Hallo,
wir haben von 2005 bis 2008 am Gaspreisprotest teilgenommen und haben EON Avacon die Preiserhöhungen in Höhe von rund 300 Euro nicht gezahlt. Wir hatten den allgemeinen Tarif („ErdgasTarif“). Im letzten Jahr kam das gerichtliche Mahnverfahren. Jetzt am 05.01. kam ein Schreiben vom Amtsgericht Dannenberg. Die Anwaltskanzlei von EON Avacon hat in einem 15seitigen Schreiben plus geschätzt 120 Seiten Anlagen ihren Anspruch begründet und einen Verhandlungstermin beantragt. Das Gericht gibt uns zwei Wochen Zeit für eine Klageerwiderung. (Ich dachte, normal sind zwei Wochen Zeit für die Erklärung, dass wir uns gegen die Klage verteidigen und weitere zwei Wochen für die Klageerwiderung?) Wir haben jetzt einen Termin bei einem vom Bund der Energieverbraucher empfohlenen Anwalt.
Dies erst mal als Info.
Kann mir vielleicht jemand noch eine grundsätzliche Frage beantworten? Wenn ich es richtig verstehe, argumentiert die Gegenseite im Kern, dass sich ihre Einkaufspreise für Gas („Beschaffungsarbeitspreise“) vom 01.01.2004 bis 01.08.2008 um insgesamt 2,499 ct/kWh und damit sogar etwas mehr als die Weiterverkaufspreise („Absatzarbeitspreise“) erhöht haben. Das wird mit einem Stapel von Kaufverträgen oder Erklärungen der Lieferanten angeblich belegt. (Es überfordert mich allerdings, diesen Wust im Detail zu durchschauen.) Diese Kopien haben alle gemeinsam, dass man nur die Preiserhöhungen ablesen kann; die Einkaufspreise als solche fehlen oder sind geschwärzt. EON Avacon sagt jetzt, weil wir erstmals der Erhöhung zum 01.10.2004 widersprochen haben, sei der davor geltende Preis vom 01.01.2004 einer Billigkeitskontrolle entzogen. Also die Frage, ob die Preise schon von Anfang an Wucher waren, spielt hier keine Rolle. Nach den Urteilen des BGH vom 13.06.2007 und vom 19.11.2008 seien Preiserhöhungen aber nicht unbillig, wenn mit ihnen nur gestiegene Bezugskosten an die Kunden weitergegeben werden.
Tja, ich gebe es nicht gern zu, aber das klingt für mich als Komplettlaien ziemlich schlüssig. Wo ist da der Haken?