Wenn sowoh Kolja als auch dessen Nachbar an Eides statt erklären, jeweils kein Schreiben der Rhenag erhalten zu haben, dürfte der Bote der Rhenag mit seiner behaupteten Zustellung wohl auf dünnem Eis stehen, besonders, wenn beide Betroffenen die gleiche Situation erleben, d. h. beide mit einer gleichlautenden und gleichzeitigen Kündigung beglückt wurden.
Und wenn dann beide Betroffenen darauf bestehen, dass der Bote ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung abzugeben hat und ihm dazu die entsprechenden Konsequenzen deutlich gemacht werden, dürfte einem Richter schwer fallen, den Zustellbeweis als gegeben anzunehmen.
Und im Übrigen ist eine Zustellung abends um 21,10 Uhr wohl etwas sonderbar, oder liebt die Rhenag sog. Nacht- und Nebelaktionen?