Original von stuttgarter
hallo
auch ich habe ein drohschreiben von der enbw bekommen und nach rücksprache mit dem entsprechenden sachbearbeiter erfahren dass sie jetzt alle kunden im grundtarif verklagen werden.
ich habe mir überlegt meine verweigerten beträge erstmal an die enbw zu zahlen, aber mit dem vorbehalt der rückforderung und ausdrücklich mit dem hinweis dass ich dadurch die preise nicht akzeptiere .
wäre dies eine möglichkeit die weitere entwicklung der rechtssprechung abzuwarten und dann ggf die beträge wieder einzubehalten ?
Gehen Sie davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Konzerne zum jetzigen Zeitpunkt ALLE Widerspruchskunden auf einmal verklagen werden, da dadurch ihr Prozesskostenrisiko deutlich erhöht ohne wesentliche Vorteile zu bringen. Sie werden sich eine Reihe \"Musterkunden\" rauspicken, die Sie durchspielen, um weitere Argumente für die restlichen zu haben und ohne Klage rauszukommen und zum anderen, um die Rechtslage bei unsicheren Sachverhalten auszuloten. Musterkunden sind dabei vorzugsweise Kunden mit, aus Sicht des Versorgers, klaren Verlagen zu ihren Gunsten, Kunden, gegen die hohe Ansprüche bestehen und wo eine Verjährung droht sowie Kunden, wo eine Vielzahl von Fällen mit einer Entscheindung klargestellt wird.
Was erwarten Sie von einem SB eines Versorgers, wenn Sie ihn nach solch einem Schreiben anrufen und fragen, was das soll ? Etwa dass er sagt: \"Die mussten wir rausschicken, obwohl wir wissen, dass der Kunde Recht hat und wir meinen es nicht so !\" Da werden strategisch Drohkulissen aufgebaut um Kunden wie Sie, die sich durch so eine Drohung beeindrucken lassen, einzuschüchtern. Wenn das Geld mal auf Versorgerseite ist, lehnt der sich erstmal zurück und trinkt ein Bierchen auf seinen Erfolg. Dann müssen nämlich Sie für die Zukunft hinter \"den Flocken\" herlaufen, von den Verjährungsgefahren mal ganz abgesehen.
Der eine oder andere Sachverhalt ist halt noch nicht höchstrichterlich entschieden und das wird auch noch das eine oder andere Jahr dauern. Bis dahin bergen Verfahren in manchen Punkten immer noch Unwägbarkeiten, die auch der Versorger wegen der Flächenwirkung nicht so einfach hinnimmt.
Das vorliegende Schreiben ist noch ein frühes Stadium des Verlaufs. Da kommt in der Regel vor einer Klage noch ein Mahnschreiben und/oder ein Mahnbescheid. erst dann ist mit einer Klage zu rechnen.
Also einfach ignorieren und zurücklehnen. Eine Antwort können Sie sich an dieser Stelle sparen. ICH würde an dieser Stelle KEINESFALLS unter Vorbehalt zahlen.