Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 44914 mal)

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Offline Schützin

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #75 am: 20. Januar 2010, 10:23:17 »
Rechtskundige Quelle = Anwalt (alles andere ist mir in dieser Situation zu spekulativ).
(@h.terbeck: warum übrigens dieser zynische Ton?)

Ist davon auszugehen dass sich die Erfolgschancen für den beklagten Gaskunden per se verringern, wenn der Streitfall am Amtsgericht verhandelt wird, und nicht wie empfohlen, an der entsprechenden Kammer beim Landgericht?

Gibt es bereits aktuelle Erfahrungen von anderen Betroffenen hierzu in Brandenburg?
Grüße

die Schützin

Offline RuRo

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #76 am: 20. Januar 2010, 10:39:10 »
Zitat
Original von h.terbeck
Selbst ohne entspr. Hintergrundwissen dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Ist das wirklich so? Die Rechtsprechung sieht es wohl anders:

LG Göttingen, Beschluss vom 27.06.07, 3 O 90/07
LG Ravensburg, Urteil vom 13.03.08, 4 O 350/07
LG Augsburg, Urteil vom 27.01.09, 2 HK O 1154/08
OLG München, Beschluss vom 15.05.09
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #77 am: 20. Januar 2010, 16:19:16 »
Zitat
Original von h.terbeck
dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Begründung? Jedes Amtsgericht ist an schneller für sich selbst wirtschaftlichster Fallerledigung und Arbeitsersparnis interessiert, insbesondere wenn Nebensatz 3 zutrifft  :rolleyes:
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Cremer

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #78 am: 20. Januar 2010, 20:17:25 »
@darkstar,

das glaube ich nicht immer :evil:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bolli

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #79 am: 21. Januar 2010, 11:49:43 »
Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von h.terbeck
dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Begründung? Jedes Amtsgericht ist an schneller für sich selbst wirtschaftlichster Fallerledigung und Arbeitsersparnis interessiert, insbesondere wenn Nebensatz 3 zutrifft  :rolleyes:
Da kennen Sie aber die \"Königlich Bayerischen Amtsgerichte\" nicht. Die setzen sich, wie hier nachzulesen ist, äußerst häufig über solch lästige Nebengeräusche (Fragen der Zuständigkeit) hinweg, getreu nach dem Motto \"Wir sind der König !!!\"  ;)

Zitat
Original von Schützin
Ist davon auszugehen dass sich die Erfolgschancen für den beklagten Gaskunden per se verringern, wenn der Streitfall am Amtsgericht verhandelt wird, und nicht wie empfohlen, an der entsprechenden Kammer beim Landgericht?
Nicht generell. Das hängt oft von jeweiligen Richter des jeweiligen Gerichtes ab. Einige haben Ahnung, andere nicht. Einige sind bereit sich einzuarbeiten, andere nicht. Einige fällen daraufhin das richtige Urteil, andere nicht.  :D
Das gilt im Grundsatz zwar für beide Instanzen, jedoch ist Zuständigkeit der Kartellsenate bei den LG ja gerade in den § 102 EnWG reingeschrieben worden, um die teilweise komplexe Thematik im Energierecht an fachlich versierte Richter zu geben (so zumindest die Theorie  :D).
Letztlich muss man die jeweilige Situation bei sich vor Ort analysieren und am besten schauen, ob man Vergleichsfälle findet, dfie schon verhandelt wurden, dann kann man ggf. seine Chancen vor der jeweiligen Ebene besser abschätzen.
Örtliche Anwälte haben hier aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, vor allem, wenn sie auch noch in diesem Bereich tätig sind, klare Vorteile.  ;)

Offline Heizer

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #80 am: 22. Januar 2010, 10:00:58 »
Auch ich habe gerade die Nichtzuständigkeitsrüge bzw. Klageerwiderung für ein Amtsgericht in Brandenburg in Arbeit.
Ich denke, wer bis hierher gegangen ist, sollte jetzt nicht einknicken. Auch ich habe keine Rechtschutzversicherung und werde jetzt nicht den \"billigsten\" Weg wählen, sondern mich verteidigen bzw. verteidigen lassen. Es geht auch um so etwas (ein komisches Wort heute) wie Gerechtigkeit oder Widerstand gegen dreiste Abzocken.

Offline Solaris

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #81 am: 24. Januar 2010, 23:15:07 »
EWE reicht 40 Klagen beim Amtsgericht ein

Beim Delmenhorster Amsgerichtgericht sind zur Zeit ca. 40 Klagen der EWE gegen deren Kunden anhängig.

In der Vergangenheit hatten Kunden gegen die EWE wegen überhöhter Preise geklagt.

Die EWE klagt nun von jedem einzelnen angeblich säumigen Kunden die ausstehenden Zahlungen ein. Beim Delmenhorster Amtsgericht seien bereits zahlreiche Erwiderungen gegen die Klagen der EWE eingegangen, so Amtsgerichtsdirektor Hanspeter Teetzmann. Von den Beklagten wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts gerügt wie auch der Zeitpunkt der Klagen der EWE. Viele Kunden würden sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg berufen, von der vor allem Sondertarifkunden der EWE profitieren dürften. Das OLG-Urteil wird z. Zt. beim Bundesgerichtshof angefochten.

Die zuständigen Richter des Amtsgerichts Delmenhorst haben  noch nicht  entschieden, ob sie evtl. eine der anhängigen Klagen im Rahmen eines Musterprozesses entscheiden werden.

Offline Solaris

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #82 am: 24. Januar 2010, 23:36:08 »
Am Amtsgericht Delmenhorst sind etwa 40 Klagen gegen Sondertarifkunden anhängig.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten, da nur sie sich darauf berufen könnten, dass die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ in ihre Verträge nicht wirksam einbezogen sei. Sie müssten jedoch für jede der angezweifelten Erhöhungen einen wirksamen Widerspruch nachweisen.

In Wilhelmshaven hatte der Versorger die Verfahren beim Landgericht Oldenburg anhängig gemacht, mit der Folge, dass die Berufung vor dem OLG beim Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz durchgeführt werden kann. Für die Verfahren in Delmenhorst ist eine Revision an das OLG in Oldenburg zu richten.

Offline bolli

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #83 am: 25. Januar 2010, 07:47:31 »
Zitat
Original von Solaris
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass aus seiner Sicht nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten, da nur sie sich darauf berufen könnten, dass die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ in ihre Verträge nicht wirksam einbezogen sei. Sie müssten jedoch für jede der angezweifelten Erhöhungen einen wirksamen Widerspruch nachweisen.
Das das OLG Oldenburg ein Verfechter des \"stillschweigenden Anerkenntnisses\" von höheren Preisen in SV-Verhältnissen als vereinbarte Preise ist, ist ja bekannt.
Aber was bedeutet \"...dass aus seiner Sicht nur Sondertarifkunden Erfolgschancen hätten,...\" ? Warum haben Grundversorgungskunden \"keine Chance\" wenn sie sich auf § 315 BGB berufen ? Hat der Richter schon alle notwendigen Daten für solch eine Prüfung zusammen oder hat er einfach nur \"den großen Durchblick\" ?

Offline DieAdmin

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #84 am: 25. Januar 2010, 09:48:08 »
@Solaris,

eine Frage zu Ihren beiden Beiträgen: Sind Sie der Verfasser dieser Artikel oder woher stammt das?

Offline husky

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #85 am: 25. Januar 2010, 16:58:00 »
Mit Erstaunen habe ich im Forum eine Information zur Kenntnis genommen, die sich auf eine zurückliegende Vortragstätigkeit von Wolfgang Ball bezieht, der seit 01.08.2006 der Vorsitzende Richter des für Energieverfahren so wichtigen VIII. Zivilsenats des BGH ist.

Da die Information wohl auch für das EWE Forum von Interesse ist, zitiere ich den Beitrag des aufmerksamen Preisprotestlers nachstehend:

\"Am 22.10.2007 berichtete das Nachrichtenmagazin \"DER SPIEGEL\" in seiner Ausgabe 43/2007 über \"Energiepreise - Zeuge der Angeklagten\" über die seltsame Nebenbeschäftigung von Wolfgang Ball. Ball, der Vorsitzende Richter am VIII. Zivilsenat des BGH, erklärt der Energiebranche auf teuren Seminaren, was bei Tariferhöhungen beachtet werden muss. In dem SPIEGEL Artikel heißt es:

< < Die Argumente des Gerichts präsentierte Wolfgang Ball vor wenigen Wochen noch einmal \"leitenden Mitarbeitern\" der Energieversorger. Für ein Honorar im \"üblichen Rahmen\", so Ball. Gleich nach dem Urteil war der Seminarveranstalter Euroforum an Ball herangetreten. Zusammen mit der Düsseldorfer Kanzlei Clifford Chance warb er mit Balls Foto und unter dem Motto: \"Gute Chancen für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!\" Für einen Beitrag von 1605 Euro lernten die Teilnehmer \"die gerichtsfeste Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln\" und \"den Umgang mit Widerspruchskunden\".

Ball war der Stargast, eine Art Zeuge der Anklagten (gemeint sind hier die Energieversorger). Mit seiner Urteilsbegründung war er den Argumenten gefolgt, die die Energieriesen seit Jahren lancieren. Mit Hilfe von Großkanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer und Clifford Chance pflanzten sich diese Argumente in Gutachten und Aussätzen als vermeintlich herrschende Meinung fort.

Ob er so einen Auftritt nicht bedenklich finde? Eine Befangenheit, lässt Wolfgang Ball ausrichten, könne er bei der Sache nicht erkennen. Beschränkungen für Auftritte von Bundesrichtern bei Veranstaltungen seien ihm nicht bekannt, so Ball, solche Auftritte seien zudem \"nicht ungewöhnlich\".

Etwa einen Monat später, am 26.11.2007, berichtet der Spiegel unter \"Richter-Nebenjobs: Im Fokus der Lobbyisten\", dass sich der BGH-Präsident Günter Hirsch um den Eindruck einseitiger Nebentätigkeiten der Richter sorgt: \"Aufgrund des SPIEGEL-Artikels habe der BGH-Präsident Günter Hirsch die BGH-Richter gebeten, in nächster Zeit zum Fragenkomplex des § 315 BGB keine Vorträge zu halten\". >> Zitatende.

Ist hier nur ein Schulbub zurückgepfiffen worden, der aus Versehen auf die Mädchentoilette gegangen ist, oder muß man sich doch mehr Sorgen um die richterliche Neutralität bei den noch anstehenden BGH Urteilen machen?

Offline DieAdmin

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #86 am: 25. Januar 2010, 17:20:54 »
@Husky,

bitte verlinken Sie zu dem Beitrag, nicht den Text komplett kopieren

Offline husky

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #87 am: 25. Januar 2010, 17:53:14 »
Der Link stammt aus dem Beitrag vom 15.01.2010 zum
Thema:

\"Neue Aufsätze zu §§ 307, 315 BGB bei Energiepreisen\"

von Lothar Gutsche:
 
http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_14_01_2010.html

Offline bolli

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #88 am: 26. Januar 2010, 10:49:52 »
Zitat
Original von husky
Mit Erstaunen habe ich im Forum eine Information zur Kenntnis genommen, die sich auf eine zurückliegende Vortragstätigkeit von Wolfgang Ball bezieht, der seit 01.08.2006 der Vorsitzende Richter des für Energieverfahren so wichtigen VIII. Zivilsenats des BGH ist.
Da Sie noch nicht so lange im Forum sind, hier gab\'s dazu auch schon mal was.

Auch die Herren Richter sind wohl nur ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.  X(

Offline uwes

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #89 am: 28. Januar 2010, 20:51:28 »
Wen es für die Argumentation in den Verfahren interessiert:

Die EWE argumentiert stets bei Preiserhöhungen damit, dass sie notwendig seien, um eigene Bezugskostensteigerungen aufzufangen. Manchmal wurde sogar hinzu ausgeführt, man gebe die eigenen Kostensteigerungen nicht einmal in vollem Umfang weiter.

Wie passt es dann rechnerisch zusammen, dass sich der Bilanzgewinn der EWE AG lt. den veröffentlichten Jahresabschlüssen seit 2005 wie folgt entwickelte:

2005 = € 60.5 Mio
2006 = € 62,8 Mio
2007 = € 75,4 Mio und
2008 = € 104.1 Mio

Immerhin hat man aus der Portokasse in der Zwischenzeit sogar den Kaufpreis für die 51 % Anteile aus dem Erwerb der swb AG entnehmen müssen.

Es dürfte sicher kein Beweis aber doch einstarkes Indiz für die Vermutung sein, dass die Preiserhöhungen der EWE AG doch nicht nur zur Deckung erhöhter Bezugskosten sondern vielmehr zur Gewinnsteigerung genutzt wurden.

Noch etwas zum Zahlenwerk:

Lt EWE verfügt diese über Gasspeicher in denen 1,3 Milliarden m3 (Kubikmeter) Gas gelagert wird und  mit dem eine Stadt von 500.000 Einwohnern 1 Jahr lang versorgt werden kann.

Zu welchem Preis ist das Gas gekauft worden und wird es genutzt, obwohl wegen der gestiegenen Bezugskosten eine Preiserhöhung beschlossen ist?

Lt. EWE wird das gespeicherte Gas genutzt, um die Schwankungen zwischen dem Winter- und Sommerverbrauch auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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