Aug. geschehn.

Muß ich vorher oder dann erst Kontra geben?
Ich habe zwar im Dez. schon mal einen Widerspruch geben - aber  es wurde ja nur mit dem \"allgemeinen \" Schreiben reagiert - und ich hatte ja da noch nicht dies tolle Infoforum gefunden - lol


Nun habe ich zwar einen tollen Musterbrief hier - aber den müsste ich ja nun total abändern - der damalige Widerspruch war ja im Dez 2004.

wie schreibt man das nun \"korrekt\" mit rein - dass  man  auch dieser Jahresabrechnung widerspricht und den Betrag nicht akzeptiert?

Ich will da lieber vorher nachfragen.....

Gruß Biene

Offline biene

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Jahresabrechnung erhalten - noch nicht abgebucht - wie verha
« Antwort #1 am: 29. Juli 2005, 09:17:51 »
das hatte ich ja ganz vergessen....

Der Musterbrief Nr. 4 ist das  - von der Verbrauchzentrale Niedersachsen.

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ112262126103945/link23800A.html

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung erhalten - noch nicht abgebucht - wie verha
« Antwort #2 am: 29. Juli 2005, 10:38:44 »
@Biene

Sie müssten den Rechnungsbetrag, der sich nach Ihrem Widerspruch bei Zugrundelegung der alten Preise (ggf. zzgl. 2 %) ergibt, selbst ausrechnen, diese Berechnung Ihrem Versorger mitteilen und Ihre Einzugsermächtigung dahingehend beschränken, dass der Versorger nur berechtigt ist, diesen zutreffenden Rechnungsbetrag abzubuchen.

Mehr ist nicht fällig:

E-ON/ Hanse



Wenden Sie zugleich die Unbilligkeit des Gesamtpreises ein, zahlen Sie jedoch weiter wie bisher, stellen Sie die weiteren Zahlungen unter den Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrole und der Rückforderung.

Vgl. auch Musterbrief unter http://www.vzth.de

Ich kenne die Musterbriefe gut, weil ich diese entwickelt habe.  :)

So wie von der VZ Niedersachsen auf deren Seiten gefordert, sind die VZen dringend darauf angewiesen, die Antwortschreiben der Versorger zu kennen, um sofort auf neue \"Argumentationen\" zu reagieren und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Die Verbraucherverbände sind vernetzt.




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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Jahresabrechnung erhalten - noch nicht abgebucht - wie verha
« Antwort #3 am: 29. Juli 2005, 10:52:03 »
@ RR-E-ft

Danke Herr Fricke!

Dann werde ich den Text demenstprechend umändern und erst mal genau ausrechnen.

 :wink:  

Ich werde dann weiter berichten, wie es hier im Oldenburger Land aussieht - erst gestern wurde wieder in der Presse darauf aufmerksam gemacht - sich gegen die hohen Gaspreise zu wehren......


Liebe Grüße aus dem heißen Ganderkesee


Biene

 

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