Eon-Avacon hatte bei der letzten Preisänderung den Kunden mitgeteilt, dass der neue Preis als vereinbart gilt, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Eon-Hanse, die eine identische Klausel verwendet haben, wurde dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Wir haben Eon-Avacon darauf hingewiesen und verlangt, diese Klausel ebenfalls nicht mehr zu verwenden. Heute kam die Antwort : \"...aus unserer Sicht ist der Hinweis an die Kunden richtig und umschreibt genau die Rechtsfolgen, die sich auch aus der GVV und unseren Verträgen ergeben. Deshalb teilen wir die Rechtsauffassung des LG Hamburg nicht. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklären wir, dass E.ON Avacon Vertrieb diese Formulierung in Zukunft im Zusammenhang mit Preisanpassungen nicht mehr verwenden wird.\" Wir werden jetzt verlangen, die Kunden entsprechend zu informieren und eine Mitteilung an die Presse zu geben.