Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 43076 mal)

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Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #45 am: 19. Januar 2010, 14:50:01 »
1. Das geht Sie nichts an

2. On Topic bleiben bitte
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Die \"Unübersichtlichkeit\" haben also Sie mit Ihrem Off-Topic Posting zu vertreten.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Emsländer

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #46 am: 19. Januar 2010, 14:54:29 »
Zitat
Original von darkstar
1. Das geht Sie nichts an

2. On Topic bleiben bitte
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Ich plädiere für löschen....\"Darkstar\" wollen wir hier sicherlich nicht!

Offline userD0010

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #47 am: 19. Januar 2010, 14:57:01 »
@briste
\"\"Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche\"\"

Ist das eine noch unbekannte Form der Rechtsprechung oder wer produziert dieses angebliche Anerkenntnisurteil, das Sie bei Gericht einreichen wollen???

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #48 am: 19. Januar 2010, 15:18:43 »
Heißt das vielleicht Schuldbekenntnis?

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #49 am: 19. Januar 2010, 15:24:12 »
Man kann als Beklagter dem Gericht ein Anerkenntnis hinsichtlich der Klageforderung erklären  und wird dann im Wege eines Anerkenntnisurteiles verurteilt, ohne dass es dafüür einer mündlichen Verhandlung bedarf.

Eine besondere Form ist das sofortige Anerkenntnis mit besonderer Kostenfolge des § 93 ZPO. Dafür ist ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast erforderlich.

Siehe hier.

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #50 am: 19. Januar 2010, 15:26:55 »
Was soll mir das sagen.
Wie kann ich meine Kosten am geringsten halten?

Offline userD0010

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #51 am: 19. Januar 2010, 15:27:02 »
@ briste

Heißt das vielleicht Schuldbekenntnis?

Wie wär´s mit Schuld   a n    erkenntnis  ?

Aber......
EWE wird aus dem Lachen nicht mehr herauskommen, wenn der Sachverhalt abgeklopft und gem. Forum aussichtsreich erscheint.
Übrigens besteht doch erheblicher Zweifel, dass bzw. ob das Amtsgericht überhaupt zuständig ist.
Da gibt´s doch reichlich Entscheidungen aus der Region und den dortigen Amtsgerichten.
Gezahlt hat man nur einmal und alles bisherige ist futsch.

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #52 am: 19. Januar 2010, 15:27:41 »
Zitat
Original von briste
Was soll mir das sagen?
Wie kann ich meine Kosten am geringsten halten?

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #53 am: 19. Januar 2010, 15:30:19 »
Zitat
Original von briste
Was soll mir das sagen.
Wie kann ich meine Kosten am geringsten halten?

Die Verfahrenskosten können im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses im Sinne von § 93 ZPO insgesamt dem Kläger auferlegt werden.

Insgesamt hält man die Kosten am geringsten, wenn man sich gegen die Klage verteidigt und rechtskräftig gewinnt. Dann hat der Gegner die Kosten des Verfahrens zu tragen und man bekommt die eigenen Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Honorare gem. RVG vom Gegner erstattet.

Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #54 am: 19. Januar 2010, 15:38:14 »
Zitat
Original von Emsländer
Ich plädiere für löschen....\"Darkstar\" wollen wir hier sicherlich nicht!

Na das wäre das erste Forum das mich löscht anstatt
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Finde ich übrigends schon seltsam wie manche \"Vereinsmeier\" hier mit neuen Leuten umgehen und wie die Moderation das toleriert.
Mein Beitritt muss ich mir daher nochmal überlegen.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #55 am: 19. Januar 2010, 15:38:16 »
Das mag ja schön und gut sein, wenn man gewinnt!
Aber ich habe nun mal weder eine Rechtschutzversicherung noch in einem Fond einbezahlt.
Ich könnte jetzt beim Amtsgericht eine Stellungnahme abgeben, weshalb ich Widerspruch eingereicht habe und dann abwarten.
Wenn das dann weitergeht zum Landgericht, dann muß ich mir einen RA nehmen den ich bezahlen muß falls ich verliere.
Ich habe gelesen, dass man ein Anerkenntnis machen kann, um dann nur den Streitwert zubezahlen und nicht die Kosten des Klägers. Gibt es so was? Und was muß ich da tun?

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #56 am: 19. Januar 2010, 15:41:17 »
@briste

Sie müssen die Beiträge schon genau lesen und sollten dabei auch den Verlinkungen folgen.

Zitat
Original von RR-E-ft
Man kann als Beklagter dem Gericht ein Anerkenntnis hinsichtlich der Klageforderung erklären  und wird dann im Wege eines Anerkenntnisurteiles verurteilt, ohne dass es dafüür einer mündlichen Verhandlung bedarf.

Eine besondere Form ist das sofortige Anerkenntnis mit besonderer Kostenfolge des § 93 ZPO. Dafür ist ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast erforderlich.

Siehe hier.

Dafür, dass Sie sich bisher über die möglichen Kostenfolgen Ihres Streits mit dem Versorger keine Gedanken gemacht hatten, kann ja keiner etwas. Im Falle eines Anerkenntnisurteils hat man regelmäßig die anerkannte Forderung zu zahlen und daneben die Verfahrenskosten einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten des Gegners. Ausnahme wie aufgezeigt das sofortige Anerkenntnis gem. § 93 ZPO, für welches man aber schon darlegen muss, weshalb man meint, noch sofort anerkennen zu können, weshalb eine Ausnahme von dem Grundsatz vorliegen soll, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, wenn man sich schon freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt.

Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #57 am: 19. Januar 2010, 15:51:47 »
Zitat
Original von briste
Ich habe gelesen, dass man ein Anerkenntnis machen kann, um dann nur den Streitwert zubezahlen und nicht die Kosten des Klägers. Gibt es so was? Und was muß ich da tun?

Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung ans Gericht sollte genügen + siehe Vorposter.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #58 am: 19. Januar 2010, 15:53:02 »
@darkstar

Logorrhoe?

Zitat
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.

Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.

Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #59 am: 19. Januar 2010, 15:56:32 »
Schon korrigiert, Chef.

Natürlich fechtet die Gegenseite das an um an ihre Kosten zu kommen?
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

 

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